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# taz.de -- EuGH stützt Genehmigungspflicht: Gegen den Airbnb-Boom
> Der EuGH erklärt die Genehmigungspflicht zur Umwandlung von Mietwohnungen
> für rechtens – vor allem in Metropolen mit Wohnungsmangel.
Bild: Paris: In vielen europäischen Metropolen sind Mietwohnungen knapp und we…
Freiburg taz | Die Umwandlung von Mietwohnungen in Airbnb-Appartements
darf gesetzlich beschränkt werden. [1][Dies entschied der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen aus Frankreich.] Die Einführung einer
Genehmigungspflicht für die Umwandlung verstoße nicht gegen die
EU-Dienstleistungsrichtlinie.
In vielen europäischen Metropolen sind Mietwohnungen knapp und werden
deshalb immer teurer. Hierzu trägt bei, dass Vermieter in großer Zahl
normale Mietwohnungen in Airbnb- oder Ferienwohnungen umwandeln, [2][weil
die kurzfristige Vermietung lukrativer ist]. In Frankreich wurde deshalb
eine Genehmigungspflicht für derartige Umwandlungen eingeführt. Die
Genehmigungspflicht gilt im Großraum Paris und allen Städten mit mehr als
200.000 Einwohnern. Vor allem in Paris ist eine Genehmigung fast nur zu
erhalten, wenn man zum Ausgleich neue Mietwohnungen schafft, etwa indem
bisherige Gewerbeimmobilien umgewandelt werden. Deshalb verstoßen Vermieter
immer wieder gegen die Genehmigungspflicht.
Im konkreten Fall verhängten die Behörden gegen zwei ertappte Pariser
Vermieter Geldbußen in Höhe von 15.000 Euro. Außerdem wurden sie
verpflichtet, die Airbnb-Wohnungen wieder zu normalen Mietwohnungen zu
machen. Dagegen klagten die Vermieter; die Genehmigungspflicht verletze
ihre Dienstleistungsfreiheit. Der Pariser Kassationsgerichtshof legte den
Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
Der EuGH entschied nun, dass die gesetzliche Einführung und Ausgestaltung
der Genehmigungspflicht nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie von
2006 verstößt. Die französische Regelung, die der Bekämpfung des Mangels an
Mietwohnungen diene, sei „durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls“
gerechtfertigt.
Die Genehmigungspflicht sei auch verhältnismäßig, so der EuGH, weil sie
nicht flächendeckend, sondern nur in größeren Städten gelte. Außerdem
erfasse sie nur die völlige Umwandlung von Mietwohnungen in
Airbnb-Appartements und nicht die klassische Airbnb-Idee, dass der
Vermieter während seiner eigenen Abwesenheit die Wohnung kurzzeitig anderen
überlässt ([3][Az.: C-724/18] u.a.).
22 Sep 2020
## LINKS
[1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200111de…
[2] /Studie-zum-Wohnungsmarkt/!5702945&s=airbnb/
[3] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200111de…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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