# taz.de -- Europäischer Gerichtshof und Russland: Öl-Gigant Rosneft scheitert | |
> Das Gericht hat keine Einwände gegen die Sanktionen, die die EU gegen | |
> Russland 2014 wegen der Destabilisierung der Ukraine verhängt hat. | |
Bild: Eine Rosneft-Tankstelle in Rajsan, Russland | |
FREIBURG taz | Die russische Ölgesellschaft Rosneft ist mit einer Klage | |
gegen die EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise gescheitert. | |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte die Klage in vollem Umfang ab. | |
Die Sanktionen seien geeignet und verhältnismäßig. | |
Rosneft ist einer der großen russischen Öl- und Gaskonzerne. Jedenfalls | |
2014 war er noch unter staatlicher Kontrolle, inzwischen sind die | |
Eigentumsverhältnisse umstritten. Im Westen wurde der Rosneft-Konzern | |
bekannt, als er zu günstigen Konditionen große Teile des Yukos-Konzerns des | |
oppositionellen Milliardärs Michail Chodorkowski übernahm. 2017 wurde zudem | |
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Aufsichtsrats-Vorsitzenden von | |
Rosneft bestimmt. | |
Die EU hat 2014 nicht nur wegen der russischen Annektion der ukrainischen | |
Halbinsel Krim Sanktionen gegen Russland beschlossen, sondern auch wegen | |
der „Destabilisierung“ in der Ost-Ukraine. In Donezk und Luhansk hatten | |
russland-freundliche Separatisten neue „Republiken“ ausgerufen, die bis | |
heute bestehen. | |
Teile der Sanktionen in der EU-Verordnung 833/14 betreffen auch die beiden | |
staatlich kontrollierten Energiekonzerne Rosneft und Gazprom. Deren Zugang | |
zum EU-Kapitalmarkt wurde beschränkt, außerdem dürfen ihnen grundsätzlich | |
keine Maschinen und andere Güter zur Ölförderung mehr verkauft werden. Ziel | |
der Sanktionen ist es, dass Russland die weitere Destabilisierung der | |
Ukraine unterlässt. | |
## Berufung auf Grundrechte | |
Rosneft klagte gegen die Sanktionen und berief sich dabei auf seine | |
Grundrechte aus der EU-Grundrechte-Charta, insbesondere das Eigentumsrecht | |
und die unternehmerische Freiheit. Die Sanktionen seien ungeeignet und | |
unproportional, um das Ziel zu erreichen. | |
Der EuGH lehnte die Klage nun aber ab. Der EU-Ministerrat habe bei den | |
komplexen Überlegungen, die zu Sanktionen führen, ein „weites Ermessen“. | |
Der EuGH könne nur kontrollieren, ob die beschlossenen Maßnahmen | |
offensichtlich ungeeignet seien. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. | |
Ziel der EU war es, die „Kosten“ zu erhöhen, die Russland für seine | |
Ukraine-Politik kalkulieren muss. Dies sei hier klar gelungen. Angesichts | |
des wichtigen Ziels, die Souveränität der Ukraine zu schützen, seien die | |
Maßnahmen gegen die Ölkonzerne nicht unverhältnismäßig, auch wenn diese | |
nicht die Verursacher der Krise seien. | |
Rosneft konnte sich auch nicht auf das EU-Russland-Partnerschaftsabkommen | |
und das globale Handelsabkommen GATT stützen, so der EuGH. Beide Verträge | |
erklären Maßnahmen zum Schutz der „wesentlichen Sicherheitsinteressen“ der | |
Vertragspartner für zulässig. Darauf könne sich die EU auch bei Maßnahmen | |
zugunsten von Staaten in ihrer Nachbarschaft berufen (die Ukraine grenzt an | |
den EU-Staat Polen). | |
## Kein Neuland | |
Der EuGH bestätigte damit ein Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts von | |
2018. Die Entscheidung des EuGH betritt kein Neuland, ist aber vor allem | |
deshalb interessant, weil nach dem Giftanschlag auf den russischen | |
Oppositioniellen Alexej Nawalny derzeit wieder über [1][Sanktionen] gegen | |
Russland diskutiert wird. | |
Die EuGH-Entscheidung zeigt, dass es gegen solche Sanktionen zwar | |
Rechtsmittel gibt, dass sich die gerichtliche Kontrolle der Politik in | |
derartigen Fragen aber sehr stark zurückhält. | |
18 Sep 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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