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# taz.de -- Perspektivlose Jobs an Hochschulen: Albtraumjob Wissenschaftler
> Das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist meist nur befristet
> beschäftigt. Eine Gesetzesnovellierung änderte daran wenig.
Bild: Studentische Beschäftigte demonstrieren für einen Tarifvertrag
Berlin taz | Unter dem Titel „Hire and Fire forever“ präsentierte die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Mittwoch die erste
Evaluation des [1][Wissenschaftszeitvertragsgesetzes] (WissZeitVG) seit
dessen Novellierung im Jahr 2016. Die Ergebnisse sind ernüchternd.
Das WissZeitVG regelt seit 2007 die Befristung wissenschaftlichen Personals
an staatlichen Hochschulen – zu deren Nachteil: Der wissenschaftliche
Nachwuchs hangelt sich von einem Zeitvertrag zum nächsten. Laut Gesetz
können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen für jeweils sechs Jahre vor und
nach der Promotion befristet werden, im Sonderfall für zwölf Jahre.
Begründung der Regelung: Für eine innovationsfähige Forschung sei laut
Gesetzgeber ein ständiger Zufluss neuer Wissenschaftler*innen notwendig. 90
Prozent des wissenschaftlichen Personals deutscher Unis mussten sich 2015
mit [2][Zeitverträgen] zufriedengeben.
Auf Initiative der GEW folgte die Gesetzesnovellierung: Eine Befristung ist
nur zulässig, wenn die Beschäftigung zur Förderung der eigenen
wissenschaftlichen Qualifizierung erfolgt. Zudem muss die Befristungsdauer
der angestrebten Qualifizierung entsprechen.
89 Prozent befristet
In der Praxis zeigen diese Änderungen kaum Wirkung: Nach Inkrafttreten der
Novelle waren 2018 immer noch 89 Prozent des wissenschaftlichen Personals
befristet angestellt.
Das liegt an der breiten Auslegung des Qualifizierungsbegriff seitens der
Hochschulen. Neben formalen Zielen der Promotion und Habilitation werden
auch nichtformale Ziele, wie die Vorbereitung auf eine Karriere außerhalb
der Wissenschaft, als Qualifizierungsziele gewertet und somit gemäß
WissZeitVG befristet.
Die Dauer der befristeten Verträge ist laut Evaluation von 24 auf 28
Monaten nur gering gestiegen. Anders als gefordert, orientieren sich die
Hochschulen bei Festlegung der Laufzeit jedoch nicht an der tatsächlich
benötigten Zeit für die angestrebte Zielerreichung.
Trotz des rasant steigenden Zulaufs wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen an
den Unis erhöht sich die Zahl der Promotionen unverhältnismäßig gering. Das
Ergebnis der Studie: Sowohl die Qualifizierung der angehenden
Wissenschaftler*innen, als auch die „Innovationsfähigkeit“ der Forschung
leiden unter dem derzeitigen Befristungsunwesen.
Nichtsdestotrotz wolle man sich laut dem Vizevorsitzenden der GEW, Andreas
Keller, von diesen Ergebnissen nicht entmutigen lassen. Gemäß dem Grundsatz
„Dauerstellen für Daueraufgaben“, gehe es nun darum, sich aktiv an der
Umsetzung des Gesetzes an den Hochschulen zu beteiligen, sowie weitere
Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.
12 Mar 2020
## LINKS
[1] /WissenschaftlerInnen-vor-der-Wahl/!5443992
[2] /Protest-gegen-Arbeitsbedingungen-an-Unis/!5463356
## AUTOREN
Luisa Kuhn
## TAGS
Befristung
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