# taz.de -- Berliner Verwaltungsgericht entscheidet: Sohn nicht wegen Vater bes… | |
> Der 15-Jährige glänzt in der Schule, sein Vater terrorisiert sie. Den | |
> Jungen deswegen in eine andere Schule zu versetzen, geht aber nicht. | |
Bild: Bloß weil der Vater Stress macht, fliegt man noch lange nicht von der Sc… | |
BERLIN taz | „Kinder haften nicht für ihre Eltern“, mit dieser Umkehrung | |
des alten Baustellen-Spruchs betitelte das Berliner Verwaltungsgericht am | |
Freitag eine Pressemitteilung. Das Gericht hatte im Eilverfahren | |
entschieden, dass der Beschluss der Senatsschulverwaltung, einen Schüler | |
von seiner Schule in Tempelhof an eine andere Einrichtung zu überweisen, | |
nicht rechtens ist. | |
Die Maßnahme war keineswegs dem Verhalten des 15-Jährigen geschuldet. Dem | |
hat die Schule nicht nur sehr gute Noten erteilt, sondern im Zeugnis auch | |
ein gutes Verhalten bescheinigt: „Lern- und Leistungsbereitschaft, | |
Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, | |
Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit“, alles „sehr ausgeprägt“, wie | |
Gerichtssprecher Stephan Groscurth zitiert. | |
Ein Problem hat die Schule hingegen mit dem Vater des Jungen: Zwischen ihm | |
und der Schule soll es seit über zwei Jahren „erhebliche | |
Auseinandersetzungen“ geben. Er hat laut Gericht nicht nur „zahlreiche | |
Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Befangenheitsanträge und | |
Strafanzeigen“ gestellt, sondern erscheine auch vor der Schule, spreche | |
Schüler und Lehrkräfte an und mache Videos, die er auf Facebook | |
veröffentliche. „Ein Großteil der Lehrkräfte der Schule fühlt sich von dem | |
Vater des Antragstellers bedroht; die beiden Klassenlehrerinnen und die | |
Schulleiterin waren zwischenzeitlich dienstunfähig erkrankt“, so Groscurth. | |
Die von der Senatsverwaltung beschlossene Versetzung an eine andere Schule | |
hat das Gericht trotzdem aufgehoben, denn: „Ein Schüler kann nicht allein | |
wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft | |
an eine andere Schule überwiesen werden.“ | |
Es fehle dafür schlicht an einer geeigneten Rechtsgrundlage. Mögliche | |
Voraussetzung für einen Ausschluss sei allein eine „Beeinträchtigung der | |
ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder eine Gefährdung | |
anderer am Schulleben Beteiligter“ durch den Schüler selbst. Das sei aber | |
nicht der Fall. | |
## Es geht auch anders herum | |
Manchmal haften Kinder dann allerdings doch für ihre Eltern – zumindest an | |
Privatschulen: Um die Jahreswende 2018/19 war der Fall einer künftigen | |
Erstklässlerin bekannt geworden, die [1][eine Waldorfschule in | |
Treptow-Köpenick nicht aufnehmen wollte], obwohl sie bereits die | |
dazugehörige Kita besucht hatte. Grund: Der Vater ist AfD-Abgeordneter. | |
Damals entschied die Senatsverwaltung nach juristischer Prüfung des Falls, | |
das Landesschulgesetz garantierte zwar jedem jungen Menschen das Recht auf | |
„diskriminierungsfreie schulische Bildung“, ungeachtet der „religiösen o… | |
politischen Anschauungen“. Für sogenannte Ersatzschulen gelte das Gesetz | |
aber nicht. | |
27 Nov 2020 | |
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[1] /Schulplatzstreit-eines-AfD-Abgeordneten/!5540697 | |
## AUTOREN | |
Claudius Prößer | |
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