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# taz.de -- Kinderbetreuung in der Coronakrise: Auffangnetz für Kitas
> Weil Kitas geschlossen bleiben, könnte ihnen bald das Geld ausgehen.
> Mehrere Bundesländer springen nun finanziell ein, auch um Eltern zu
> entlasten.
Bild: Geschlossene Kita in Frankfurt/Oder: In Brandenburg werden Eltern von der…
Berlin taz | Als hätte die Bildungs- und Forschungspolitik das föderale
System in [1][Corona-Zeiten] noch nicht genug herausgefordert, wird die
Kindertagesbetreuung zum nächsten Stresstest für den „Flickenteppich“. De…
die derzeit [2][bundesweit geschlossenen Kitas] sind kommunale
Selbstverwaltungsaufgabe – damit wird hier auch über die Finanzierung der
Betreungsangebote entschieden.
Zwar tragen die Gemeinden selbst einen Teil des Budgets der Kitas vor Ort,
dazu kommen aber eben auch Beiträge der Eltern. Die Frage ist nun: Was
passiert mit diesen Beiträgen, wenn die Kitas geschlossen bleiben? Sollen
Eltern weiter bezahlen auch wenn die Kinder zuhause bleiben? Und wenn nein:
Wer bezahlt stattdessen die Kitas, um deren Pleite zu verhindern?
Bislang ist das Vorgehen der Länder und Kommunen uneinheitlich: Während
einige Kommunen weiterhin auf die Erhebung der Elternbeiträge bestehen,
gibt es andernorts bereits Ankündigungen, die Beiträge erstatten zu wollen
– freie KitaträgerInnen sind von der Beitragserstattung jedoch teilweise
ausgenommen.
Brandenburg geht derzeit voran: Ab dem 1. April 2020 werden allen Eltern,
die keine Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen, von
der Beitragspflicht befreit, so Bildungsministerin Britta Ernst (SPD)
vergangene Woche. Um etwaige Einnahmeausfälle zu kompensieren, stellt das
Land insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Forderung können
sowohl Kitas in öffentlicher als auch in freier TrägerInnenschaft
beantragen. Gezahlt werden sollen pro Kind und Monat 160 Euro für die
Krippe, 125 Euro für den Kindergarten und 80 Euro für den Hort.
Am Freitag verkündete auch Baden-Württemberg, ebenfalls die Kita-Gebühren
zu übernehmen. Landesregierung und kommunale Landesverbände haben sich auf
eine Soforthilfe von 100 Millionen Euro geeinigt. Viele Eltern müssten
arbeiten und könnten gerade nicht auf Unterstützung der Großeltern zählen.
„Da darf es dann nicht noch finanzielle Sorgen geben“, so Ministerpräsident
Kretschmann (Grüne).
## Zwei Drittel der Kitas gehören freien Trägern
Die Kita-Gebühren bei freien TrägerInnen sollen in Baden Würtemberg bis zur
Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden. Dies gilt ebenfalls für im
März angefallene Zahlungen – ob Eltern für bereits gezahlte Beiträge
entschädigt werden, entscheiden jedoch die Kommunen.
In Thüringen einigte man sich ebenfalls auf Beitragserlassungen, die
Details der Kostenerstattung vom Land an die TrägerInnen stehen jedoch noch
aus. In Sachsen-Anhalt kündigte die Linke an, einen entsprechenden
Gesetzentwurf diese Woche einzubringen. Der nordrhein-westfälische
Familienminister Stamp (FDP) gab bekannt, die Elternbeiträge für den April
landesweit auszusetzen. Die Beiträge für die zweite März-Hälfte werden
jedoch sowohl in Brandenburg als auch in NRW rückwirkend nicht erlassen.
Der deutsche Kitaverband, ein Zusammenschluss der freien, nicht-kirchlichen
TrägerInnen, fordert eine Gleichbehandlung aller Eltern und TrägerInnen bei
der Erstattung von Elternbeiträgen. Andernfalls könnten manche
Einrichtungen eine weitere Betreuung nach dem 19. April nicht garantieren.
Rund zwei Drittel aller Kindertageseinrichtungen befinden sich in freier
TrägerInnenschaft – die meisten davon sind gemeinnützige Einrichtungen: Zu
den größten TrägerInnen gehören beispielsweise Arbeiterwohlfahrt, Caritas
und Deutsches Rotes Kreuz.
## Landen die BetreuerInnen am Ende auf dem Spargelfeld?
Die Kitas der Wohlfahrtsverbände sind am stärksten von ausfallenden
Beitragszahlungen betroffen: Aufgrund der Gemeinnützigkeit dürfen sie –
anders als kommerzielle TrägerInnen – kaum Rücklagen anhäufen und stehen
somit vor einem erhöhten Insolvenzrisiko.
Sie können nun aber zusätzlich zu den Unterstützungen von Ländern und
Kommunen auch Zuschüsse vom Bund erhalten: Das
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) stellt die Verbände der freien
Wohlfahrtspflege nun unter den Corona-Schutzschirm der Bundesregierung.
Zuvor hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine
Ausweitung der Absicherung von privatwirtschaftlichen Unternehmen auf
gemeinnützige Einrichtungen im Zuge der Corona-Krise gefordert. Der
Zuschuss des Bundes im Rahmen des SodEG beläuft sich auf 75 Prozent der
bisherigen durchschnittlichen Einnahmen des jeweiligen Leistungsträgers.
Im Gegenzug sollen die sozialen LeistungsträgerInnen „bei der
Krisenbewältigung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten
unterstützen“, heißt es in einer Erklärung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales. Laut einer Pressemitteilung zum Gesetzentwurf müssen
soziale Dienstleister und Einrichtungen „in geeignetem und zumutbaren
Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen.“
Wie diese Vorgaben jedoch konkret erfüllt werden sollen, ist noch unklar.
Gut möglich, dass ErzieherInnen nun im Supermarkt oder [3][auf dem
Spargelfeld] eingesetzt werden.
30 Mar 2020
## LINKS
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[3] /Wegen-Corona-Pandemie/!5670731
## AUTOREN
Luisa Kuhn
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