# taz.de -- Linkes Hausprojekt in Berlin: Liebig 34 droht nächste Räumung | |
> Das Landgericht bestätigt sein Räumungsurteil gegen das Haus in | |
> Friedrichshain. Der Stadt steht die nächste polizeiliche Räumungsaktion | |
> bevor. | |
Bild: Hausfassade der Liebig 34 | |
BERLIN taz | Die Tage des queerfeministischen Hausprojekts Liebig 34 sind | |
gezählt. Am Mittwoch wies das Berliner Landgericht den Einspruch gegen das | |
Anfang [1][Juni ergangene Räumungsurteil] zurück. Demnach sind die | |
Bewohner*innen dazu verpflichtet, die Räume an die Eigentümerin | |
zurückzugeben sowie 20.000 Euro angefallene Kosten des Klägers zu zahlen. | |
Eine polizeiliche Räumung des Hauses an der Ecke Rigaer Straße ist damit | |
wohl nicht mehr abzuwenden. | |
Sechs Männer – drei Richter, zwei Eigentümeranwälte und der Anwalt der | |
Liebig 34 – verhandelten im Saal des Landgerichts in Moabit über das Anfang | |
der 1990er Jahre besetze Haus, das ausschließlich von Personen bewohnt | |
wird, die sich nicht als Männer definieren. Die Bewohner*innen hatten 2008 | |
einen zehnjährigen Pachtvertrag erhalten, der zum Jahresende 2018 | |
ausgelaufen ist. An einen freiwilligen Auszug aus dem Symbolprojekt der | |
radikalen Linken war gleichwohl nicht zu denken. | |
Liebig 34-Anwalt Moritz Heusinger hatte argumentiert, dass seine | |
Mandant*innen laut dem auf den „Wohnzweck“ abzielenden Pachtvertrag nicht | |
als Gewerbemieter*innen sondern als Mieter*innen, angesehen werden müssten | |
und demnach den Schutzbedingungen des Wohnraummietrechts unterlägen. | |
Wichtig sei, so Heusinger, nicht die Überschrift eines zeitlich befristeten | |
Pachtvertrages, sondern der Inhalt, laut dem zwei Parteien einen Vertrag zu | |
Wohnzwecken geschlossen hätten. | |
Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise nicht an, auch mit dem Hinweis, | |
dass im Haus teilweise auch eine Gewerbenutzung stattfinde. Auch Heusingers | |
Folgeargument, dass nämlich beim Ausscheiden eines gewerblichen Mieters der | |
Mietvertrag auf den Eigentümer übergehen müsste und damit weiterhin Bestand | |
hätte, verfing nicht. | |
## Besitzerwechsel überzeugt nicht | |
Die Liebig 34 selbst hatte argumentiert, dass der ergangene Räumungstitel | |
gegen den Bewohner*innenverein Raduga e.V. nicht den richtigen treffe. | |
Raduga sei nicht mehr im Besitz der Räume, sondern habe das Haus bereits | |
2018 an den Verein Miteinander e.V. untervermietet. Auch dies überzeugte | |
die Kammer nicht. Stattdessen müsste der beklagte Verein dafür sorgen, | |
wieder in den Besitz der Räume zu kommen. | |
Heusinger kündigte an, die Frage höchstrichterlich entscheiden zu lassen | |
und vor das Kammergericht ziehen zu wollen. Nichtsdestotrotz ist das Urteil | |
ab sofort vollstreckbar. Dafür müsse der Eigentümer, der Berliner | |
Immobilienspekulant Gijora Padovicz beziehungsweise seine Siganadia | |
Grundbesitz GmbH & Co., eine Sicherheitsleistung von 60.000 Euro erbringen. | |
Nach der Räumung der Neuköllner Kiezkneipe [2][Syndikat] steht der Stadt | |
damit der Verlust des nächsten alternativen Ortes bevor. | |
26 Aug 2020 | |
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[1] /Urteil-gegen-Hausprojekt-Liebig-34/!5690410&s=Liebig/ | |
[2] /Raeumung-der-Kneipe-Syndikat-in-Berlin/!5705833&s=Syndikat/ | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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