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# taz.de -- Corona und mobiles Arbeiten: Bis Ende Juni allein zu Haus
> Finanzminister Olaf Scholz lehnt eine vorzeitige Aufhebung der
> Homeoffice-Pflicht ab. Unternehmen hatten dies gefordert.
Bild: Auch nach der Pandemie noch zuhause? Hängt auch von der Firma ab
Die Inzidenzzahlen der Corona-Infektionen gehen runter, viele Arbeitgeber
wünschen sich daher eine vorzeitige Aufhebung der Pflicht zum Homeoffice
und zum Testen im Betrieb. Bundesfinanzminister Olaf Scholz,
SPD-Kanzlerkandidat, lehnt diese Forderungen ab. „Jetzt dürfen wir nicht
leichtsinnig werden“, sagte Scholz der Bild am Sonntag. Das Virus sei noch
nicht besiegt.
Die Regelung läuft nach bisheriger Planung allerdings ohnehin am 30. Juni
aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte in derselben
Zeitung Lockerungen in Aussicht gestellt. Die Idee, dass man zur Normalität
zurückkehre, bedeute auch, dass man „dort, wo es Sinn macht, auch wieder
vor Ort arbeiten kann“, sagte er. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes
mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, hatte die sofortige
Abschaffung der Homeoffice- und Testvorschriften für Unternehmen gefordert.
Der Impffortschritt mache „beides verzichtbar“, so Jerger.
Die Verpflichtung zum Homeoffice ist [1][im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
festgelegt,] unterliegt also dem Bundesgesundheitsministerium von Jens
Spahn (CDU). Laut dem Gesetz haben Arbeitgeber den Beschäftigen „im Fall
von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ anzubieten, diese
„Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen“, wenn keine „zwingenden
betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen“. Im Zuge der Verschärfung
dieser Bestimmung haben auch die Beschäftigten „dieses Angebot anzunehmen,
soweit ihrerseits keine Gründe“ entgegenstehen. Diese Regelung ist an die
„Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gebunden
und soll „längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“ gelten.
In der [2][Corona-Arbeitsschutzverordnung, die dem Bundesarbeitsministerium
von Hubertus Heil (SPD) unterliegt,] sind die Betriebe angehalten, ihren
Beschäftigten, die arbeitstechnisch bedingt vor Ort arbeiten müssen,
zweimal in der Woche einen kostenlosen Coronatest anzubieten. Außerdem soll
jede:r Arbeitnehmer:in mindestens eine Fläche von zehn Quadratmetern
im Betrieb zur Verfügung haben. Falls das nicht möglich ist, gilt eine
Maskenpflicht. Auch diese Verordnung ist bis Ende Juni befristet.
## Jede:r Dritte im Homeoffice
Im Mai haben laut einer Befragung des Ifo-Institus 31 Prozent der
Beschäftigten von zu Hause aus gearbeitet. Den höchsten Homeoffice-Anteil
gab es laut Ifo bei IT-Dienstleistern mit 80 Prozent. Etwas rückläufig war
der Anteil im Mai bei Forscher:innen und Entwickler:innen und lag
dort zuletzt bei 49 Prozent.
VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo erklärte, viele fänden das
Arbeiten von zu Hause aus gut. Sehr viele sagten aber auch klar, „sie
würden gern wieder ins Büro gehen und die Kolleginnen und Kollegen nicht
nur über Videokonferenzen sehen, sondern endlich wieder direkten Austausch
haben“. Mehr Flexibilität sei generell möglich. Die Entscheidung, mobil zu
arbeiten, müsse aber für die Beschäftigten „eine freiwillige“ bleiben.
Cavallo berichtete, das Unternehmen verbinde die Frage „durchaus auch mit
einer möglichen Reduzierung von Büroraum und dem Einsparen von Kosten“.
Cavallo ist gegen eine frühzeitige Rückkehr der Beschäftigten im Homeoffice
noch vor den Sommerferien.
Beim [3][Siemens-Konzern ist geplant,] den Beschäftigten im Bürobereich
nach der Pandemie zwei bis drei Tage in der Woche freiwilliges mobiles
Arbeiten zu ermöglichen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Schreibtisch
im Betrieb gibt es dann nicht mehr. (mit dpa)
30 May 2021
## LINKS
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G…
[2] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbe…
[3] /Neue-Homeoffice-Regelung-bei-Siemens/!5768737
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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