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# taz.de -- Naturschützer klagen gegen wildes Bauen: Allzu findige Planer
> Hamburgs Botanischer Verein hat die Nase voll davon, dass der Naturschutz
> durch Bauarbeiten ohne geltendes Planrecht ausgehebelt wird. Jetzt klagt
> er.
Bild: Graben der Empörung: Damit das Gewerbegebiet wachsen konnte, wurde der G…
Hamburg taz | Der Botanische Verein will es nicht länger hinnehmen, dass
munter Natur zerstört wird, bevor die Stadt und die Bezirke gültiges
Planrecht geschaffen haben. Um zu erreichen, dass sich die Stadt künftig an
die Regeln hält und der Naturschutz nicht unter die Räder kommt, hat der
Verein eine exemplarische Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht
angestrengt. Das Urteil könnte zum Ende der Woche fallen.
Konkret geht es um die Verlegung eines Grabens, die zwar wasserrechtlich
begründet wurde, nach Auffassung des Botanischen Vereins aber nur dazu
diente, ein Baugrundstück zu vergrößern. „Diese Grabenverlegung diente der
systematischen Aushebelung des Naturschutzes für ein Neubauprojekt“,
kritisiert der Verein.
Über das [1][Gewerbegebiet] hat die taz schon vor Jahren berichtet. Es
liegt in der südöstlichen Kehle des Autobahndreiecks Hamburg Süd. Schon bei
seiner Errichtung gab es dafür keinen gültigen Bebauungsplan, bei der
Erweiterung vor vier Jahren auch nicht und heute immer noch nicht. Zurzeit
sind es die Pläne für eine Verbreiterung der Autobahn A1, die die
Bauleitplanung bremsen, wie das Bezirksamt Mitte mitteilte.
Der in Rede stehende [2][Bebauungsplan Wilhelmsburg 86] wurde 2009 zwar
beschlossen, konnte aber nicht in Kraft gesetzt werden, weil der nötige
Naturausgleich falsch berechnet worden war. Die Erweiterung des
Gewerbegebiets 2016 wurde mit dem Hinweis genehmigt, die neuen Hallen
fügten sich in die vorhandene Bebauung ein.
Auch die jüngste Erweiterung sei ohne gültige Rechtsgrundlage geschehen,
kritisiert der [3][Botanische Verein]. De facto sei der Graben ja nur
verlegt worden, um das Baugrundstück zu vergrößern, ergo hätte dafür der
Bebauungsplan geändert werden müssen. „Eine inhaltliche Begründung, warum
das nach Wasserrecht verlegt werden muss, gab es nie“, sagt Gisela Bertram
vom Botanischen Verein.
Während also das Areal im Autobahnknie fast ungehindert weiter bebaut
werde, seien die formalen Grundlagen dafür nie beschlossen worden. Zudem
sei der Verlust an Natur nur zum Teil ausgeglichen worden. Vorgezogene
Artenschutzprojekte, etwas für den Kiebitz, den Vogel des Jahres 2019,
hätten keinen Erfolg gehabt.
Mit seiner Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung wolle der Verein
„Druck auf die Verwaltung aufbauen“, sagt Bertram. „Wenn keiner dieses
Vorgehen jemals rügt, schleift es sich ein“, sagt sie.
Ihr Verein setzt sich dafür ein, bei Bebauungsplanverfahren stets die
vorgesehene Reihenfolge einzuhalten: Erst die Planung, einschließlich der
Minderungs- und Ausgleichsplanung für die Natur, dann Stellungnahmen etwa
der Naturschutzverbände, dann der Beschluss und die Umsetzung. Es dürfe
keine Planungen geben, „die zu einer scheibchenweisen Unterwanderung dieser
vorgesehenen Reihenfolge führen“.
Laufe das anders, gingen die Stellungnahmen der Naturschutzverbände ins
Leere. „Dann werden wichtige Beteiligungen unterlaufen“, warnt Hans-Helmut
Poppendieck, der Vorsitzende des Botanischen Vereins. „Und das zum Schaden
der Natur und damit zum Schaden für ganz Hamburg.“
9 Jul 2020
## LINKS
[1] /Umweltschuetzer-gegen-Gewerbegebiet/!5313564
[2] https://www.hamburg.de/mitte/bplaene-im-verfahren/83822/wilhelmsburg-86-1/
[3] https://www.botanischerverein.de/
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Umwelt
Naturschutz
Baurecht
Botanik
Hamburg
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Stadtentwicklung Hamburg
Kühne und Nagel
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