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# taz.de -- Gas-Pipeline Nord Stream 2: Stopp ohne Entschädigung möglich
> Die umstrittene Pipeline Nord Stream 2 könnte doch ohne Zahlungen
> gestoppt werden. Dafür müsste die EU Sanktionen gegen Russland verhängen.
Bild: Könnten im Fall neuer Sanktionen noch lange auf Rügen liegen: Pipeline-…
Seit dem Giftanschlag auf den russischen Oppositionellen Alexei Nawalny
wird über einen [1][Stopp der Gas-Pipeline Nord Stream 2] diskutiert. Doch
wenn dafür einfach bereits erteilte Genehmigungen widerrufen würden, könnte
das hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben, warnen Kritiker. Anders
sieht die Sache aber aus, wenn der Stopp als Sanktion durchgesetzt wird.
Solche Zwangsmaßnahmen müsste aber die EU beschließen, die für
Wirtschaftssanktionen zuständig ist. Eine entsprechende EU-Verordnung hätte
direkte Wirkung in allen Mitgliedstaaten. Entschädigungen sind nicht
erforderlich.
Da die EU die ausschließliche Kompetenz für die Handelspolitik hat, liegt
auch die Kompetenz für Wirtschaftssanktionen auf europäischer Ebene.
Erforderlich sind für Handelsbeschränkungen jeweils zwei Beschlüsse. Zuerst
beschließen die EU-Staaten im Rahmen der gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik einstimmig, ob es Sanktionen geben soll. Wenn das
passiert, gestaltet der EU-Ministerrat die Sanktionen per
Mehrheitsbeschluss aus.
Möglich sind Sanktionen gegen Staaten, aber auch gegen Einzelpersonen und
Unternehmen. Per Verordnung wird festgelegt, welche Einschränkungen gegen
wen verhängt werden. Anders als eine EU-Richtlinie gilt eine EU-Verordnung
ohne nationale Umsetzung. Nur für ein Waffenembargo wäre noch ein
nationaler Umsetzungsakt erforderlich.
[2][Sanktionen gegen Russland] sind für die EU kein Neuland. 2014 hat die
EU aus mehreren Gründen Wirtschaftssanktionen gegen die Russische
Föderation und russische Funktionäre verhängt. Damit reagierte die EU auf
den völkerrechtswidrigen Anschluss der Krim-Halbinsel sowie die
Destabilisierung der Ukraine durch die russische Unterstützung von
Separatisten im Osten des Landes. Verhängt wurden Ein- und Ausfuhr- sowie
Investitionsverbote. Betroffen sind vor allem die Rüstungs- und
Energieindustrie sowie der Finanzmarkt. Die Funktionäre erhielten
Einreisesperren und ihre Konten wurden eingefroren. Die Sanktionen gelten
heute noch.
## Auch EU-Partner ohne Ansprüche
Natürlich schädigen die Sanktionen nicht nur die russische Seite, sondern
auch die europäischen Geschäftspartner. Einen Anspruch auf Entschädigung
sehen die EU-Sanktionen allerdings nicht vor. „Hier gilt der Grundsatz,
dass jedes Unternehmen die allgemeinen Risiken eines Auslandsgeschäfts, für
das sich die Bedingungen rasch ändern können, selbst trägt“, erklärte
damals das Bundeswirtschaftsministerium.
Das Ministerium lehnte auch freiwillige Hilfszahlungen ab und verwies auf
allgemeine Programme zur Überwindung von Liquiditätsproblemen, etwa
günstige KfW-Kredite. Im Übrigen seien die Unternehmen selbst
verantwortlich. „Verluste aus konkreten Aufträgen, die infolge der
Sanktionen nicht mehr abgewickelt werden können, hätte das Unternehmen
durch den Abschluss einer staatlichen oder privaten
Exportkreditversicherung ausschließen können“, hieß es.
Dass Wirtschaftssanktionen grundsätzlich auf EU-Ebene beschlossen werden,
dürfte im Falle von [3][Nord Stream 2] keine hohe Hürde darstellen, da vor
allem Deutschland Interesse an dem Projekt hat. Viele EU-Staaten,
insbesondere in Osteuropa, lehnen die direkte Pipeline durch die Ostsee
dagegen sogar ausdrücklich ab, weil sie ihren Einfluss schmälert.
11 Sep 2020
## LINKS
[1] /AKK-Maas-und-Spahn-zu-Fall-Nawalny/!5712616
[2] /Diskussion-um-Nord-Stream-2/!5712755
[3] /AKK-Maas-und-Spahn-zu-Fall-Nawalny/!5712616
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Nord Stream 2
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Schwerpunkt Klimawandel
Alexei Nawalny
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