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# taz.de -- Vermieter*innen drohen Nachzahlungen: Steuerfahnder knacken Airbnb
> Das Vermittlungsportal Airbnb muss Finanzämtern Daten über private
> Vermieter herausgeben. Ein irisches Gericht hat den Steuerfahndern recht
> gegeben.
Bild: jetzt kommt der Fiskus: Airbnb-Vermieter:innen müssen Steuern nachzahlen
Berlin taz | Privaten Airbnb-Vermieter:innen, die ihre Einkünfte nicht
bei den Finanzämtern angegeben haben, drohen Nachzahlungen:
Steuerfahnder:innen in Hamburg und den Finanzbehörden der Länder haben
erfolgreich [1][gegen die Vermittlungsplattform Airbnb] auf Herausgabe von
Daten geklagt. In einem mehrjährigen internationalen Verfahren haben sie
[2][letztinstanzlich vor einem irischen Gericht erstritten], dass die dort
aus Steuergründen ansässige Plattform die Daten von privaten
Vermieter:innen herausgeben muss. Das Verfahren habe sich auch deshalb so
hingezogen, weil es immer wieder Rückfragen des Unternehmens und der
zuständigen ausländischen Behörden gegeben hätte.
Das Urteil ist ein Schlag gegen die Ferienwohnisierung der
Innenstadtbezirke. Viele teilweise hauptberufliche Airbnb-Hosts machen vor
allem in wohnraumknappen Vierteln Geld mit kurzzeitiger Zimmer- und
Wohnungsvermietung – häufig an der Steuer vorbei, wie Finanzämter vermuten.
Die Steuerfahndung aus Hamburg wertet die erstrittenen Airbnb-Daten nun aus
und gibt sie an die jeweiligen Landesfinanzbehörden weiter. Laut dem
Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) handelt es sich bundesweit um
das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit
Vermietungsumsätzen über Internetplattformen.
Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte der taz: „Die
erstrittene Datenherausgabe ist ein großer Erfolg.“ Die Finanzbehörde in
Hamburg und das Bundesfinanzministerium mit Unterstützung der Länder hätten
lange darauf hingewirkt. Auch Berlin habe das Anliegen unterstützt. Die
Auswertung werde zeigen, inwiefern auch Berliner Fälle betroffen sein
werden.
Noch im September sollen betroffene Länder laut Kollatz über entsprechende
Fälle informiert werden: „Unsere Steuerbehörden sind auf mögliche
unverzügliche Prüfungen vorbereitet.“ Auch wolle man nach dem Urteil
weitere Daten anfordern: „Wir werden ein weiteres Auskunftsersuchen für die
Jahre 2017 bis 2019 stellen.“ Schätzen könne man die Höhe der zu
erwartenden Nachzahlungen laut Finanzverwaltung derzeit allerdings seriös
nicht.
## Anbieter brauchen eine Registriernummer
Bis zu zehn Jahre rückwirkend können Finanzämter Steuern einfordern, falls
Airbnb-Vermieter:innen ihre Einnahmen verschwiegen haben. Zu versteuern
sind Einnahmen, wenn sie 520 Euro jährlich übersteigen und das
[3][Gesamteinkommen über dem Freibetrag] liegt (für Alleinstehende 9.408
Euro).
Berlin hat versucht, die Vermietung von Ferienwohnungen mit dem
[4][Zweckentfremdungsverbot von 2016] einzudämmen. Insbesondere wollte der
rot-rot-grüne Senat verhindern, dass Wohnungen als dauerhafte
Ferienwohnungen missbraucht werden. Deshalb brauchen mittlerweile alle
Anbieter eine bezirkliche Genehmigung und eine Registriernummer. Erlaubt
ist weiterhin die Untervermietung von unter 50 Prozent der eigenen Wohnung,
zudem dürfen Zweitwohnungen nicht länger als 90 Tage im Jahr vermietet
werden. Verstöße können Bürger:innen [5][bei den Bezirken melden].
Allein hielten sich bei weitem nicht alle Airbnb-Hosts an
Zweckentfremdungsgebote, wie allein schon an der recht geringen Zahl von
Registrierungen bei den Bezirken gegenüber der großen Zahl an Angeboten auf
Airbnb abzulesen war. Mit einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts
wurden Plattformen für Ferienwohnungen zwar bereits nach deutschem Recht
dazu verpflichtet, Vermieterdaten herauszugeben – allerdings [6][scherte
sich die Airbnb-Unternehmensführung in Irland] bislang nicht darum. Das
dürfte sich mit dem Urteil aus Irland nun geändert haben.
Aktuell ist das [7][Geschäft von Airbnb aufgrund der Pandemie
eingeschränkt] – den für dieses Jahr [8][angekündigten Börsengang] will d…
Unternehmen dennoch wagen.
7 Sep 2020
## LINKS
[1] https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14267928/2020-09-02-fb-weltweit-agi…
[2] https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/ferienwohnunge…
[3] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Airbnb-muss-Daten-an-Finanzaemter-we…
[4] /Ferienwohnungen-in-Berlin/!5520391
[5] https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/for…
[6] /Zweckentfremdungsgesetz-in-Berlin/!5397672/
[7] /Coronakrise-und-Ferienwohnungen/!5670747
[8] https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/aktien/apartment-vermittler-a…
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Airbnb
Finanzamt
Irland
Steuerfahndung
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Wohnungsmarkt
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Wohnen
Schwerpunkt Coronavirus
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