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# taz.de -- Sicherheitsunternehmen vs. Corona: Public-private Ordnungsamt
> Der Städte- und Gemeindebund will, dass Security-Firmen kontrollieren, ob
> die Coronaregeln eingehalten werden. Das stößt auf Kritik.
Bild: Bald auch polizeiliche Aufgaben? Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienste…
Berlin taz | Private Sicherheitsdienste, die bald in Uniformen der
Ordnungsämter patrouillieren? Das fordert in dieser Woche der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), Gerd
Landsberger. Er bemängelt, dass die Ordnungsämter personell zu schlecht
aufgestellt seien, um die Einhaltung der [1][Coronaregeln] umfassend zu
überprüfen.
Kritik an dem Vorstoß äußern jetzt Verdi und Linke gegenüber der taz. „Die
Vorstellung, dass private Firmen Aufgaben des öffentlichen Diensts
übernehmen, ist äußerst fragwürdig“, sagt Martina Sönnichsen von Verdi.
„Private Sicherheitsdienste können nicht einfach die Aufgaben von Kommunen
übernehmen. Die sind hoheitlich.“ Sönnichsen weist darauf hin, dass
Sicherheitskräfte nicht für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst
qualifiziert seien. Stattdessen müssten die Ordnungsämter gestärkt werden.
Auch Ulla Jelpke, innnenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag,
kritisiert Landsbergers Vorstoß. „Das geht gar nicht“, sagt sie. Neben der
Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch Privatunternehmen bestünden Zweifel
an der [2][Zuverlässigkeit vieler Sicherheitsleute]. Stattdessen schlägt
sie vor, die Polizei verstärkt einzubinden und sie dafür bei der
Drogenkleinkriminaltität oder Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht zu
entlasten.
In einigen Städten kamen private Sicherheitsfirmen schon während der ersten
Coronawelle im Frühjahr zum Einsatz. Zweieinhalb Monate lang liefen
Mitarbeiter:innen eines Sicherheitsdienstes über Straßen und Spielplätze im
nordrhein-westfälischen Everswinkel, um zu kontrollieren, ob die
Bevölkerung die Abstands- und Hygieneregeln einhält. „Die Gemeinde hatte
einfach zu wenig Kapazitäten dafür“, sagt Martin Welzel, Leiter des
Ordnungsamts.
## Bloß „Präsenz zeigen“?
Wenn sie einen Verstoß gegen die Coronavorschriften beobachten, dürfen die
Sicherheitsdienste nur in begrenztem Umfang eingreifen. Die rechtliche Lage
verhindert, dass sie Sanktionen auferlegen können. Sie verfügen lediglich
über die sogenannten Jedermannsrechte, die es nur unter bestimmten
Umständen erlauben, Menschen festzunehmen. „In Everswinkel ging es vor
allem darum, Präsenz zu zeigen“, sagt Ordnungsamtsleiter Welzel. „Denn wenn
Verstöße festgestellt wurden, wurden entweder das Ordnungsamt oder die
Polizei alarmiert.“
„Private Sicherheitskräfte können etwa auf die Maskenpflicht oder die
Einhaltung der Hygiene-Vorschriften hinweisen“, sagt Harald Olschok vom
Bundesverband für Sicherheitswirtschaft (BDSW). Er fordert deshalb eine
Rechtsgrundlage mit erweiterten Befugnissen, etwa um selbst Bußgelder
verhängen zu können.
Die Ausbildung für Mitarbeiter:innen in Sicherheitsdiensten ist rudimentär
– 40 Stunden Schulung reichen aus, um die Grundlagen der Tätigkeit zu
vermitteln. Damit die Mitarbeiter:innen fit für die Unterstützung der
Ordnungsämter sind, fordert Olschok, dass die Kommunen Fortbildungen
anbieten: „Es ist wichtig, mehr deeskalative und emotionale Strategien zu
vermitteln“.
14 Oct 2020
## LINKS
[1] /Bund-Laender-Gipfel-zur-Coronalage/!5719765
[2] /Wachschuetzer-in-Berlin/!5280311
## AUTOREN
Christina Gutsmiedl
## TAGS
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