| # taz.de -- Linkes Hausprojekt in Berlin: Liebig 34 droht nächste Räumung | |
| > Das Landgericht bestätigt sein Räumungsurteil gegen das Haus in | |
| > Friedrichshain. Der Stadt steht die nächste polizeiliche Räumungsaktion | |
| > bevor. | |
| Bild: Hausfassade der Liebig 34 | |
| Berlin taz | Die Tage des queerfeministischen Hausprojekts Liebig 34 sind | |
| gezählt. Am Mittwoch wies das Berliner Landgericht den Einspruch gegen das | |
| Anfang [1][Juni ergangene Räumungsurteil] zurück. Demnach sind die | |
| Bewohner*innen dazu verpflichtet, die Räume an die Eigentümerin | |
| zurückzugeben sowie 20.000 Euro angefallene Kosten des Klägers zu zahlen. | |
| Eine polizeiliche Räumung des Hauses an der Ecke Rigaer Straße ist damit | |
| wohl nicht mehr abzuwenden. | |
| Sechs Männer – drei Richter, zwei Eigentümeranwälte und der Anwalt der | |
| Liebig 34 – verhandelten im Saal des Landgerichts in Moabit über das Anfang | |
| der 1990er Jahre besetze Haus, das ausschließlich von Personen bewohnt | |
| wird, die sich nicht als Männer definieren. Die Bewohner*innen hatten 2008 | |
| einen zehnjährigen Pachtvertrag erhalten, der zum Jahresende 2018 | |
| ausgelaufen ist. An einen freiwilligen Auszug aus dem Symbolprojekt der | |
| radikalen Linken war gleichwohl nicht zu denken. | |
| Liebig 34-Anwalt Moritz Heusinger hatte argumentiert, dass seine | |
| Mandant*innen laut dem auf den „Wohnzweck“ abzielenden Pachtvertrag nicht | |
| als Gewerbemieter*innen sondern als Mieter*innen, angesehen werden müssten | |
| und demnach den Schutzbedingungen des Wohnraummietrechts unterlägen. | |
| Wichtig sei, so Heusinger, nicht die Überschrift eines zeitlich befristeten | |
| Pachtvertrages, sondern der Inhalt, laut dem zwei Parteien einen Vertrag zu | |
| Wohnzwecken geschlossen hätten. | |
| Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise nicht an, auch mit dem Hinweis, | |
| dass im Haus teilweise auch eine Gewerbenutzung stattfinde. Auch Heusingers | |
| Folgeargument, dass nämlich beim Ausscheiden eines gewerblichen Mieters der | |
| Mietvertrag auf den Eigentümer übergehen müsste und damit weiterhin Bestand | |
| hätte, verfing nicht. | |
| ## Besitzerwechsel überzeugt nicht | |
| Die Liebig 34 selbst hatte argumentiert, dass der ergangene Räumungstitel | |
| gegen den Bewohner*innenverein Raduga e.V. nicht den richtigen treffe. | |
| Raduga sei nicht mehr im Besitz der Räume, sondern habe das Haus bereits | |
| 2018 an den Verein Miteinander e.V. untervermietet. Auch dies überzeugte | |
| die Kammer nicht. Stattdessen müsste der beklagte Verein dafür sorgen, | |
| wieder in den Besitz der Räume zu kommen. | |
| Heusinger kündigte an, die Frage höchstrichterlich entscheiden zu lassen | |
| und vor das Kammergericht ziehen zu wollen. Nichtsdestotrotz ist das Urteil | |
| ab sofort vollstreckbar. Dafür müsse der Eigentümer, der Berliner | |
| Immobilienspekulant Gijora Padovicz beziehungsweise seine Siganadia | |
| Grundbesitz GmbH & Co., eine Sicherheitsleistung von 60.000 Euro erbringen. | |
| Nach der Räumung der Neuköllner Kiezkneipe [2][Syndikat] steht der Stadt | |
| damit der Verlust des nächsten alternativen Ortes bevor. | |
| 26 Aug 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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