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# taz.de -- Anwältin über Beleidigungen im Stadion: „Das ist nur Fußball-F…
> Angela Furmaniak ist Anwältin von Fußballfans. Sie hält die
> Schmähaktionen gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp für juristisch
> irrelevant.
Bild: „Von Rassismus ist Herr Hopp nicht betroffen“, glaubt Angela Furmaniak
taz: Frau Furmaniak, der Drei-Stufen-Plan des DFB sieht vor, dass es bei
Diskriminierungen im Stadion zunächst eine Durchsage gibt, dann eine
Spielunterbrechung und notfalls einen Spielabbruch. Was halten Sie als
Fananwältin von diesem Plan?
Angela Furmaniak: Der Drei-Stufen-Plan existiert ja schon einige Jahre und
zielte vor allem auf Rassismus in den Stadien. In der Theorie fand ich den
Plan gut. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, dass ein Schiedsrichter
[1][eine Partie abgebrochen] hätte, weil ein schwarzer Spieler von
Zuschauern beleidigt wurde.
Der DFB hat den Drei-Stufen-Plan jüngst um „personifizierte
Gewaltandrohungen“ erweitert. Finden Sie das auch gut?
Nein, hier wird in sachlich unzutreffender Weise ein Zusammenhang mit
Rassismus und Diskriminierung konstruiert. Es ist dann auch zumindest
befremdlich, wenn der Drei-Stufen-Plan ausgerechnet im Fall des
Hoffenheim-Mäzens Dietmar Hopp erstmalig zur Anwendung kommt.
Dietmar Hopp wird ins Fadenkreuz gestellt, quasi zum Abschuss freigegeben.
So etwas ist doch als „Bedrohung“ sogar strafbar. Ist es nicht richtig,
gegen solche Transparente vorzugehen?
Auch wenn ich das Plakat persönlich nicht gut finde, teile ich nicht die
Interpretation, dass Herr Hopp damit zum „Abschuss freigegeben“ wird. Wenn
man die langjährige Geschichte der Proteste gegen Herrn Hopp kennt, weiß
man, dass er Symbol und Ziel der von vielen Fans kritisierten
Kommerzialisierung des Fußballs ist. Nichts anderes wird mit diesem Banner
zum Ausdruck gebracht.
Kann man das kurz nach den Anschlägen von Hanau nicht anders ausdrücken als
mit einem Fadenkreuz?
Natürlich. Aber wenn Sie mich nach der Strafbarkeit fragen. Hier besteht
offensichtlich kein Vorsatz, jemanden in strafrechtlich relevanter Weise zu
bedrohen. Abgesehen davon waren vermeintliche Drohungen und Beleidigungen
schon immer Teil einer derben Fankultur.
Wenn Dietmar Hopp als „Hurensohn“ bezeichnet wird, ist das auch nur derbe
Fankultur?
Es wäre sicher eine Beleidigung, wenn Herr Hopp von anderen Managern auf
der Hauptversammlung seines Unternehmens SAP als „Hurensohn“ bezeichnet
würde. Im Fußballstadion sind gegnerische Spieler und gegnerische Fans
allerdings schon immer geschmäht und beschimpft worden. Das muss man nicht
gut finden, ist aber Fußballfolklore. Juristisch gesprochen ist das
„sozialadäquat“ und deshalb straflos.
Dietmar Hopp wird nun aber schon [2][seit Jahren massiv] beleidigt. Muss er
sich das wirklich gefallen lassen?
Die Frage verkennt, dass es hier gar nicht um ihn als Person geht, sondern
um die Kommerzialisierung des Fußballs. Wenn Dietmar Hopp als Hurensohn
bezeichnet wird, ist das ein Statement gegen die Käuflichkeit des Fußballs,
also keine persönliche Beleidigung.
Das versteht aber nicht jeder …
Seit Jahren versuchen Fanorganisationen, ihrer Kritik mit klugen Statements
Gehör zu verschaffen. Es ist traurig, dass erst geschmacklose und
provozierende Aktionen dem Thema zu medialer Aufmerksamkeit verhelfen.
Wie ist es mit Affenlauten in den Fußballstadien? Das sehen manche Fans
auch nur als Folklore …
Das sollte man nicht vergleichen. Rassismus richtet sich gegen Schwache und
Ausgegrenzte, gegen Menschen, die an ihrer Hautfarbe nichts ändern können.
Von Rassismus ist Herr Hopp nicht betroffen.
Gegen rassistische Fans sollte der DFB also hart durchgreifen?
Ja. Man sollte aber auch nicht vergessen, dass die erfolgreichste
Antirassismusarbeit in den Kurven genau von den Ultragruppen geleistet
wird, die nun aus den Stadien vertrieben werden sollen.
7 Mar 2020
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## AUTOREN
Christian Rath
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