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# taz.de -- Organspende im Bundestag: Jeder entscheidet für sich
> Bei der Abstimmung im Parlament über die Organspende konkurrieren zwei
> Gesetzentwürfe. Der Fraktionszwang ist aufgehoben.
Bild: Arzt mit dem anatomischen Modell eines Herzen: Viele Kranke warten jahrel…
Berlin taz | Wenn es um Gewissensfragen geht, wird es im Bundestag
spannend. Dann wird der Fraktionszwang aufgehoben, die Abgeordneten können
unabhängig von der Parteilinie entscheiden. Dieses Vorgehen ist üblich,
wenn es um heikle, ethische Themen geht, etwa 2011 um die
Präimplantationsdiagnostik. Oder 2017, als der Bundestag die Ehe für alle
beschloss.
Auch am Donnerstag steht eine Gewissensfrage auf der Tagesordnung: Wie hält
es der Gesetzgeber mit der Organspende? [1][Zwei Gesetzentwürfe
konkurrieren miteinander.] Eine Gruppe von Abgeordneten um
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl
Lauterbach wirbt für eine [2][doppelte Widerspruchslösung]. Jeder Bürger
soll als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch
erklärt hat.
Die Regelung habe in anderen Ländern die Haltung zur Organspende
grundlegend verändert, schrieb Spahn in einem Brief an die Abgeordneten.
„Eine Kultur der Organspende hat sich entwickelt.“ Das Ziel ist es, die
Zahl der OrganspenderInnen zu erhöhen.
Eine zweite Gruppe um [3][Grünen-Chefin Annalena Baerbock] plädiert für
eine „informierte Entscheidungslösung“, die auf ausdrückliche Zustimmung
setzt. Es gebe in der Bevölkerung eine „wahnsinnig hohe Zustimmung“ zur
Organspende, sagte Baerbock am Montag. Über 80 Prozent der Menschen wollten
Organspender sein, aber längst nicht alle hätten einen Organspendeausweis.
Ihr Vorschlag ziele darauf, Hürden abzusenken.
## Namentliche Abstimmung
Den BürgerInnen soll über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben
werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu
widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organspende soll auch in
Ausweisstellen möglich sein. Außerdem steht ein Antrag der AfD-Fraktion zur
Debatte. Die Abgeordneten möchten eine unabhängige, öffentlich-rechtliche
Institution damit betrauen, Organe zu vermitteln.
Die Debatte ist auf zwei Stunden angesetzt. Es sind namentliche
Abstimmungen geplant. Man kann also nachvollziehen, welcher und welche
Abgeordnete wofür gestimmt hat. Das Prozedere funktioniert laut
Bundestagspressestelle wie folgt: Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine
einfache Mehrheit erhält. Eine absolute Mehrheit, also über die Hälfte der
Stimmen, ist nicht nötig. Bekommt ein Antrag eine einfache Mehrheit,
entfallen weitere Abstimmungen. Als erstes wird der Antrag Spahn/Lauterbach
abgestimmt, dann folgt der Antrag Baerbock, dann jener der AfD-Fraktion.
Die Situation ist offen: Die Zahl der bisherigen Unterstützer sei auf
beiden Seiten etwa gleich, sagte Spahn dem Tagesspiegel. Rund 200 der 709
Abgeordneten waren laut Berichten unentschlossen.
13 Jan 2020
## LINKS
[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-transplantations…
[2] /Kommentar-Organspendegesetzentwurf/!5582070
[3] /Gruenen-Chefs-ueber-Macht/!5651653
## AUTOREN
Ulrich Schulte
## TAGS
Organspende
Widerspruchslösung
Jens Spahn
Gesundheit
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