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# taz.de -- Steuerfahndung nach Airbnb-Vermietern: Jetzt kommt der SteuAirbnbsc…
> Steuerfahnder werten die Daten von 10.000 Berliner Anbietern von
> Airbnb-Ferienwohnungen aus. Die Gesetzeslage wird angepasst.
Bild: Die Protestgruppe „Anonyme Anwohnende“ protestieren gegen das Geschä…
Berlin taz | Zwei Sachen galten für Vermieter*innen von Ferienwohnungen
über die Plattform Airbnb als sicher: Die Nachfrage von Tourist*innen aus
aller Welt ist ungebrochen – und die eigenen Daten sind auf den [1][Servern
des Konzerns in Irland] vor deutschen Behörden sicher. Die erste Gewissheit
hat sich mit der anhaltenden Coronakrise in Luft aufgelöst – und die zweite
mit einem [2][Urteil eines irischen Gerichts zugunsten der Hamburger
Steuerfahndung] Anfang September.
Gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden hatte diese in einem
mehrjährigen Verfahren die Herausgabe der Vermieterdaten der Jahre 2012 bis
2014 erstritten. Darunter befinden sich laut Finanzsenator Matthias Kollatz
(SPD) etwa 10.000 Berliner Ferienwohnungsanbieter*innen mit Namen,
Anschriften und Vermietungsumsätzen, allesamt mit Einnahmen im vier- bis
fünfstelligen Bereich.
Die Finanzamtsabteilung für Strafsachen und Steuerfahndung hat die
Ermittlungen aufgenommen und will etwaige Steuersünder durch den Abgleich
mit den abgegebenen Steuererklärungen überführen. Einnahmen aus der
Wohnungsvermietung über einem Freibetrag von 520 Euro im Jahr müssen
grundsätzlich versteuert werden, sofern das Gesamteinkommen über dem
Grundfreibetrag – für Singles sind das 9.408 Euro – liegt. Bei Verstößen
drohen neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen Geld-
oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Ohne Strafe kann nur
davonkommen, wer sich selber anzeigt.
Sebastian Schlüsselburg, Sprecher der Linksfraktion für Rechtspolitik und
Datenschutz, wollte nun in einer Kleinen Anfrage – deren Antwort der taz
exklusiv vorliegt – wissen, wie viele Selbstanzeigen bereits eingegangen
sind. Das überraschende Ergebnis: keine. „Ich wundere mich über die
Gelassenheit der Airbnb-Vermieter. Die Überprüfungen durch die
Steuerfahndung laufen auf Hochtouren“, so Schlüsselburg. Ohne Selbstanzeige
drohen Steuersündern „empfindliche Strafen“. Bei gravierenden Fällen
könnten sofort strafrechtliche Ermittlungsverfahren eröffnet werden.
## Airbnb-Steuersünder
Bei vergleichbaren Fällen, in denen öffentlich bekannt wurde, dass Behörden
an bislang geheime Daten gelangt sind, etwa beim Ankauf von Steuer-CDs aus
der Schweiz oder bei Recherchen zu den [3][Panama Papers,] hatte es stets
eine Vielzahl von Selbstanzeigen gegeben. In den Jahren 2017 und 2018 etwa
hatten sich 130 Berliner*innen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der
Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein selbst angezeigt.
Schlüsselburg ist sich sicher, dass auch viele Airbnb-Vermieter*innen ihre
Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert haben, etwa weil sie „sich darauf
verlassen haben, dass die Daten in Irland sicher sind“.
Finanzstaatssekretär Fréderic Verrycken hatte Anfang September im
Abgeordnetenhaus ebenfalls gesagt, er gehe davon aus, „den einen oder
anderen Steuersünder dadurch identifizieren zu können“.
Auch wer in den Jahren nach 2014 seine Wohnung über Airbnb vermietete und
dabei den Staat um Steuern betrog, ist nicht auf der sicheren Seite.
Inzwischen versucht Hamburg auch für die zurückliegenden Jahre die Daten
von dem Konzern zu erlangen.
## Steuergeheimnis statt Verfolgung von Zweckentfremdung
Die Bezirke, die mittels des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes die
Vermietung von Ferienwohnungen regulieren, dürfen indes nicht auf die
Steuerdaten zugreifen, etwa um illegal vermietete Wohnungen ausfindig zu
machen. Die Senatsverwaltung für Finanzen schreibt in der Antwort auf
Schlüsselburg, dass diese Daten dem Steuergeheimnis unterliegen; eine
Wiedergabe sei nur zulässig, wenn dies „ausdrücklich gesetzlich zugelassen
ist“.
Schlüsselburg kündigte gegenüber der taz an, eine entsprechende
Bundesratsinitiative zur notwendigen Änderung der Abgabenordnung
anzustoßen: „Wir müssen endlich die unsichtbaren illegalen Vermietungen
sanktionieren.“ Dies sei mit den erlangten Steuerdaten „einfacher als
bisher möglich“.
In Berlin brauchen Vermieter*innen von [4][Ferienwohnungen eine
Registriernummer], sofern sie kein Gewerbe vermieten. Das führt dazu, dass
sich bei Airbnb Anzeigen mit und ohne Registriernummern finden, ohne dass
daraus hervorgeht, ob Anzeigen ohne Nummer keine benötigen oder gegen das
Gesetz verstoßen. Von den etwa 20.000 Ferienwohnungen in der Stadt, die es
zumindest vor Corona gab, hatte aber nur ein Bruchteil die offizielle
Registrierung durchlaufen.
Der neue Stadtentwicklungssenator [5][Sebastian Scheel (Linke) hatte
angekündigt], das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten
und künftig eine Registriernummerpflicht für alle Anbieter einzuführen. Auf
Anfrage der taz bestätigt nun die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
dass die Novellierung bezüglich einer „generellen Registrierpflicht“
bereits fertiggestellt sei. Demnächst werde sich der Senat damit
beschäftigen – noch vor Jahresende soll das Gesetz ins Abgeordnetenhaus
eingebracht werden.
14 Oct 2020
## LINKS
[1] /Auskunftsrechte-bei-Ferienwohnungen/!5488936
[2] /Vermieterinnen-drohen-Nachzahlungen/!5708171
[3] /Enthuellung-durch-Panama-Papers/!5291751
[4] /Ferienwohnungen-in-Berlin/!5520391
[5] /Stadtentwicklungssenator-Scheel/!5702689
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Zweckentfremdungsverbot
Airbnb
Steuerfahndung
Selbstanzeige
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