# taz.de -- Ermittlungen gegen SS-Wachmann: Anklage entfällt | |
> Die Ermittlungen gegen Friedrich Karl B. wurden eingestellt. Vorsätzliche | |
> Tötungshandlungen konnten nicht belegt werden. | |
Bild: Kann sein, dass einer von ihnen Friedrich Karl B. war: SS-Wachmannschafte… | |
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen | |
Friedrich Karl B. wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt. | |
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier erklärte, die Vorwürfe gegen den | |
ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Neuengamme und den | |
Außenlagern Meppen-Dalum und Meppen-Versen hätten sich nicht erhärtet. Eine | |
Anklage wegen Beteiligung an der Ermordung „von etwa 70 entkräfteten | |
Häftlingen“ bei „Evakuierungsmärschen“ erfolgt nicht. | |
Seit 1959 lebt der Beschuldigte in den USA. Dem deutschen Staatsbürger | |
wurde vorgeworfen, zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945 | |
„insbesondere durch die Bewachung eines Marsches zur Evakuierung der | |
Außenlager“ Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben. In dem | |
Zeitraum war er als Marine-Soldat der SS-Sonderinspektion VII überstellt. | |
Ab Anfang 1945 mussten die ausländischen Zwangsarbeiter in den beiden | |
Lagern im niedersächsischen Meppen Panzer- und Schützengräben und | |
Befestigungsbauten anlegen. „Bei dem KZ handelte es sich nicht um ein | |
Vernichtungslager“, betonte Kolkmeier. Nicht ohne Grund: Wachmänner, die in | |
Vernichtungslagern tätig waren, werden heute als Teil eines Mordsystems für | |
schuldig gehalten, auch wenn sie selbst nicht gemordet oder gefoltert | |
haben. | |
Im März 1945 begannen in den Außenlagern die vermeintlichen | |
„Evakuierungsmärsche“ zum Hauptlager Neuengamme. Diese Märsche ordnete die | |
SS wegen des Herannahens der Front an, Zeugen und Spuren sollten vernichtet | |
werden. Bei den „Evakuierungsmärschen“ aus den beiden Lagern kamen vom 26. | |
Dezember 1944 bis zum 25. März 1945 insgesamt 379 Gefangene zu Tode. | |
Konkrete vorsätzliche Tötungshandlungen wurden lediglich vereinzelt in den | |
Lagern, aber „nicht während der Evakuierungsmärsche dokumentiert“, so | |
Kolkmeiner. | |
In den USA läuft gegen B. ein Ausweisungsverfahren. Der 95-Jährige hatte | |
Einspruch gegen seine Abschiebung nach Deutschland eingereicht. Eine | |
Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen lehnte den Einspruch ab. Denn der | |
SS-Wachmann sei „aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der | |
Geschichte der Menschheit“ gewesen, erklärte ein Vertreter der | |
Einwanderungsbehörde. Die USA böten Kriegsverbrechern keinen Schutz. B. | |
gestand in einer Vernehmung in den USA, in Meppen Gefangene bewacht zu | |
haben. Misshandlungen will er jedoch nicht beobachtet haben, Todesfälle | |
auch nicht. Zur Bewachung eines Marsches sei er nicht eingesetzt gewesen. | |
Diese Einlassung könne nicht widerlegt werden, das schriftliche Material | |
sei vollständig ausgewertet, weitere Beweise lägen nicht vor, erklärte | |
Kolkmeier. Überlebende Häftlinge aus den beiden Lagern seien nicht bekannt. | |
17 Dec 2020 | |
## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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