# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Keine Leihstreikbrecher erlau… | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer Kinokette abgelehnt. | |
> Leihbeschäftigte dürfen weiterhin nicht die Arbeit von Streikenden | |
> übernehmen. | |
Bild: Aktuell haben Kinobetreiber andere Sorgen: wegen Corona gesperrte Sitze i… | |
FREIBURG taz | Leiharbeiter dürfen auch künftig nicht als Streikbrecher | |
eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte [1][ein 2017 vom | |
Bundestag beschlossenes gesetzliches Verbot]. Das Verbot sei für | |
Arbeitgeber zumutbar. | |
Geklagt hatte der Betreiber der Cinestar-Kinokette, der immer wieder von | |
der [2][Gewerkschaft Verdi] bestreikt wurde, um Tarifverträge | |
durchzusetzen. Bis 2013 gab es bei Cinestar, dem deutschen Marktführer, gar | |
keinen Tarifvertrag. Durch das gesetzliche Streikbruch-Verbot sah Cinestar | |
seine Möglichkeiten, auf die Verdi-Streiks zu reagieren, unverhältnismäßig | |
beschnitten. | |
Die Große Koalition hatte das Verbot 2017 im Rahmen einer größeren Reform | |
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschlossen. Mit der Reform | |
sollte vor allem verhindert werden, dass Dauerarbeitsverträge durch | |
Leiharbeit ersetzt werden. Das zusätzliche Streikbruch-Verbot war vor allem | |
auf Wunsch der Gewerkschaften aufgenommen worden. So hatte Verdi 2015 der | |
Post vorgeworfen, sie setze im Tarifkonflikt Leiharbeitnehmer ein. | |
Bis 2017 gab es nur ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht der | |
Leiharbeiter. Diese konnten vom Arbeitgeber nicht gezwungen werden, die | |
Arbeit von Streikenden zu übernehmen. Nun ist dies ausdrücklich verboten, | |
auch wenn die [3][Leiharbeiter] dazu bereit wären. Bei Verstößen drohen dem | |
Arbeitgeber jetzt Geldbußen bis 500.000 Euro. | |
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde von Cinestar | |
ab. Das Streikbruch-Verbot sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die | |
Rechte der Arbeitgeber. Es sei vielmehr durch das Ziel gerechtfertigt, die | |
Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu bewahren. Es sichere die | |
Kampffähigkeit der Gewerkschaften, wenn bestreikte Arbeitgeber nicht | |
einfach Leiharbeiter beschäftigen können, um die Folgen eines Streiks zu | |
vermeiden. | |
Die Arbeitgeber könnten sich immer noch ausreichend gegen Forderungen der | |
Gewerkschaften wehren, etwa indem sie die Beschäftigten aussperren – was | |
auch Cinestar im Konflikt mit Verdi tat. | |
6 Aug 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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