| # taz.de -- Sanktionen gegen Nord Stream 2: USA doch im Recht | |
| > Ein Bundestagsgutachten sagt: US-Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, | |
| > die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind, sind nicht | |
| > völkerrechtswidrig. | |
| Bild: Bauabschnitt der North Stream 2 Pipeline in Russland, 2019 | |
| Berlin taz | Die USA drohen deutschen Unternehmen mit Sanktionen gegen die | |
| fast vollendete [1][Ostseepipeline Nord Stream 2]. Doch einen Verstoß gegen | |
| das Völkerrecht sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags darin | |
| nicht. Solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler | |
| Sicherheitsinteressen und die negativen Auswirkungen auf die eigene | |
| Wirtschaft beriefen, „kann das Völkerrecht dem Ergreifen von | |
| extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen“, heißt es in einem | |
| Gutachten. Dieses hatte die Linken-Außenpolitikerin Sevim Dağdelen in | |
| Auftrag gegeben. | |
| Trumps Vorwurf: Deutschland lasse sich militärisch von den USA vor Russland | |
| schützen, importierte aber gleichzeitig Gas von dort. Seine | |
| Kritiker*innen sagen dagegen, es gehe dem US-Präsidenten nur um den | |
| Verkauf von US-Flüssiggas in Europa. Extraterritoriale Sanktionen sind | |
| rechtlich umstritten, da sie nicht direkt dem Schutz des Gebietes, der | |
| Staatsbürger*innen oder Unternehmen des sanktionierenden Staates dienen. | |
| Die Bundesregierung lehnt extraterritoriale Sanktionen ab, aus der | |
| EU-Kommission gab es Äußerungen, die solche Sanktionen als | |
| völkerrechtswidrig einstuften. „Auch wenn eine direkte Auswirkung des | |
| Nord-Stream-2-Projekts auf die nationale Sicherheit der USA fernliegt, so | |
| sind mittelbare Auswirkungen nicht auszuschließen“, argumentieren die | |
| Gutachter*innen dagegen. | |
| Durch Ausnahmeklauseln im Freundschaftsvertrag mit der BRD von 1954 und | |
| durch WTO-Bestimmungen könnten die USA ihre nationale Sicherheitslage | |
| eigenständig definieren. Es existierten keine objektiven völkerrechtlichen | |
| Kriterien, „um die Auslegung und Anwendung des Schutzprinzips rechtlich | |
| einzuhegen“. | |
| Die Gutachter*innen empfehlen der Bundesregierung, eine diplomatische | |
| Lösung mit den USA anzustreben. Sevim Dağdelen fordert die Bundesregierung | |
| auf, trotzdem vor den Internationalen Gerichtshof zu ziehen, falls die | |
| angedrohten Sanktionen gegen die Betreiberfirma des Hafens auf Rügen | |
| umgesetzt würden. „Die Bundesregierung darf nicht vor US-Präsident Trump | |
| und seinen dreisten Sanktionsdrohungen einknicken“, sagt sie. (mit dpa) | |
| 28 Sep 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Andreas Ruhsert | |
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