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# taz.de -- Software zur Gesichtserkennung: Seehofer verzichtet drauf
> Erst sorgen Berichte über das Gesichtserkennungssystem Clearview für
> Aufregung. Nun streicht Seehofer Pläne für den automatisierten
> Bild-Abgleich.
Bild: Bundesinnenminister Horst Seehofer will wohl doch keine automatisierte Ge…
Berlin dpa | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will der
Bundespolizei nun doch nicht erlauben, [1][an sicherheitsrelevanten Orten
Software zur Gesichtserkennung einzusetzen]. In einem Entwurf für das neue
Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen
Ressorts der Bundesregierung ging, ist davon nach Informationen der
Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede.
In einer älteren Fassung des Entwurfs, der dpa vorliegt, hieß es noch, die
Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten „automatisch mit
biometrischen Daten abgleichen“, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben
weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies
gelte allerdings nur, „soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die
ausgeschrieben sind“. Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen
Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU),
zeigte sich unzufrieden mit der Neufassung. „Wir wollen daran festhalten:
Die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur
Gesichtserkennung einsetzen dürfen“, sagte er auf Anfrage. Schließlich gehe
es dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um
„die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders
gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen“. Mit dieser Technik hätte man
beispielsweise den Terroristen Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin
zwölf Menschen getötet hatte, auf seiner Flucht aufspüren können, so
Middelberg.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte diese Woche vor
dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen
potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall
durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der
SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine solche Legitimation
sehe er derzeit nicht. Daher würde er es begrüßen, „wenn in Europa die
Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde“.
## Die Volte des Innenministeriums
Vergangenes Wochenende war durch einen Bericht der New York Times
bekanntgeworden, dass [2][eine US-Firma namens Clearview AI] eine Datenbank
aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern
zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden
einen Service zur Gesichtserkennung anbietet.
Noch am Donnerstag hatte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve
Alter, auf Twitter erklärt, Gesichtserkennung sei für die Polizei ein
wichtiges Instrument für mehr Sicherheit. Der automatisierte Abgleich von
Videobildern mit Polizei-Datenbanken, in denen Fotos von Straftätern und
gesuchten Personen gespeichert seien, sei mit dem Einsatz von Systemen, für
die Millionen Fotos unbescholtener Bürger gespeichert würden, „überhaupt
nicht vergleichbar“. Ein Einsatz derartiger Systeme durch die
Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant.
24 Jan 2020
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