| # taz.de -- Perspektivlose Jobs an Hochschulen: Albtraumjob Wissenschaftler | |
| > Das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist meist nur befristet | |
| > beschäftigt. Eine Gesetzesnovellierung änderte daran wenig. | |
| Bild: Studentische Beschäftigte demonstrieren für einen Tarifvertrag | |
| Berlin taz | Unter dem Titel „Hire and Fire forever“ präsentierte die | |
| Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Mittwoch die erste | |
| Evaluation des [1][Wissenschaftszeitvertragsgesetzes] (WissZeitVG) seit | |
| dessen Novellierung im Jahr 2016. Die Ergebnisse sind ernüchternd. | |
| Das WissZeitVG regelt seit 2007 die Befristung wissenschaftlichen Personals | |
| an staatlichen Hochschulen – zu deren Nachteil: Der wissenschaftliche | |
| Nachwuchs hangelt sich von einem Zeitvertrag zum nächsten. Laut Gesetz | |
| können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen für jeweils sechs Jahre vor und | |
| nach der Promotion befristet werden, im Sonderfall für zwölf Jahre. | |
| Begründung der Regelung: Für eine innovationsfähige Forschung sei laut | |
| Gesetzgeber ein ständiger Zufluss neuer Wissenschaftler*innen notwendig. 90 | |
| Prozent des wissenschaftlichen Personals deutscher Unis mussten sich 2015 | |
| mit [2][Zeitverträgen] zufriedengeben. | |
| Auf Initiative der GEW folgte die Gesetzesnovellierung: Eine Befristung ist | |
| nur zulässig, wenn die Beschäftigung zur Förderung der eigenen | |
| wissenschaftlichen Qualifizierung erfolgt. Zudem muss die Befristungsdauer | |
| der angestrebten Qualifizierung entsprechen. | |
| 89 Prozent befristet | |
| In der Praxis zeigen diese Änderungen kaum Wirkung: Nach Inkrafttreten der | |
| Novelle waren 2018 immer noch 89 Prozent des wissenschaftlichen Personals | |
| befristet angestellt. | |
| Das liegt an der breiten Auslegung des Qualifizierungsbegriff seitens der | |
| Hochschulen. Neben formalen Zielen der Promotion und Habilitation werden | |
| auch nichtformale Ziele, wie die Vorbereitung auf eine Karriere außerhalb | |
| der Wissenschaft, als Qualifizierungsziele gewertet und somit gemäß | |
| WissZeitVG befristet. | |
| Die Dauer der befristeten Verträge ist laut Evaluation von 24 auf 28 | |
| Monaten nur gering gestiegen. Anders als gefordert, orientieren sich die | |
| Hochschulen bei Festlegung der Laufzeit jedoch nicht an der tatsächlich | |
| benötigten Zeit für die angestrebte Zielerreichung. | |
| Trotz des rasant steigenden Zulaufs wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen an | |
| den Unis erhöht sich die Zahl der Promotionen unverhältnismäßig gering. Das | |
| Ergebnis der Studie: Sowohl die Qualifizierung der angehenden | |
| Wissenschaftler*innen, als auch die „Innovationsfähigkeit“ der Forschung | |
| leiden unter dem derzeitigen Befristungsunwesen. | |
| Nichtsdestotrotz wolle man sich laut dem Vizevorsitzenden der GEW, Andreas | |
| Keller, von diesen Ergebnissen nicht entmutigen lassen. Gemäß dem Grundsatz | |
| „Dauerstellen für Daueraufgaben“, gehe es nun darum, sich aktiv an der | |
| Umsetzung des Gesetzes an den Hochschulen zu beteiligen, sowie weitere | |
| Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. | |
| 12 Mar 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Luisa Kuhn | |
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