| # taz.de -- Ermittlungen gegen SS-Wachmann: Anklage entfällt | |
| > Die Ermittlungen gegen Friedrich Karl B. wurden eingestellt. Vorsätzliche | |
| > Tötungshandlungen konnten nicht belegt werden. | |
| Bild: Kann sein, dass einer von ihnen Friedrich Karl B. war: SS-Wachmannschafte… | |
| Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen | |
| Friedrich Karl B. wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt. | |
| Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier erklärte, die Vorwürfe gegen den | |
| ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Neuengamme und den | |
| Außenlagern Meppen-Dalum und Meppen-Versen hätten sich nicht erhärtet. Eine | |
| Anklage wegen Beteiligung an der Ermordung „von etwa 70 entkräfteten | |
| Häftlingen“ bei „Evakuierungsmärschen“ erfolgt nicht. | |
| Seit 1959 lebt der Beschuldigte in den USA. Dem deutschen Staatsbürger | |
| wurde vorgeworfen, zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945 | |
| „insbesondere durch die Bewachung eines Marsches zur Evakuierung der | |
| Außenlager“ Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben. In dem | |
| Zeitraum war er als Marine-Soldat der SS-Sonderinspektion VII überstellt. | |
| Ab Anfang 1945 mussten die ausländischen Zwangsarbeiter in den beiden | |
| Lagern im niedersächsischen Meppen Panzer- und Schützengräben und | |
| Befestigungsbauten anlegen. „Bei dem KZ handelte es sich nicht um ein | |
| Vernichtungslager“, betonte Kolkmeier. Nicht ohne Grund: Wachmänner, die in | |
| Vernichtungslagern tätig waren, werden heute als Teil eines Mordsystems für | |
| schuldig gehalten, auch wenn sie selbst nicht gemordet oder gefoltert | |
| haben. | |
| Im März 1945 begannen in den Außenlagern die vermeintlichen | |
| „Evakuierungsmärsche“ zum Hauptlager Neuengamme. Diese Märsche ordnete die | |
| SS wegen des Herannahens der Front an, Zeugen und Spuren sollten vernichtet | |
| werden. Bei den „Evakuierungsmärschen“ aus den beiden Lagern kamen vom 26. | |
| Dezember 1944 bis zum 25. März 1945 insgesamt 379 Gefangene zu Tode. | |
| Konkrete vorsätzliche Tötungshandlungen wurden lediglich vereinzelt in den | |
| Lagern, aber „nicht während der Evakuierungsmärsche dokumentiert“, so | |
| Kolkmeiner. | |
| In den USA läuft gegen B. ein Ausweisungsverfahren. Der 95-Jährige hatte | |
| Einspruch gegen seine Abschiebung nach Deutschland eingereicht. Eine | |
| Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen lehnte den Einspruch ab. Denn der | |
| SS-Wachmann sei „aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der | |
| Geschichte der Menschheit“ gewesen, erklärte ein Vertreter der | |
| Einwanderungsbehörde. Die USA böten Kriegsverbrechern keinen Schutz. B. | |
| gestand in einer Vernehmung in den USA, in Meppen Gefangene bewacht zu | |
| haben. Misshandlungen will er jedoch nicht beobachtet haben, Todesfälle | |
| auch nicht. Zur Bewachung eines Marsches sei er nicht eingesetzt gewesen. | |
| Diese Einlassung könne nicht widerlegt werden, das schriftliche Material | |
| sei vollständig ausgewertet, weitere Beweise lägen nicht vor, erklärte | |
| Kolkmeier. Überlebende Häftlinge aus den beiden Lagern seien nicht bekannt. | |
| 17 Dec 2020 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Speit | |
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