| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Sterbehilfe-Verbot ist nichtig | |
| > Der Bundestag hat 2015 die geschäftsmäßige Assistenz zur Selbsttötung | |
| > verboten. Für das Verfassungsgericht ein Verstoß gegen das Grundgesetz. | |
| Bild: Er möchte sich mit seinen 83 Jahren die Option zum Suizid offenhalten | |
| Karlsruhe dpa | Das 2015 eingeführte [1][Verbot der geschäftsmäßigen | |
| Sterbehilfe] verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein [2][Recht auf | |
| selbstbestimmtes Sterben], sagte der Präsident des | |
| Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle am Mittwoch bei der | |
| Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das | |
| Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der | |
| neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter | |
| erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für | |
| nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.) | |
| Paragraf 217 stellt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ u… | |
| Strafe. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. | |
| Nur Angehörige und „Nahestehende“, die beim Suizid unterstützen, bleiben | |
| straffrei. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass | |
| Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der | |
| Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und | |
| gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, | |
| seinem Leben ein Ende zu setzen. | |
| Professionelle Sterbehelfer hatten ihre Aktivitäten in Deutschland seither | |
| weitgehend eingestellt, aber in Karlsruhe gegen das Verbot geklagt – | |
| genauso wie mehrere schwerkranke Menschen, die ihre Dienste in Anspruch | |
| nehmen möchten. Hinter anderen Verfassungsbeschwerden stehen Ärzte, die | |
| befürchten, sich bei der palliativmedizinischen Behandlung todkranker | |
| Menschen strafbar zu machen. Manche von ihnen wünschen sich auch die | |
| Freiheit, Patienten in bestimmten Fällen ein tödliches Medikament zur | |
| Verfügung stellen zu dürfen. | |
| Sterbehilfe-Vereine lassen sich ihre Dienste meist bezahlen. | |
| „Geschäftsmäßig“ im juristischen Sinne bedeutet aber nicht gewerblich, | |
| sondern so viel wie „auf Wiederholung angelegt“. Aktive Sterbehilfe – also | |
| die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze – ist und bleibt | |
| in Deutschland verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche | |
| Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst | |
| ein. | |
| 26 Feb 2020 | |
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