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# taz.de -- Kanzleramt gegen Gesetzentwurf: Doch kein Recht auf Homeoffice
> Es gibt Widerstand gegen den Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil
> für ein Recht auf Homeoffice. Das Kanzleramt stellt sich offenbar
> dagegen.
Bild: Also doch wieder zurück ins Büro
Berlin taz | Der [1][Widerstand gegen den Gesetzentwurf von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)] für ein Recht auf Homeoffice
reicht offenbar bis in die höchsten Ebenen der Regierung. Das
Bundeskanzleramt sehe den Entwurf des Bundesarbeitsminister „als nicht
geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien“ an, wie
die Nachrichtenagentur dpa am Dienstagnachmittag meldete. Die Begründung
lautete: Im Koalitionsvertrag stehe explizit ein Auskunftsrecht, jedoch
kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Ohne die Ressortabstimmung wäre Heils
Gesetzesinitiative gescheitert. Denn die Abstimmung steht bei der
Einbringung eines Gesetzentwurfs vor dem formalen Beschluss des
Bundeskabinetts.
Hubertus Heil (SPD) hatte am [2][vergangenen Wochenende für Aufsehen]
gesorgt, als er mit der Bild am Sonntag über seinen fertigen Gesetzentwurf
für das „Mobile-Arbeit-Gesetz“ gesprochen hatte. Geplant war, dass
Arbeitnehmer:innen bei einer Vollzeitstelle künftig einen Rechtsanspruch
auf 24 Tage Homeoffice im Jahr haben – sofern keine betrieblichen Gründe
dagegen sprechen und die Tätigkeit dafür geeignet ist.
Nach Heils Ankündigung hagelte es Kritik aus Teilen der Union und der
Wirtschaft. Der Vorsitzende der Unions-Mittelstandsvereinigung MIT, Carsten
Linnemann (CDU), lehnte den Vorstoß mit der Begründung ab, dass viele
Mittelständler:innen derzeit ums Überleben kämpften. „Neue Auflagen sind
das Letzte, was sie gebrauchen können“, warnte er. Auch Wirtschaftsminister
Peter Altmaier (CDU) und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin
Laschet (CDU) wandten sich gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice.
## Noch viel zu beraten
Wie es nun weitergeht, ist unklar. Regierungssprecher Steffen Seibert
äußerte sich am Mittwoch in der Bundespressekonferenz nur vage: „Fest
steht, dass es im Koalitionsvertrag eine Verabredung der Koalitionspartner
gibt, das Thema Mobiles Arbeiten zu fördern und zu erleichtern und dass
dafür ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Über die konkrete
Umsetzung dieses Vorhabens wird noch viel zu beraten sein.“
Auch das Bundesarbeitsministerium hielt sich bedeckt. Auf Anfrage
bestätigte es zwar, dass ihnen eine Stellungnahme des Kanzleramts vorliegt,
gab aber keine Auskunft zum Inhalt. „Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales bleibt bei der Auffassung, dass ein moderner Arbeitsmarkt einen
modernen Ordnungsrahmen braucht“, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium
setze „auf konstruktive Gespräche auf Regierungsebene“.
SPD-Fraktionsvize Katja Mast gab sich trotz allem gelassen. „Ich gehe davon
aus, dass das Recht auf mobiles Arbeiten kommt. Wir sind es seit Jahren
gewohnt, dass die CDU erst mal auf die Bremse tritt, wenn es um mehr Rechte
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht. Das haben wir auch bei der
Brückenteilzeit erlebt. Heute ist sie Gesetz“, sagte sie der taz.
7 Oct 2020
## LINKS
[1] /Gesetzentwurf-fuer-Recht-auf-Homeoffice/!5715984
[2] /Pro-und-Contra-zum-Recht-auf-Homeoffice/!5718420
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Homeoffice
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