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# taz.de -- Europäischer Gerichtshof und Russland: Öl-Gigant Rosneft scheitert
> Das Gericht hat keine Einwände gegen die Sanktionen, die die EU gegen
> Russland 2014 wegen der Destabilisierung der Ukraine verhängt hat.
Bild: Eine Rosneft-Tankstelle in Rajsan, Russland
Freiburg taz | Die russische Ölgesellschaft Rosneft ist mit einer Klage
gegen die EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise gescheitert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte die Klage in vollem Umfang ab.
Die Sanktionen seien geeignet und verhältnismäßig.
Rosneft ist einer der großen russischen Öl- und Gaskonzerne. Jedenfalls
2014 war er noch unter staatlicher Kontrolle, inzwischen sind die
Eigentumsverhältnisse umstritten. Im Westen wurde der Rosneft-Konzern
bekannt, als er zu günstigen Konditionen große Teile des Yukos-Konzerns des
oppositionellen Milliardärs Michail Chodorkowski übernahm. 2017 wurde zudem
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Aufsichtsrats-Vorsitzenden von
Rosneft bestimmt.
Die EU hat 2014 nicht nur wegen der russischen Annektion der ukrainischen
Halbinsel Krim Sanktionen gegen Russland beschlossen, sondern auch wegen
der „Destabilisierung“ in der Ost-Ukraine. In Donezk und Luhansk hatten
russland-freundliche Separatisten neue „Republiken“ ausgerufen, die bis
heute bestehen.
Teile der Sanktionen in der EU-Verordnung 833/14 betreffen auch die beiden
staatlich kontrollierten Energiekonzerne Rosneft und Gazprom. Deren Zugang
zum EU-Kapitalmarkt wurde beschränkt, außerdem dürfen ihnen grundsätzlich
keine Maschinen und andere Güter zur Ölförderung mehr verkauft werden. Ziel
der Sanktionen ist es, dass Russland die weitere Destabilisierung der
Ukraine unterlässt.
## Berufung auf Grundrechte
Rosneft klagte gegen die Sanktionen und berief sich dabei auf seine
Grundrechte aus der EU-Grundrechte-Charta, insbesondere das Eigentumsrecht
und die unternehmerische Freiheit. Die Sanktionen seien ungeeignet und
unproportional, um das Ziel zu erreichen.
Der EuGH lehnte die Klage nun aber ab. Der EU-Ministerrat habe bei den
komplexen Überlegungen, die zu Sanktionen führen, ein „weites Ermessen“.
Der EuGH könne nur kontrollieren, ob die beschlossenen Maßnahmen
offensichtlich ungeeignet seien. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Ziel der EU war es, die „Kosten“ zu erhöhen, die Russland für seine
Ukraine-Politik kalkulieren muss. Dies sei hier klar gelungen. Angesichts
des wichtigen Ziels, die Souveränität der Ukraine zu schützen, seien die
Maßnahmen gegen die Ölkonzerne nicht unverhältnismäßig, auch wenn diese
nicht die Verursacher der Krise seien.
Rosneft konnte sich auch nicht auf das EU-Russland-Partnerschaftsabkommen
und das globale Handelsabkommen GATT stützen, so der EuGH. Beide Verträge
erklären Maßnahmen zum Schutz der „wesentlichen Sicherheitsinteressen“ der
Vertragspartner für zulässig. Darauf könne sich die EU auch bei Maßnahmen
zugunsten von Staaten in ihrer Nachbarschaft berufen (die Ukraine grenzt an
den EU-Staat Polen).
## Kein Neuland
Der EuGH bestätigte damit ein Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts von
2018. Die Entscheidung des EuGH betritt kein Neuland, ist aber vor allem
deshalb interessant, weil nach dem Giftanschlag auf den russischen
Oppositioniellen Alexej Nawalny derzeit wieder über [1][Sanktionen] gegen
Russland diskutiert wird.
Die EuGH-Entscheidung zeigt, dass es gegen solche Sanktionen zwar
Rechtsmittel gibt, dass sich die gerichtliche Kontrolle der Politik in
derartigen Fragen aber sehr stark zurückhält.
18 Sep 2020
## LINKS
[1] /Politikwissenschaftlerin-ueber-Belarus/!5714622
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
Rosneft
Russland
Ukraine
Sanktionen
Kolumne Der rote Faden
Schwerpunkt Krisenherd Belarus
Nord Stream 2
Russland
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