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# taz.de -- AfD unterliegt im Streit ums Schächten: Klatsche für falsche Tier…
> Niedersachsens AfD wollte Details über muslimische Schächtungen
> erstreiten. Der Staatsgerichtshof verneint.
Bild: Können sich ihre Unterstützer*innen nicht aussuchen: Schafe
Hamburg taz | Der Tierschutz ist [1][historisch verwoben mit dem Ausgrenzen
angeblich Anderer] mit ihren uns ach so wesensfremden Sitten. Nur
folgerichtig, dass eine von Ressentiments und „Wir gegen die“ sich nährende
Partei wie die AfD irgendwann darauf kommt: Da könnte etwas zu holen sein.
Ein Objekt für solchen Kulturkampf hatte der niedersächsische
AfD-Landesverband – nicht als einziger, vielleicht nicht mal zuerst – im
Schächten erkannt, also [2][dem Töten bestimmter Nutztiere ohne Betäubung].
Erlaubt ist es einzig im Rahmen religiöser, genauer: muslimischer und
jüdischer Rituale.
Womit wir bei der AfD im niedersächsischen Landtag wären: Die wollte im
Sommer 2019 – [3][so wie schon in früher] – fürs entsprechende Jahr
[4][erfahren, ob in Niedersachsen solche Genehmigungen erteilt wurden]; und
falls ja, wie oft. Was das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz [5][dann auch beantwortete]: Ja, eine Ausnahme war
genehmigt worden, bis zu 200 Schafe respektive Ziegen durften auf diese
besondere Weise aus dem Leben befördert werden.
Nicht zufrieden war die Partei damit, dass sie den Namen des beteiligten
Schlachtbetriebs nicht erfahren durfte – das Ministerium berief sich auf
schutzwürdige Interessen: „Es ist zu befürchten, dass der
Genehmigungsempfänger im negativen Sinn ins Zentrum der öffentlichen
Auseinandersetzung geraten würde und dass ihn dieses im Wettbewerb
benachteiligen würde.“
## „Unbegründet“ und „unzulässig“
Aus Sicht der AfD hatte die Landesregierung damit aber einen
verfassungsmäßigen Auftrag nicht erfüllt: Weshalb sie vor den
Staatsgerichtshof zog. Das Gericht, das Corona-bedingt ausnahmsweise nicht
in Bückeburg tagte, sondern in Hannover, sah das anders. Am Dienstag wies
es den AfD-Antrag zurück – er sei „unbegründet“, teils sogar „unzulä…
Ein formaler, ein technischer K. o. also, den es der AfD bereitete. Aber
[6][das Gericht wurde dann noch sehr inhaltlich]: „Tierschutzfragen führen
regelmäßig zu einer starken Polarisierung, die einzelne Personen zu
Hassreden und Übergriffen veranlassen kann“, heißt es in der Begründung.
„Im vorliegenden Fall ist die Diskussion zudem dadurch gekennzeichnet, dass
Tierschutzerwägungen mit Fragen der Religionsfreiheit und der Einwanderung
verknüpft werden.“
Eben diese „Verknüpfung“, so das Gericht weiter, stelle die
AfD-Fraktionsvorsitzende Dana Guth „auf einer bis Oktober 2019
aktualisierten Internetseite selbst her“. In der tat: Es war die Website zu
einer [7][vermeintlichen Tierwohl-Kampagne der Rechtspopulist*innen] – der
Name: „#MähToo“.
28 Mar 2020
## LINKS
[1] /!5621814/
[2] /Halal-Fleisch-trotz-Betaeubung/!5619397
[3] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_02500/00501…
[4] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_05000/04001…
[5] https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/04001…
[6] https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinfor…
[7] https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Maehtoo-Islamfeindliche-Sticker-i…
## AUTOREN
Alexander Diehl
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