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# taz.de -- Sanktionen gegen Nord Stream 2: USA doch im Recht
> Ein Bundestagsgutachten sagt: US-Sanktionen gegen deutsche Unternehmen,
> die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind, sind nicht
> völkerrechtswidrig.
Bild: Bauabschnitt der North Stream 2 Pipeline in Russland, 2019
Berlin taz | Die USA drohen deutschen Unternehmen mit Sanktionen gegen die
fast vollendete [1][Ostseepipeline Nord Stream 2]. Doch einen Verstoß gegen
das Völkerrecht sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags darin
nicht. Solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler
Sicherheitsinteressen und die negativen Auswirkungen auf die eigene
Wirtschaft beriefen, „kann das Völkerrecht dem Ergreifen von
extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen“, heißt es in einem
Gutachten. Dieses hatte die Linken-Außenpolitikerin Sevim Dağdelen in
Auftrag gegeben.
Trumps Vorwurf: Deutschland lasse sich militärisch von den USA vor Russland
schützen, importierte aber gleichzeitig Gas von dort. Seine
Kritiker*innen sagen dagegen, es gehe dem US-Präsidenten nur um den
Verkauf von US-Flüssiggas in Europa. Extraterritoriale Sanktionen sind
rechtlich umstritten, da sie nicht direkt dem Schutz des Gebietes, der
Staatsbürger*innen oder Unternehmen des sanktionierenden Staates dienen.
Die Bundesregierung lehnt extraterritoriale Sanktionen ab, aus der
EU-Kommission gab es Äußerungen, die solche Sanktionen als
völkerrechtswidrig einstuften. „Auch wenn eine direkte Auswirkung des
Nord-Stream-2-Projekts auf die nationale Sicherheit der USA fernliegt, so
sind mittelbare Auswirkungen nicht auszuschließen“, argumentieren die
Gutachter*innen dagegen.
Durch Ausnahmeklauseln im Freundschaftsvertrag mit der BRD von 1954 und
durch WTO-Bestimmungen könnten die USA ihre nationale Sicherheitslage
eigenständig definieren. Es existierten keine objektiven völkerrechtlichen
Kriterien, „um die Auslegung und Anwendung des Schutzprinzips rechtlich
einzuhegen“.
Die Gutachter*innen empfehlen der Bundesregierung, eine diplomatische
Lösung mit den USA anzustreben. Sevim Dağdelen fordert die Bundesregierung
auf, trotzdem vor den Internationalen Gerichtshof zu ziehen, falls die
angedrohten Sanktionen gegen die Betreiberfirma des Hafens auf Rügen
umgesetzt würden. „Die Bundesregierung darf nicht vor US-Präsident Trump
und seinen dreisten Sanktionsdrohungen einknicken“, sagt sie. (mit dpa)
28 Sep 2020
## LINKS
[1] /Nord-Stream-2/!t5650854/
## AUTOREN
Andreas Ruhsert
## TAGS
Nord Stream 2
Donald Trump
Sevim Dagdelen
Pipeline
Ostsee
Nord Stream 2
Nord Stream 2
Schwerpunkt Klimawandel
Alexei Nawalny
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