| # taz.de -- Berliner Verwaltungsgericht entscheidet: Sohn nicht wegen Vater bes… | |
| > Der 15-Jährige glänzt in der Schule, sein Vater terrorisiert sie. Den | |
| > Jungen deswegen in eine andere Schule zu versetzen, geht aber nicht. | |
| Bild: Bloß weil der Vater Stress macht, fliegt man noch lange nicht von der Sc… | |
| Berlin taz | „Kinder haften nicht für ihre Eltern“, mit dieser Umkehrung | |
| des alten Baustellen-Spruchs betitelte das Berliner Verwaltungsgericht am | |
| Freitag eine Pressemitteilung. Das Gericht hatte im Eilverfahren | |
| entschieden, dass der Beschluss der Senatsschulverwaltung, einen Schüler | |
| von seiner Schule in Tempelhof an eine andere Einrichtung zu überweisen, | |
| nicht rechtens ist. | |
| Die Maßnahme war keineswegs dem Verhalten des 15-Jährigen geschuldet. Dem | |
| hat die Schule nicht nur sehr gute Noten erteilt, sondern im Zeugnis auch | |
| ein gutes Verhalten bescheinigt: „Lern- und Leistungsbereitschaft, | |
| Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, | |
| Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit“, alles „sehr ausgeprägt“, wie | |
| Gerichtssprecher Stephan Groscurth zitiert. | |
| Ein Problem hat die Schule hingegen mit dem Vater des Jungen: Zwischen ihm | |
| und der Schule soll es seit über zwei Jahren „erhebliche | |
| Auseinandersetzungen“ geben. Er hat laut Gericht nicht nur „zahlreiche | |
| Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Befangenheitsanträge und | |
| Strafanzeigen“ gestellt, sondern erscheine auch vor der Schule, spreche | |
| Schüler und Lehrkräfte an und mache Videos, die er auf Facebook | |
| veröffentliche. „Ein Großteil der Lehrkräfte der Schule fühlt sich von dem | |
| Vater des Antragstellers bedroht; die beiden Klassenlehrerinnen und die | |
| Schulleiterin waren zwischenzeitlich dienstunfähig erkrankt“, so Groscurth. | |
| Die von der Senatsverwaltung beschlossene Versetzung an eine andere Schule | |
| hat das Gericht trotzdem aufgehoben, denn: „Ein Schüler kann nicht allein | |
| wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft | |
| an eine andere Schule überwiesen werden.“ | |
| Es fehle dafür schlicht an einer geeigneten Rechtsgrundlage. Mögliche | |
| Voraussetzung für einen Ausschluss sei allein eine „Beeinträchtigung der | |
| ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder eine Gefährdung | |
| anderer am Schulleben Beteiligter“ durch den Schüler selbst. Das sei aber | |
| nicht der Fall. | |
| ## Es geht auch anders herum | |
| Manchmal haften Kinder dann allerdings doch für ihre Eltern – zumindest an | |
| Privatschulen: Um die Jahreswende 2018/19 war der Fall einer künftigen | |
| Erstklässlerin bekannt geworden, die [1][eine Waldorfschule in | |
| Treptow-Köpenick nicht aufnehmen wollte], obwohl sie bereits die | |
| dazugehörige Kita besucht hatte. Grund: Der Vater ist AfD-Abgeordneter. | |
| Damals entschied die Senatsverwaltung nach juristischer Prüfung des Falls, | |
| das Landesschulgesetz garantierte zwar jedem jungen Menschen das Recht auf | |
| „diskriminierungsfreie schulische Bildung“, ungeachtet der „religiösen o… | |
| politischen Anschauungen“. Für sogenannte Ersatzschulen gelte das Gesetz | |
| aber nicht. | |
| 27 Nov 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Claudius Prößer | |
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