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# taz.de -- Kommentar Organspendegesetzentwurf: Bis dass der Tod entscheidet
> Wenn die geplante doppelte Widerspruchslösung kommt, könnte die
> Bereitschaft zur Organspende sogar sinken. Es braucht eine Freiheit zur
> Entscheidung.
Bild: Auch manche Menschen mit Organspendeausweis fühlen sich unwohl mit einer…
Wie auch immer die politischen Vorhaben ausgehen, ein Erfolg ist sicher: Es
wird in Deutschland nun eine breite Diskussion über die Bereitschaft zur
Organspende geben. Das ist gut, selbst wenn man den [1][Gesetzentwurf zur
sogenannten doppelten Widerspruchslösung], den eine Gruppe von
Abgeordneten, darunter CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und der
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Montag vorstellten, nicht teilt.
Laut dem Entwurf soll künftig im Todesfall automatisch als Organspender
gelten, wer zuvor nicht explizit einer Organspende widersprochen hat und
dieses Nein in ein Register eintragen ließ. Natürlich ist das kein „Zwang
zur Organspende“. Aber es ist eben etwas völlig anderes, ob man einem
Menschen automatisch einen Willen unterstellt, sofern er oder sie nicht
explizit widersprochen hat, oder ob man diese Person direkt gefragt hat,
was sie wirklich möchte und sich nur nach einer klaren Willensbekundung
richtet. Jeder Konsument, der schon mal einen Kündigungstermin versäumt hat
und nun leider gezwungen ist, den Handyvertrag noch zwei Jahre
weiterzuführen, kennt den Unterschied.
Nun hat eine Organspende aber nichts mit Konsumwirtschaft zu tun. Hier muss
es erst recht die Freiheit geben, ja oder nein zu sagen oder eben auch „ich
will mich nicht entscheiden müssen, mich mit dieser Frage nicht
beschäftigen“. Jede Sorge, der Staat könnte in die Selbstbestimmung über
den eigenen Körper eingreifen, sorgt für Unbehagen, erst recht in
Deutschland mit seiner Geschichte. Es besteht die Gefahr, dass die
Bereitschaft zur Organspende, die laut Umfragen durchaus hoch ist, am Ende
durch ein als Zwangsverpflichtung empfundenes Gesetz sogar wieder sinken
könnte.
Das heißt nicht, dass man das Leid Schwerkranker auf den Wartelisten
ignoriert. Es gibt Menschen, die Organspendeausweise haben, die
Transplantierte persönlich kennen – und die sich trotzdem unwohl fühlen mit
einer Widerspruchslösung. Sie wollen eine Zustimmungslösung, mit Respekt
und Wertschätzung für ein Ja zur Spende. Der angekündigte Entwurf der
Grünen und anderer Abgeordneter weist hier in die richtige Richtung.
Derzeit sind viel mehr Menschen bereit zur Organspende, als es
Ausweisinhaber gibt. Und im Ernstfall haben diese potenziellen Spender das
Papierchen dann oft gar nicht dabei. Sinnvoll ist, ein bundesweites
Register einzurichten, in das sich jeder unbürokratisch als Spender oder
Spenderin eintragen kann, vielleicht beim Hausarzt. Das wäre ein Mittel, um
die Zahl der Spendenorgane zu erhöhen, auch ohne eine Widerspruchslösung.
Und dann kann man weitersehen.
2 Apr 2019
## LINKS
[1] /Organspende-Gesetzentwurf-vorgestellt/!5582101
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Organspende
Transplantationsmedizin
Jens Spahn
Karl Lauterbach
Gesetzentwurf
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