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# taz.de -- Gleichstellung im Landtag: Thüringer Paritätsgesetz wackelt
> FDP, CDU und AfD wollen das erst im Januar in Kraft getretene Gesetz
> wieder abschaffen. Auch bei schnellen Neuwahlen gäbe es ein Problem.
Bild: Abgeordnete im Plenarsaal während einer Aktuellen Stunde im Dezember
Berlin taz | Das Thüringer Paritätsgesetz steht auf der Kippe. Im Juli
hatte das Land als zweites Bundesland nach Brandenburg beschlossen, die
Listenplätze aller Parteien für Landtagswahlen künftig abwechselnd mit
Frauen und Männern zu besetzen. Nun allerdings könnte ein Antrag der
FDP-Fraktion von Ende Januar – noch vor der Wahl Thomas Kemmerichs – Folgen
haben: Die Fraktion will das Gesetz rückgängig machen. „Wir haben ein
echtes Problem“, sagte die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling der taz.
Denn beide Wege, die nun möglich sind, heißen entweder für das Gesetz oder
das Bundesland Thüringen nichts Gutes.
Falls sich der Landtag nicht vorher auflöst, steht Anfang März die
Annullierung des Gesetzes auf der Tagesordnung. Seit der Wahl haben Union,
AfD und FDP dort eine Mehrheit. AfD und Union stimmten bereits im Juli
gegen das Gesetz von Rot-Rot-Grün, von beiden Fraktionen sind Klagen vor
dem Landesverfassungsgericht anhängig. „Die FDP bringt ein Gesetz ein, von
dem sie genau weiß, dass sie es nur mit Union und AfD durchbekommt“,
kritisierte Henfling.
Problematisch wäre aber auch, wenn es vor der Abstimmung über den
FDP-Antrag zu Neuwahlen käme. Denn das Gesetz ist zwar seit dem 1. Januar
in Kraft, die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts steht aber noch
aus. Und tatsächlich ist die Parität verfassungsrechtlich umstritten – auch
in anderen Bundesländern gibt es [1][noch keine Entscheidung] über die
Rechtmäßigkeit von derlei Gesetzen.
In dieser Situation hat keine Partei in Thüringen Rechtssicherheit, wie
eine Landesliste aufzustellen ist. Eine Entscheidung des
Landesverfassungsgerichts kann sich im ungünstigsten Fall aber Monate
hinziehen. Und solange eine parlamentarische Aufhebung im Raum stehe, werde
das Gericht ohnehin keine Entscheidung treffen, sagte der frühere Thüringer
Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Sollte es schnelle Neuwahlen geben,
laufe das Land auf einen „katastrophalen Stillstand“ zu, warnte er.
## Die Wahl könnte annulliert werden
Sollte das Paritätsgesetz angewandt werden und das Gericht dann
entscheiden, dass es nicht verfassungskonform ist, könnte die Wahl
annulliert werden. Der „Keim der Niederlage, nämlich der Nichtigkeit“ sei
dann in den Wahlen angelegt, sagte Ramelow. Denn im schlechtesten Fall
müsste ohne Parität noch mal neu gewählt werden.
Henfling sagte, wolle man nun mit der Union über eine Wahl Ramelows ins
Gespräch kommen, sei für sie wichtig, dass die Union nicht mit AfD und FDP
gegen die Parität stimme. Wie wahrscheinlich das wiederum ist, ist
ebenfalls nicht absehbar.
Für die Thüringer Wahlen im vergangenen Herbst hatte das Gesetz noch nicht
gegriffen. Das spiegelt sich im Landtag: Zwar erfüllen Linkspartei, SPD,
Grüne und FDP die Parität ohnehin. Für die AfD allerdings sind bei 22
Abgeordneten ganze drei Frauen vertreten, bei der Union sind es zwei von
21.
11 Feb 2020
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[1] /Geschlechtergerechtigkeit-im-Parlament/!5625526/
## AUTOREN
Patricia Hecht
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