# taz.de -- Sanktionen gegen Nord Stream 2: USA doch im Recht | |
> Ein Bundestagsgutachten sagt: US-Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, | |
> die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind, sind nicht | |
> völkerrechtswidrig. | |
Bild: Bauabschnitt der North Stream 2 Pipeline in Russland, 2019 | |
BERLIN taz | Die USA drohen deutschen Unternehmen mit Sanktionen gegen die | |
fast vollendete [1][Ostseepipeline Nord Stream 2]. Doch einen Verstoß gegen | |
das Völkerrecht sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags darin | |
nicht. Solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler | |
Sicherheitsinteressen und die negativen Auswirkungen auf die eigene | |
Wirtschaft beriefen, „kann das Völkerrecht dem Ergreifen von | |
extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen“, heißt es in einem | |
Gutachten. Dieses hatte die Linken-Außenpolitikerin Sevim Dağdelen in | |
Auftrag gegeben. | |
Trumps Vorwurf: Deutschland lasse sich militärisch von den USA vor Russland | |
schützen, importierte aber gleichzeitig Gas von dort. Seine | |
Kritiker*innen sagen dagegen, es gehe dem US-Präsidenten nur um den | |
Verkauf von US-Flüssiggas in Europa. Extraterritoriale Sanktionen sind | |
rechtlich umstritten, da sie nicht direkt dem Schutz des Gebietes, der | |
Staatsbürger*innen oder Unternehmen des sanktionierenden Staates dienen. | |
Die Bundesregierung lehnt extraterritoriale Sanktionen ab, aus der | |
EU-Kommission gab es Äußerungen, die solche Sanktionen als | |
völkerrechtswidrig einstuften. „Auch wenn eine direkte Auswirkung des | |
Nord-Stream-2-Projekts auf die nationale Sicherheit der USA fernliegt, so | |
sind mittelbare Auswirkungen nicht auszuschließen“, argumentieren die | |
Gutachter*innen dagegen. | |
Durch Ausnahmeklauseln im Freundschaftsvertrag mit der BRD von 1954 und | |
durch WTO-Bestimmungen könnten die USA ihre nationale Sicherheitslage | |
eigenständig definieren. Es existierten keine objektiven völkerrechtlichen | |
Kriterien, „um die Auslegung und Anwendung des Schutzprinzips rechtlich | |
einzuhegen“. | |
Die Gutachter*innen empfehlen der Bundesregierung, eine diplomatische | |
Lösung mit den USA anzustreben. Sevim Dağdelen fordert die Bundesregierung | |
auf, trotzdem vor den Internationalen Gerichtshof zu ziehen, falls die | |
angedrohten Sanktionen gegen die Betreiberfirma des Hafens auf Rügen | |
umgesetzt würden. „Die Bundesregierung darf nicht vor US-Präsident Trump | |
und seinen dreisten Sanktionsdrohungen einknicken“, sagt sie. (mit dpa) | |
28 Sep 2020 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Ruhsert | |
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