# taz.de -- AfD unterliegt im Streit ums Schächten: Klatsche für falsche Tier… | |
> Niedersachsens AfD wollte Details über muslimische Schächtungen | |
> erstreiten. Der Staatsgerichtshof verneint. | |
Bild: Können sich ihre Unterstützer*innen nicht aussuchen: Schafe | |
Hamburg taz | Der Tierschutz ist [1][historisch verwoben mit dem Ausgrenzen | |
angeblich Anderer] mit ihren uns ach so wesensfremden Sitten. Nur | |
folgerichtig, dass eine von Ressentiments und „Wir gegen die“ sich nährende | |
Partei wie die AfD irgendwann darauf kommt: Da könnte etwas zu holen sein. | |
Ein Objekt für solchen Kulturkampf hatte der niedersächsische | |
AfD-Landesverband – nicht als einziger, vielleicht nicht mal zuerst – im | |
Schächten erkannt, also [2][dem Töten bestimmter Nutztiere ohne Betäubung]. | |
Erlaubt ist es einzig im Rahmen religiöser, genauer: muslimischer und | |
jüdischer Rituale. | |
Womit wir bei der AfD im niedersächsischen Landtag wären: Die wollte im | |
Sommer 2019 – [3][so wie schon in früher] – fürs entsprechende Jahr | |
[4][erfahren, ob in Niedersachsen solche Genehmigungen erteilt wurden]; und | |
falls ja, wie oft. Was das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und | |
Verbraucherschutz [5][dann auch beantwortete]: Ja, eine Ausnahme war | |
genehmigt worden, bis zu 200 Schafe respektive Ziegen durften auf diese | |
besondere Weise aus dem Leben befördert werden. | |
Nicht zufrieden war die Partei damit, dass sie den Namen des beteiligten | |
Schlachtbetriebs nicht erfahren durfte – das Ministerium berief sich auf | |
schutzwürdige Interessen: „Es ist zu befürchten, dass der | |
Genehmigungsempfänger im negativen Sinn ins Zentrum der öffentlichen | |
Auseinandersetzung geraten würde und dass ihn dieses im Wettbewerb | |
benachteiligen würde.“ | |
## „Unbegründet“ und „unzulässig“ | |
Aus Sicht der AfD hatte die Landesregierung damit aber einen | |
verfassungsmäßigen Auftrag nicht erfüllt: Weshalb sie vor den | |
Staatsgerichtshof zog. Das Gericht, das Corona-bedingt ausnahmsweise nicht | |
in Bückeburg tagte, sondern in Hannover, sah das anders. Am Dienstag wies | |
es den AfD-Antrag zurück – er sei „unbegründet“, teils sogar „unzulä… | |
Ein formaler, ein technischer K. o. also, den es der AfD bereitete. Aber | |
[6][das Gericht wurde dann noch sehr inhaltlich]: „Tierschutzfragen führen | |
regelmäßig zu einer starken Polarisierung, die einzelne Personen zu | |
Hassreden und Übergriffen veranlassen kann“, heißt es in der Begründung. | |
„Im vorliegenden Fall ist die Diskussion zudem dadurch gekennzeichnet, dass | |
Tierschutzerwägungen mit Fragen der Religionsfreiheit und der Einwanderung | |
verknüpft werden.“ | |
Eben diese „Verknüpfung“, so das Gericht weiter, stelle die | |
AfD-Fraktionsvorsitzende Dana Guth „auf einer bis Oktober 2019 | |
aktualisierten Internetseite selbst her“. In der tat: Es war die Website zu | |
einer [7][vermeintlichen Tierwohl-Kampagne der Rechtspopulist*innen] – der | |
Name: „#MähToo“. | |
28 Mar 2020 | |
## LINKS | |
[1] /!5621814/ | |
[2] /Halal-Fleisch-trotz-Betaeubung/!5619397 | |
[3] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_02500/00501… | |
[4] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_05000/04001… | |
[5] https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/04001… | |
[6] https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinfor… | |
[7] https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Maehtoo-Islamfeindliche-Sticker-i… | |
## AUTOREN | |
Alexander Diehl | |
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