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# taz.de -- Gesetzentwurf zum Homeoffice: Möglichkeit statt Pflicht
> Aus der Union gibt es ein Eckpunktepapier zu mobiler Arbeit. Es ist ein
> Gegenentwurf zu den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Bild: Das Arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus wurde für viele plötzlich …
Berlin taz | Die Coronapandemie hat die Arbeitswelt im Eiltempo verändert:
Onlinekonferenzen und das Arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus wurde
für viele Arbeitnehmer:innen plötzlich zum neuen Alltag. Laut einer
Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung arbeiteten im April
2020 – also mitten im Lockdown – 23 Prozent der Beschäftigten überwiegend
von zu Hause aus. 2018 gaben nur 5,3 Prozent der Beschäftigten an,
mindestens die Hälfte der Tage zu Hause zu arbeiten. Doch viele Fragen sind
noch ungeklärt: Wo verwischt die Grenze zwischen Arbeit und Privatsphäre?
Oder: Wer trägt welche Kosten?
Am Dienstag stellte Thomas Heilmann, Vorsitzender des Arbeitskreises
Zukunft der Arbeit der Unionsfraktion im Bundestag, ein Eckpunktepapier zu
dem Thema vor. Der Vorstoß soll Arbeitnehmer:innen im Homeoffice mehr
„Selbstbestimmung und Flexibilität“ bei den Arbeitszeiten zusichern – die
gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sollen aber unberührt
bleiben. Dies soll die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie verbessern.
Zudem sollen Versicherungslücken beim Unfallversicherungsschutz geschlossen
werden. „Wenn ich vom Homeoffice meine Kinder wegbringe und wieder
zurückkomme und es passiert ein Unfall, muss das geregelt sein“, sagte
Heilmann. Das Papier sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen im Homeoffice
künftig „im gleichen Umfang Versicherungsschutz genießen wie bei einer
Tätigkeit in der Unternehmensstätte“.
Außerdem geht es um steuerliche Entlastungen. So soll der Arbeitgeber etwa
den Beschäftigten im Homeoffice Kosten steuerfrei ersetzen dürfen, selbst
wenn einzelne Elemente wie ein Breitbandanschluss auch privat genutzt
werden. Weiter sollen Arbeitgeber:innen Fortbildungen zum Selbstmanagement
anbieten und finanzieren. Co-Working-Spaces sollen öffentlich gefördert
werden.
Dieses Papier ist zwar innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch nicht
abgestimmt, doch Heilmann betonte, dass es bereits großen Konsens gebe.
Fest steht zudem: Dieser Plan ist ein Gegenentwurf zu dem Vorstoß von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der ein Recht auf Homeoffice
durchsetzen wollte, aber am [1][Widerstand der Union scheiterte].
Heil hatte Anfang Oktober einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt. Dieser
sollte Arbeitnehmer:innen bei einer Vollzeitstelle künftig einen
[2][Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice] im Jahr zusichern – sofern
keine betrieblichen Gründe dagegensprechen und die Tätigkeit dafür geeignet
ist. Nach Heils Ankündigung hagelte es jedoch Kritik aus der Union und der
Wirtschaft.
Der Dissens zwischen Union und SPD bleibt beim Thema Homeoffice also weiter
groß. Die Union möchte keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Sie möchte
mobiles Arbeiten ermöglichen, aber „nicht verpflichten“. „Das Recht auf
Homeoffice an zwei Tagen hilft niemanden, außer dass es zusätzliche
Bürokratie schafft“ sagte Heilmann. Wegen der grundlegenden Differenzen
sieht er keine Lösung in dieser Legislaturperiode. Dabei hatten sich CDU,
CSU und SPD bereits vor der Coronapandemie im Koalitionsvertrag darauf
geeinigt, dass ein rechtlicher Rahmen für mobile Arbeit geschaffen werden
soll. Hubertus Heil wollte auf taz-Nachfrage den Vorstoß aus der Union
nicht kommentieren.
SPD-Fraktionsvize Katja Mast stützt weiterhin den Vorstoß vom
Bundesarbeitsminister: „Bei mobiler Arbeit gilt es die Rechte der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Wir brauchen eindeutige
Entscheidungswege in den Betrieben. Das ist der Geist des Gesetzentwurfs
von SPD-Minister Hubertus Heil.“ Corona habe mobile Arbeit Alltag werden
lassen und könne vieles erleichtern. „Wenn es betrieblich geht, soll jede
und jeder sie in Anspruch nehmen dürfen. Genau das sichert der Vorschlag
von Hubertus Heil zu und setzt dabei klare Grenzen. Denn mobiles Arbeiten
darf die Grenzen zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben nicht auflösen.
Feierabend ist Feierabend“ sagte Mast der taz.
Kritik am Vorstoß aus der Union kam von Anja Piel, Vorstandsmitglied beim
Deutschen Gewerkschaftsbund: „Arbeit im Homeoffice braucht vernünftige
Leitplanken. Dieser Wurf von der Seitenlinie liefert sie schon mal nicht.
Vielmehr wären solche Inhalte zum Nachteil der Beschäftigten.“ Geltende
Arbeitszeitregeln müssten weiter Bestand haben, Arbeits- und
Gesundheitsschutz müsse den Beschäftigten garantiert werden. „Die
allermeisten Beschäftigten leisten im Homeoffice mehr als sie müssen und
das auch unter widrigsten Umständen. Wir streiten für bessere Bedingungen“,
sagte Piel.
27 Oct 2020
## LINKS
[1] /Kanzleramt-gegen-Gesetzentwurf/!5716253
[2] /Gesetzentwurf-fuer-Recht-auf-Homeoffice/!5715984
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Hubertus Heil
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