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# taz.de -- Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe: Teure Ausbildung bleibt Privat…
> Kosten für Studium oder Ausbildung können nicht später von der Steuer
> abgezogen werden. Das Verfassungsgericht widerspricht dem
> Bundesfinanzhof.
Bild: Teurer als jedes Ticket: Piloten können die Kosten für ihre Ausbildung …
Karlsruhe taz | Die Kosten für ein Studium und eine Ausbildung bleiben im
Wesentlichen Privatsache. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte [1][in
einem am Freitag veröffentlichten Senatsbeschluss] die geltende
Gesetzeslage. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil der
Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, in einem
Vorlagebeschluss von 2014 die aktuellen Regeln für verfassungswidrig
gehalten hatte.
Traditionell gelten die Kosten eines ersten Studiums nach dem
Schulabschluss als Privatausgaben, und zwar auch dann, wenn – etwa bei
einem Studium an einer Privat-Uni oder im Ausland – hohe Studiengebühren zu
zahlen sind. Als Privatsache gelten auch die Kosten einer Berufsausbildung.
Relevant ist dies vor allem bei kostenpflichtigen Ausbildungen zum Beispiel
als Pilot, Erzieher oder Dolmetscher.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings schon mehrfach Versuche
unternommen, das zu kippen. Er hält es für systematisch richtig, dass die
Ausbildungskosten als „Werbungskosten“ von der Steuer abgesetzt werden
können – jedenfalls wenn sie auf einen konkreten Beruf abzielen. Die Kosten
(auch für Bücher und Fahrkarten zur Ausbildungsstätte) könnten dann als
Verlustvortrag festgehalten werden, um sie bis zu sieben Jahre später
steuermindernd mit dem ersten Gehalt zu verrechnen.
Ein erstes entsprechendes Urteil des BFH von 2003 hat der rot-grüne
Gesetzgeber allerdings 2004 ausgehebelt. 2011 versuchte es der BFH erneut,
die Entscheidung des Gesetzgebers sei nicht deutlich genug gewesen. Damals
regierten CDU/CSU und FDP, die das BFH-Urteil [2][zunächst freundlich
kommentierten]. Dann aber [3][setzte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble
(CDU)] durch und der Bundestag entschied Ende 2011 erneut:
Erstausbildungskosten sind Privatsache.
Schäuble hatte vor 1,5 Milliarden Euro Steuerausfällen pro Jahr gewarnt.
Sozialpolitiker hatten zudem argumentiert, dass Verlustvorträge vor allem
[4][den Kindern reicher Eltern nutzen]. Wer im Studium jobben muss, hat
eigene Einnahmen und kann keine Verluste für später ansammeln. Es wurde nur
die Möglichkeit des Abzugs als Sonderausgaben von 4.000 Euro auf 6.000 Euro
jährlich erhöht. Das bringt Studenten aber in der Regel nichts, weil
Sonderausgaben nur im laufenden Jahr geltend gemacht werden können.
## Ausbildungskosten bis zu 50.000 Euro
Der Bundesfinanzhof gab aber immer noch nicht auf. Im Jahr 2014 beschloss
er eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Es sei verfassungswidrig,
wenn die Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten von der (späteren)
Steuer abgezogen werden können. Konkret ging es um drei Piloten, die
Ausbildungskosten bis zu 50.000 Euro hatten. Hinzu kamen drei Studenten der
Betriebswirtschaft.
Doch das Bundesverfassungsgericht wies die Richtervorlage nun zurück. Die
Ausbildungsosten zwischen Schule und Beruf könnten als privat oder als
beruflich eingestuft werden. Der Gesetzgeber könne hier wählen. Wenn er
sich für eine Einstufung als Privatsache entscheide, sei das nicht
willkürlich, so die Verfassungsrichter. Schließlich sei ein Studium auch
für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig. Viele Studienabschlüsse seien
auch nicht auf einen bestimmten Beruf festgelegt, sondern öffneten eine
Vielzahl von beruflichen Möglichkeiten, etwa bei Betriebswirten oder
Juristen. Dies gelte zwar nicht für die Pilotenausbildung, doch deren
Absolventen seien so wenige, dass sie vernachlässigt werden durften.
Damit ist der langjährige Rechtsstreit bis auf Weiteres wohl geklärt.
(Az.: 2 BvL 22/14)
10 Jan 2020
## LINKS
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
[2] /Ausbildung-steuerlich-absetzbar/!5113908
[3] /Finanzhofurteil-zu-Ausbildungskosten/!5113687
[4] /Kommentar-Studienkosten/!5108894
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Ausbildung
Studium
Bundesverfassungsgericht
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