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# taz.de -- Berliner Verwaltungsgericht entscheidet: Sohn nicht wegen Vater bes…
> Der 15-Jährige glänzt in der Schule, sein Vater terrorisiert sie. Den
> Jungen deswegen in eine andere Schule zu versetzen, geht aber nicht.
Bild: Bloß weil der Vater Stress macht, fliegt man noch lange nicht von der Sc…
Berlin taz | „Kinder haften nicht für ihre Eltern“, mit dieser Umkehrung
des alten Baustellen-Spruchs betitelte das Berliner Verwaltungsgericht am
Freitag eine Pressemitteilung. Das Gericht hatte im Eilverfahren
entschieden, dass der Beschluss der Senatsschulverwaltung, einen Schüler
von seiner Schule in Tempelhof an eine andere Einrichtung zu überweisen,
nicht rechtens ist.
Die Maßnahme war keineswegs dem Verhalten des 15-Jährigen geschuldet. Dem
hat die Schule nicht nur sehr gute Noten erteilt, sondern im Zeugnis auch
ein gutes Verhalten bescheinigt: „Lern- und Leistungsbereitschaft,
Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit,
Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit“, alles „sehr ausgeprägt“, wie
Gerichtssprecher Stephan Groscurth zitiert.
Ein Problem hat die Schule hingegen mit dem Vater des Jungen: Zwischen ihm
und der Schule soll es seit über zwei Jahren „erhebliche
Auseinandersetzungen“ geben. Er hat laut Gericht nicht nur „zahlreiche
Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Befangenheitsanträge und
Strafanzeigen“ gestellt, sondern erscheine auch vor der Schule, spreche
Schüler und Lehrkräfte an und mache Videos, die er auf Facebook
veröffentliche. „Ein Großteil der Lehrkräfte der Schule fühlt sich von dem
Vater des Antragstellers bedroht; die beiden Klassenlehrerinnen und die
Schulleiterin waren zwischenzeitlich dienstunfähig erkrankt“, so Groscurth.
Die von der Senatsverwaltung beschlossene Versetzung an eine andere Schule
hat das Gericht trotzdem aufgehoben, denn: „Ein Schüler kann nicht allein
wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft
an eine andere Schule überwiesen werden.“
Es fehle dafür schlicht an einer geeigneten Rechtsgrundlage. Mögliche
Voraussetzung für einen Ausschluss sei allein eine „Beeinträchtigung der
ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder eine Gefährdung
anderer am Schulleben Beteiligter“ durch den Schüler selbst. Das sei aber
nicht der Fall.
## Es geht auch anders herum
Manchmal haften Kinder dann allerdings doch für ihre Eltern – zumindest an
Privatschulen: Um die Jahreswende 2018/19 war der Fall einer künftigen
Erstklässlerin bekannt geworden, die [1][eine Waldorfschule in
Treptow-Köpenick nicht aufnehmen wollte], obwohl sie bereits die
dazugehörige Kita besucht hatte. Grund: Der Vater ist AfD-Abgeordneter.
Damals entschied die Senatsverwaltung nach juristischer Prüfung des Falls,
das Landesschulgesetz garantierte zwar jedem jungen Menschen das Recht auf
„diskriminierungsfreie schulische Bildung“, ungeachtet der „religiösen o…
politischen Anschauungen“. Für sogenannte Ersatzschulen gelte das Gesetz
aber nicht.
27 Nov 2020
## LINKS
[1] /Schulplatzstreit-eines-AfD-Abgeordneten/!5540697
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Schule
Verwaltungsgericht
Justiz
BDS-Movement
Transparenz
Sperrstunde
Schwerpunkt AfD in Berlin
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