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# taz.de -- Arbeitnehmerrechte und Corona: Eltern sollen Urlaub nehmen
> Ausgerechnet der Kommunale Arbeitgeberverband Niedersachsen weist
> draufhin, dass Eltern für die Kinderbetreuung Urlaub nehmen müssen.
Bild: Muss sie Urlaub nehmen, um ihre Kinder zu betreuen? Verwaltungsangestellte
Minden taz | Da hat sich jemand unbeliebt gemacht: Als Ende der vergangenen
Woche in Niedersachsen die Nachricht von den flächendeckenden Schul- und
Kitaschließungen die Runde machte, flatterte vielen
Personalverantwortlichen gleichzeitig ein Rundschreiben des Kommunalen
Arbeitgeberverbandes (KAV) auf den Schreibtisch. Der Inhalt: Eine Belehrung
darüber, dass in dieser Situation kein Anspruch auf bezahlte
Arbeitsbefreiung besteht. „Die Beschäftigten sind auf die Inanspruchnahme
ihres Erholungsurlaubes zu verweisen.“
Für Ver.di ist das ein Grund zur Empörung: „KAV lässt Beschäftigte bei
Betreuungsproblemen im Regen stehen“, schrieb die Gewerkschaft. Der KAV ist
nicht irgendein Arbeitgeberverband. Er vertritt die Arbeitgeberseite von
Verwaltungen, Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Stiftungen, die in den
Kommunen, Landkreisen und Regionen öffentliche Aufgaben erfüllen.
Und die Mitteilung des KAV kam zu einer Zeit, als auf Bundes- und
Landesebene schon längst an Arbeitgeber appelliert wurde, großzügig zu sein
und gemeinsam mit den Beschäftigten kreative Lösungen zu finden.
Der Verfasser des Rundschreibens, Hauptgeschäftsführer Michael
Bosse-Arbogast fühlt sich von Ver.di zu Unrecht in den Senkel gestellt: Die
Auskunft sei erstellt worden, bevor die flächendeckenden Schließungen
verkündet wurden – und gebe nun einmal die geltende Rechtslage wieder, weil
der Tarifvertrag Lohnfortzahlungen für einen solchen Fall nicht vorsehe,
verteidigt er sich.
## Ein neues Gesetz muss her
Das ist ein Problem, an dem an vielen Stellen fieberhaft gearbeitet wird.
Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat auf
Bundesebene mittlerweile einen Rahmenbeschluss vorgelegt, der es den
kommunalen Arbeitgebern im Einzelfall ermöglichen soll, Beschäftigte
bezahlt freizustellen.
Bedingung ist, dass das Kind unter zwölf Jahre alt ist, nicht anders
betreut werden kann und dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Auch
für Tarifbeschäftigte und Beamte des Bundes wurden durch das
Bundesinnenministerium entsprechende Regelungen geschaffen.Für
privatwirtschaftlich Beschäftigte wird noch nach einer Lösung gesucht.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter
Altmaier (CDU) hatten am Mittwoch mit den Sozialpartnern darüber beraten.
Voraussichtlich am Montag wird das Bundeskabinett ein Gesetz beschließen,
das im Fall von Schul- und Kitaschließungen den Arbeitgebern gestattet,
Lohnfortzahlungen auszuweiten. Die Firmen sollen sich das Geld dann später
vom Staat zurückholen können, meldet die Deutsche Presse Agentur.Der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte dieses „Krisenelterngeld“ und
forderte eine zügige Einführung. Eltern, die sich wegen geschlossener
Schulen und Kitas zu Hause um ihren Nachwuchs kümmern und nicht zur Arbeit
gehen können, müssten stärker unterstützt werden, sagte Niedersachsens
DGB-Landeschef Mehrdad Payandeh.
20 Mar 2020
## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Arbeitsrecht
Kinderbetreuung
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