| # taz.de -- Software zur Gesichtserkennung: Seehofer verzichtet drauf | |
| > Erst sorgen Berichte über das Gesichtserkennungssystem Clearview für | |
| > Aufregung. Nun streicht Seehofer Pläne für den automatisierten | |
| > Bild-Abgleich. | |
| Bild: Bundesinnenminister Horst Seehofer will wohl doch keine automatisierte Ge… | |
| Berlin dpa | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will der | |
| Bundespolizei nun doch nicht erlauben, [1][an sicherheitsrelevanten Orten | |
| Software zur Gesichtserkennung einzusetzen]. In einem Entwurf für das neue | |
| Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen | |
| Ressorts der Bundesregierung ging, ist davon nach Informationen der | |
| Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede. | |
| In einer älteren Fassung des Entwurfs, der dpa vorliegt, hieß es noch, die | |
| Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten „automatisch mit | |
| biometrischen Daten abgleichen“, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben | |
| weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies | |
| gelte allerdings nur, „soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die | |
| ausgeschrieben sind“. Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen | |
| Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede. | |
| Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), | |
| zeigte sich unzufrieden mit der Neufassung. „Wir wollen daran festhalten: | |
| Die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur | |
| Gesichtserkennung einsetzen dürfen“, sagte er auf Anfrage. Schließlich gehe | |
| es dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um | |
| „die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders | |
| gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen“. Mit dieser Technik hätte man | |
| beispielsweise den Terroristen Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin | |
| zwölf Menschen getötet hatte, auf seiner Flucht aufspüren können, so | |
| Middelberg. | |
| Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte diese Woche vor | |
| dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum | |
| gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen | |
| potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall | |
| durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der | |
| SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine solche Legitimation | |
| sehe er derzeit nicht. Daher würde er es begrüßen, „wenn in Europa die | |
| Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde“. | |
| ## Die Volte des Innenministeriums | |
| Vergangenes Wochenende war durch einen Bericht der New York Times | |
| bekanntgeworden, dass [2][eine US-Firma namens Clearview AI] eine Datenbank | |
| aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern | |
| zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden | |
| einen Service zur Gesichtserkennung anbietet. | |
| Noch am Donnerstag hatte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve | |
| Alter, auf Twitter erklärt, Gesichtserkennung sei für die Polizei ein | |
| wichtiges Instrument für mehr Sicherheit. Der automatisierte Abgleich von | |
| Videobildern mit Polizei-Datenbanken, in denen Fotos von Straftätern und | |
| gesuchten Personen gespeichert seien, sei mit dem Einsatz von Systemen, für | |
| die Millionen Fotos unbescholtener Bürger gespeichert würden, „überhaupt | |
| nicht vergleichbar“. Ein Einsatz derartiger Systeme durch die | |
| Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant. | |
| 24 Jan 2020 | |
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