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# taz.de -- Linke für Preisbegrenzung bei Ackerland: Neue Wege gegen Landgrabb…
> Ein Gutachten zeigt, wie man Konzerne aus der Landwirtschaft fernhalten
> kann. Die Linkspartei will Preise für Agrarland stärker begrenzen.
Bild: Wem gehört das Land? Flächen gehen zunehmend an vermögende Investoren
Berlin taz | Bei Grund und Boden, sagt Amira Mohamed Ali,
Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, gehe es „auch um die
Nahrungssicherheit“. Die sei in Gefahr, weil immer mehr Landwirt*innen von
ihrer Scholle verdrängt würden, da sie die gestiegenen Pachten nicht mehr
zahlen könnten. [1][„Landgrabbing“] nennen Aktivisten das.
Die Preise würden drastisch steigen, seitdem immer mehr „extrem reiche
Vermögensbesitzer“ in Agrarland investierten, so Mohamed Ali. Die
Linksfraktionen von Bund und Ländern stellten deshalb am Mittwoch ein
Gutachten vor, das Gesetzesänderungen empfiehlt, um den Zugang zu Grund und
Boden für möglichst viele Bauern aus der Region zu erhalten.
Das [2][Gutachten] des Hamburger Rechtsanwalts Thomas Rüter schlägt zum
Beispiel vor, dass die Behörden künftig auch bestimmte Käufe von Anteilen
an Firmen mit landwirtschaftlichen Flächen verhindern dürfen.
Eine Genehmigung solcher „Share Deals“ soll laut Gutachten dann
erforderlich sein, wenn mehr als 30 Prozent des Unternehmens verkauft wird
und das Vermögen der Firma zu über 40 Prozent aus Agrarland besteht. Bisher
können die Ämter bei Transaktionen von solchen Firmenanteilen anders als
bei direkten Verkäufen von landwirtschaftlichen Flächen nicht mitreden.
## Behörden-Veto bei Großgrundbesitzern
Ihr Veto einlegen können soll die Behörde, wenn dem Käufer in einem
Bundesland mindestens 500 Hektar Landwirtschaftsfläche gehören. Der
durchschnittliche Hof in Deutschland hat nur rund 60 Hektar.
Auch Verkäufe zu sehr hohen Preisen will Rüter leichter gestoppt wissen.
Bislang könnten die Ämter Nein sagen, wenn das Land für mehr als 150
Prozent des regionalen Verkehrswertes den Besitzer wechseln soll. Diese
Schwelle müsse auf 130 Prozent gesenkt werden, so der Gutachter.
Wenn die Behörden einen Agrardeal untersagen, haben anschließend Landwirte
ein Vorkaufsrecht, die die Flächen für ihren Betrieb benötigen. Nicht
mitbieten dürfen bislang aufgrund ihrer juristischen Konstruktion
Solidarische Landwirtschaften, in denen sich Verbraucher in einem Verein
zusammenschließen, um zusammen mit örtlichen Landwirten ihre Nahrungsmittel
zu erzeugen. Ausgeschlossen sind auch [3][gemeinwohlorientierte
Gesellschaften wie die Regionalwert AGs], die örtlichen Biobauern Land zur
Verfügung stellen. Solche Organisationen müssen dem Gutachten zufolge
künftig das gleiche Vorkaufsrecht wie normale Bauern haben.
## Initiative auf Länderebene
Derartige Gesetze können laut Rüter nur die Bundesländer beschließen. Das
Gutachten solle der Linkspartei daher auf Landesebene ermöglichen, jeweils
Agrarstrukturgesetze auf den Weg zu bringen, sagte Susanne Hennig-Wellsow,
Fraktionschefin der Partei in Thüringen, wo die Partei stärkste Kraft ist.
Die Politikerin sprach sich für einen niedrigeren Preisdeckel nicht nur
bei Verkäufen wie bisher, sondern künftig auch für Pachten aus.
„150 Prozent über dem örtlichen Bodenwert ist zu viel. Bei uns geht die
Diskussion eher in Richtung 110, 120 Prozent“, sagte Hennig-Wellsow der
taz. Nicht so streng will sie offenbar bei der Obergrenze für den
Grundbesitz sein, bis zu der Land zugekauft werden kann. Über die vom
Gutachten vorgeschlagenen 500 Hektar „müssen wir in Thüringen noch ein
bisschen diskutieren“, so die Fraktionsvorsitzende. Der durchschnittliche
als juristische Person organisierte Betrieb dort habe immerhin 255 Hektar
Land. Sie könne sich eher eine Spanne „zwischen 250 und 1.500 Hektar“
vorstellen.
Gerade ostdeutsche Landesbauernverbände bremsen solche Vorhaben oft –
offenbar auch weil mehrere aktuelle oder ehemalige Funktionäre der
Organisationen von Agrarlandverkäufen profitieren.
1 Oct 2020
## LINKS
[1] /Landgrabbing/!t5011738
[2] https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2020/Gutachten_Bodenmarkt…
[3] /Solidarische-Landwirtschaft/!5591682
## AUTOREN
Jost Maurin
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