| # taz.de -- Letzter NS-Scherge in den USA: Ermittlungen gegen KZ-Wachmann | |
| > Ein 94-jähriger Deutscher soll aus den USA abgeschoben werden, weil er im | |
| > KZ-Außenlager Meppen-Dalum Aufseher war. | |
| Bild: Reste des Emslandlagers Dalum: die Pfosten des Eingangstors neben dem Tra… | |
| Hamburg taz | In Niedersachsen könnte es zu einem weiteren Prozess gegen | |
| einen ehemaligen KZ-Wächter kommen: Das Justizministerium in Hannover hat | |
| die Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit den Ermittlungen gegen den | |
| 94-jährigen Karl Friedrich B. beauftragt. Er soll als Wachposten im | |
| Außenlager des [1][Konzentrationslagers Neuengamme], das sich in | |
| Meppen-Dalum befand, Beihilfe zum Mord an Gefangenen geleistet haben. B. | |
| lebt derzeit noch in den USA, soll dort aber abgeschoben werden. | |
| B. war von Januar bis März 1945 Aufseher im Außenlager des KZ Neuengamme. | |
| Dort mussten die Gefangenen Strafarbeiten verrichten. Auch bewachte er die | |
| Häftlinge [2][im März 1945 nach der Auflösung des Außenlagers während des | |
| Marsches nach Neuengamme]. Während dieses Marsches sollen rund 70 Häftlinge | |
| gestorben sein. | |
| „Der Vorwurf, Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben, | |
| bezieht sich insbesondere auf die Bewachung des Marsches zur Evakuierung | |
| der Nebenlager“, sagt der Sprecher der Celler Generalstaatsanwaltschaft, | |
| Colin Arnold. Für seine Arbeit im KZ erhält B. bis heute eine Rente. Seinen | |
| Kriegsdienst verrichtete er ursprünglich bei der Marine. | |
| Derzeit lebt B. noch im US-Bundesstaat Tennessee. Nach dem Krieg war er mit | |
| seiner Frau und seiner Tochter zunächst nach Kanada ausgewandert, 1959 dann | |
| weiter in die USA. Diesen März ordnete ein Gericht in Memphis seine | |
| Abschiebung an. | |
| ## Beweise auf gesunkenem Schiff | |
| B. war erst in die USA ausgewandert, als eine Vergangenheit als | |
| NS-Verbrecher nicht mehr von den amerikanischen Behörden verfolgt wurden. | |
| Allerdings können mit einem 1978 eingeführten Bundesgesetz NS-Verbrecher | |
| neuerlich abgeschoben werden. Laut dem US-Justizministerium geschah dies | |
| seither mit 67 Personen. | |
| Das US-amerikanische Justizministerium konnte B.s Dienst im KZ durch die | |
| Auswertung von Karteikarten nachweisen, auf denen seine Diensttätigkeiten | |
| notiert waren. Diese befanden sich 1945 auf den Schiffen [3][Cap Arcona und | |
| Thielbek, auf die die KZ-Häftlinge des Neuengammer Außenlagers gebracht | |
| wurden], nachdem sie vor den vorrückenden Alliierten evakuiert worden | |
| waren. Aufgrund einer versehentlichen Bombardierung durch die Alliierten | |
| sanken sie in der Ostsee. Tausende Häftlinge starben. | |
| Einige Jahre später wurden die Schiffe geborgen, die Karteikarte mit den | |
| Informationen über B. blieb erhalten. Durch zusätzliche Nachforschungen des | |
| U.S. Holocaust Memorial Museum konnten die Vorwürfe erhärtet werden. | |
| Laut der Washington Post hat B. vor dem Gericht die Arbeit als Aufseher | |
| zugegeben. Entgegen der Ansicht des Justizministeriums will er dort aber | |
| nicht freiwillig Dienst getan haben. Auch habe er dabei keine Waffe | |
| getragen und sei ohnehin nur kurz im Lager gewesen. Das Gericht folgte | |
| jedoch der Ansicht der Anklagebehörde, wonach er sich freiwillig zu dem | |
| Dienst gemeldet haben soll. Der Washington Post sagte B. im Frühjahr, die | |
| Vorwürfe seien „lächerlich“. B. hatte nach dem Urteil Berufung eingelegt. | |
| ## Letzter in den USA lebender NS-Verbrecher | |
| Laut der Celler Generalstaatsanwaltschaft ist unklar, wann es zu einer | |
| Abschiebung kommen wird. Ohnehin ist laut US-Medien über die Berufung noch | |
| nicht entschieden worden. | |
| Ob es in Niedersachsen zu einem Verfahren kommt, ist auch angesichts des | |
| Alters von B. fraglich. In Braunschweig platzte vor zwei Jahren ein Prozess | |
| gegen einen 96-jährigen mutmaßlichen NS-Verbrecher aufgrund dessen | |
| Gesundheitszustandes. Er war für verhandlungsunfähig erklärt worden. | |
| Dabei dürfte es noch Monate dauern, ehe die Generalstaatsanwaltschaft im | |
| Fall B. Anklage erhebt. „Wir sichten derzeit noch die vorliegenden | |
| Unterlagen“, sagt Arnold. | |
| Die Vorermittlungen wurden von der zentralen Stelle der | |
| Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg geführt, die bundesweit für die | |
| Aufklärung von NS-Verbrechen zuständig ist. Da die vorgeworfenen Taten im | |
| heutigen Niedersachsen stattfanden, übernimmt die Celler | |
| Generalstaatsanwaltschaft. | |
| Soweit bekannt, ist B. der letzte in den USA lebende NS-Verbrecher. 2018 | |
| wurde der ehemalige KZ-Wächter Jakiv Palij von den USA nach Deutschland | |
| abgeschoben. Er starb kurze Zeit darauf mit 95 Jahren – ohne, dass Anklage | |
| erhoben wurde. | |
| [4][Zuletzt hatte die Hamburger Jugendstrafkammer] einen 93 Jahre alten | |
| Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen und wegen Beihilfe zu | |
| einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung | |
| verurteilt. | |
| 22 Sep 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| André Zuschlag | |
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