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# taz.de -- Grüne wollen Waffenrecht verschärfen: Einschränkungen für Sport…
> Nach den Morden in Hanau fordern die Grünen in Niedersachsen, dass
> Sportschützen zu Hause keine Munition lagern dürfen.
Bild: Sollen nach Wunsch der Grünen nur noch am Schießstand schießen können…
Hamburg taz | Nach den Morden von Hanau will Niedersachsen das Waffenrecht
noch mal unter die Lupe nehmen. Der Antrag der Grünen, „Verfassungsfeinde
entwaffnen – Waffenrecht verschärfen“, sollte eigentlich am Mittwoch im
Landesparlament von CDU und SPD abgelehnt werden, weil ein Teil davon in
einer Ende Dezember [1][vom Bund beschlossenen Verschärfung des
Waffenrechts] enthalten ist. Doch nun bekommt er eine Chance und wurde nach
kurzer Debatte in den Innenausschuss überwiesen, sodass daraus eine
Bundesratsinitiative werden könnte.
Waffenrecht ist Bundesrecht. Doch die Länder können über den Bundesrat
Initiativen starten und so Einfluss nehmen. Die gerade erst verabschiedete
Verschärfung sieht vor, dass Menschen, die verfassungsfeindlichen
Organisationen angehören, keinen Waffenschein erhalten. Auch müssen Jäger
und Sportschützen nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass ihr
„Bedürfnis“ nach einem Waffenschein fortbesteht. Danach reicht der Nachweis
einer Mitgliedschaft im Schießsportverein.
Der Mann, der am 19. Februar [2][in Hanau neun Menschen erschoss], war ein
Sportschütze und besaß legal Waffen und Munition. Seine Tat war rassistisch
motiviert, [3][zugleich galt er als psychisch auffällig].
„Wir sehen keinen Grund, warum Sportschützen bei sich zu Hause Munition
lagern“, sagt der niedersächsische Grünen-Abgeordnete Helge Limburg zur
taz. Die Schützenvereine könnten die Munition für ihre Mitglieder zentral
ankaufen, gesichert lagern und „lediglich am Schießstand ausgeben“, eben
dort, wo Sportschützen nur schießen dürfen.
Zudem fordern die Grünen, dass Sicherheitsbehörden neue Erkenntnisse über
Waffenscheinbesitzer auch regelmäßig an die Waffenbehörden weiterleiten und
dass sichergestellt wird, dass die im Bund beschlossene Verschärfung in den
Kommunen auch umgesetzt wird.
Limburgs Antrag stieß nun – mit Ausnahme der AfD, die vor einer
Vorverurteilung der Jäger und Sportschützen warnte – allseits auf
Zustimmung. Denn nach Hanau kündigte sogar Bundesinnenminister Horst
Seehofer (CSU) an, das Waffenrecht erneut zu verschärfen.
„Es macht Sinn, das noch mal anzufassen. Die Erfolgschancen nach Hanau sind
höher“, sagt der niedersächsische SPD-Abgeordnete Karsten Becker. Das
Attentat auf die Tür einer Synagoge in Halle habe gezeigt, dass selbst
gebaute Waffen ein zunehmendes Problem seien, das man in den Griff kriegen
müsse, etwa durch die Kontrolle des Verkaufs von Bestandsteilen. In der
Debatte verwies Becker darauf, dass heute rund 5,4 Millionen Waffen in
Privatzbesitz sind, und nach wissenschaftlicher Erkenntnis mit der Zunahme
von Schusswaffen auch die Zahl der Opfer von Gewalttaten ansteigt.
Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, „der
Anschlag in Hanau lenkt den Blick erneut auch auf das Waffenrecht“. Die
bestehenden Regelungen stießen bei Einzeltätern „naturgemäß auch an ihre
Grenzen“. Da der Täter psychisch auffällig war, müsse man sich fragen, ob
das Waffenrecht ausreichende Regelungen enthalte, „den Waffenbesitz von
psychisch Kranken auch wieder zu entziehen beziehungsweise zu verhindern“.
Zwar könnten die Waffenbehörden schon ein psychologisches Zeugnis fordern,
„aber dafür müssen ihnen entsprechende Anhaltspunkte bekannt sein. Nur bei
Personen unter 25 ist ein solches Zeugnis grundsätzlich vorzulegen“, so
Pistorius.
## Keine Waffen für psychisch Kranke
Er sprach sich eindringlich dafür aus zu prüfen, „ob weitere Änderungen
nötig sind, um die Menschen zu schützen“. So müsse der Bedürfnisnachweis
für Sportschützen auf den Prüfstand, „auch wenn die entsprechende
Verschärfung gerade erst beschlossen wurde“. Zudem will auch Pistorius wie
die Grünen anregen, „über Regelungen zum Erwerb und Lagerung der Munition
nachdenken“.
Auch Uwe Schünemann (CDU) forderte: „Waffen gehören weder in die Hände von
Extremisten noch von psychisch Kranken.“ Allerdings schoss er etwas übers
Ziel hinaus, als er anregte, über eine Registrierung „psychisch auffälliger
Patienten beim Landesgesundheitsamt“ nachzudenken, auf die die
Waffenbehörden zugreifen können.
Limburg sagt dazu: „Wir müssen eine Regelung finden, die Waffenbehörden
psychisch Kranke erkennen lässt, ohne dass diese Gruppe pauschal
stigmatisiert wird.“
28 Feb 2020
## LINKS
[1] /Bundestag-verschaerft-das-Waffenrecht/!5646757&s=Waffenrecht/
[2] /Anschlag-in-Hanau/!5665253&s=Hanau/
[3] /Forensische-Psychiaterin-zum-Anschlag/!5665361&s=Hanau/
## AUTOREN
Kaija Kutter
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