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# taz.de -- Debatte um Grundrechte in Berlin: Rot-Rot-Grün demonstriert gegen …
> Der Rechtsausschuss stimmt für ein uneingeschränktes Versammlungsrecht.
> Die Koalition kritisiert in der Debatte den eigenen Senat scharf.
Bild: Absurdistan auf dem Alexanderplatz: Protest am Samstag gegen Aluhüte
Berlin taz | Opposition zu sein ist auch mal ganz schön – das war zumindest
der Eindruck, den die VertreterInnen der Regierungsfraktionen SPD, Linke
und Grüne in der Sitzung des Rechtsausschusses am Montagnachmittag
vermittelten. Sie äußerten scharfe, geradezu schärfste Kritik am Senat
insgesamt, an SPD-Innensenator Andreas Geisel und auch am Verhalten der
Berliner Polizei. Es ging um die korrekte Übermittlung von Unterlagen, die
Demonstrationen vom Samstag und die [1][Versammlungsfreiheit].
Auf der Tagesordnung stand vor allem deren gänzliche Wiederherstellung
sowie die Freiheit der Religionsausübung. Bei Ersterer gilt derzeit, dass
Versammlungen nur bis zu einer Obergrenze von 50 Menschen erlaubt sind; ab
25. Mai dürfen es 100 sein. Demonstrationen sind verboten.
Diese Grenze sei „völlig willkürlich“, sagte der Abgeordnete Sebastian
Schlüsselburg (Linke). Faktisch sei angesichts der Auflagen das Grundrecht
in erheblicher Weise eingeschränkt, erklärte Sven Kohlmeier (SPD). Beide
verwiesen als Beispiel auf die Versammlungen am Samstag, sowohl von
Anhängern von Verschwörungsideologien als auch von deren Gegnern.
Dabei sei es am Alexanderplatz und rund um dem Rosa-Luxemburg-Platz [2][zu
absurden Szenen] gekommen, so Kohlmeier. Während in den Schlangen vor den
Geschäften oft kein Abstand eingehalten wurde, habe die Polizei unmittelbar
daneben deswegen Teilnehmer von Protesten ausgeschlossen und teilweise
abgeführt. „Das Grundrecht auf Konsum hatte mehr Gewicht als das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit“, kritisierte Schlüsselburg. Und Kohlmeier betonte
in Richtung Innensenator: „Demokratie lebt von Meinungsfreiheit und vom
Versammlungsrecht.“
## Nur mit Hygienekonzept
Rot-Rot-Grün im Ausschuss forderte deswegen die Aufhebung aller
Einschränkungen auf Versammlungsfreiheit in den Coronaverordnungen; die
Anmelder eines Protests müssten allerdings ein Hygienekonzept vorlegen und
dafür sorgen, dass Abstandsregeln eingehalten werden. Auch die Ausübung der
Religion müsse wieder uneingeschränkt möglich sein, unter Beachtung der
Abstandsregeln, heißt es in dem Antrag. Er wurde einstimmig von allen
Fraktionen angenommen.
Er hoffe, dass der Senat am Dienstag diese Entscheidung als „politisches
Votum“ erkennt, sagte Kohlmeier und fügte hinzu: „Die Zeit der Exekutive
ist vorbei, der Parlament ist der Gesetzgeber.“
Ob der Senat das auch so wahrnimmt? Innenstaatssekretär Christian Gaebler
(SPD) sprach im Ausschuss von einem „Zielkonflikt“ zwischen Grundrechten
und Pandemiebekämpfung. Es sei schwierig, große Versammlungen zu
kontrollieren, die sich nicht einem Hygienekonzept unterwerfen wollten.
Vielleicht war Gaebler sauer, weil auch er aus der eigenen Partei hart
angegangen worden war. „Es ist eine Sauerei, wie der Senat mit dem
Parlament umgeht“, hatte Kohlmeier erklärt. Der Grund: Schon vergangenen
Mittwoch hatte der Ausschuss über die Versammlungsfreiheit diskutieren
wollen. Doch aus formalen Gründen wurde er daran gehindert: Der Senat hatte
die Verordnung zu spät übermittelt. Gaebler, zerknirscht: „Den Weg, den die
Verfassung vorgibt, werden wir in Zukunft auch sicherstellen.“
18 May 2020
## LINKS
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## AUTOREN
Bert Schulz
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Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
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