| # taz.de -- Gesetzentwurf zur Organspende: Werben für den Widerspruch | |
| > Eine Abgeordnetengruppe um Jens Spahn und Karl Lauterbach hat einen | |
| > Entwurf für die sogenannte Widerspruchslösung vorgelegt. Der Plan stößt | |
| > auf Kritik. | |
| Bild: Ihre Regelung sei „die einzige Möglichkeit“, die Zahl der Transplant… | |
| Berlin epd | In der Debatte um eine mögliche [1][Reform der Organspende] in | |
| Deutschland liegt ein erster konkreter Entwurf auf dem Tisch. Die | |
| Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und | |
| SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach stellte am Montag in Berlin ihre | |
| Pläne für die sogenannte Widerspruchsregelung vor. Danach soll künftig | |
| prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen | |
| gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. | |
| Die Gruppe setzt darauf, dass diese Regelung die Zahl der Organspender | |
| erhöhen wird. Umfragen zufolge haben in Deutschland längst nicht so viele | |
| Menschen einen Spendeausweis wie erklären, nach ihrem Tod Organe spenden zu | |
| wollen. Lauterbach zufolge stehen derzeit mehr als 9.000 Menschen auf der | |
| Warteliste für ein Organ. Die Widerspruchsregelung sei „die einzige | |
| Möglichkeit“, die Zahl der Transplantationen zu erhöhen, sagte Lauterbach. | |
| Sie sei unbürokratisch, ethisch unbedenklich, effizient und sicher. Spahn, | |
| der innerhalb der fraktionsübergreifenden Initiative als | |
| Bundestagsabgeordneter und nicht als Minister agiert, sagte, die bisherigen | |
| Bemühungen um mehr Organspender reichten nicht aus. | |
| [2][Der Entwurf] sieht die Einführung eines Registers vor, in dem jeder | |
| Bürger eintragen lassen kann, ob er der Organentnahme widerspricht oder | |
| spenden will. Spahn zufolge wird dies voraussichtlich beim Arzt möglich | |
| sein, in der Zukunft aber möglicherweise auch per Selbsteintrag in der | |
| elektronischen Patientenakte. Liegt kein Eintrag vor, werden die | |
| Angehörigen gefragt, ob ihnen ein der Organspende entgegenstehender Wille | |
| des Verstorbenen bekannt ist. | |
| ## „Schweigen bedeutet nicht Zustimmung“ | |
| Ist das nicht der Fall, können Organe entnommen werden. Durch die Befassung | |
| der Angehörigen nennen Spahn und Lauterbach ihren Plan „doppelte | |
| Widerspruchslösung“. Ein Veto-Recht haben die Angehörigen aber nicht. | |
| Entscheidend sei der Wille des möglichen Organ- und Gewebespenders, heißt | |
| es in dem Entwurf. Dem nächsten Angehörigen „steht folglich kein eigenes | |
| Entscheidungsrecht zu“, wird darin erklärt. | |
| Damit stößt der Entwurf auf Kritik. Der Vorsitzende des Deutschen | |
| Ethikrats, Peter Dabrock, bezeichnete den Ausschluss eines | |
| Widerspruchsrechts der Angehörigen am Montag im Deutschlandfunk als | |
| „Übergriffigkeit“. Dabrock lehnte die Widerspruchsregelung ab. „Damit wi… | |
| der Körper nach dem Tod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“, sagte er. | |
| Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, | |
| kritisierte es als falsch, die Angehörigen bei der ethischen Entscheidung | |
| auszuschließen. „Schweigen bedeutet nicht Zustimmung“, sagte er. | |
| Flankiert werden soll die Neuregelung im Fall einer Mehrheit im Bundestag | |
| mit einer breiten Informationskampagne. Den Entwurf haben bislang zehn | |
| Abgeordnete von Union, SPD und Linken unterzeichnet, darunter auch | |
| Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und Bundestagsvizepräsident Thomas | |
| Oppermann (SPD). | |
| Im Bundestag wird seit Monaten parteiübergreifend über eine Reform der | |
| Organspende diskutiert. Die von der Gruppe um Spahn und Lauterbach | |
| angestrebte Widerspruchsregelung stößt bei anderen dabei auch auf | |
| Widerstand. Eine Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock und dem | |
| CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger hat einen Konkurrenzentwurf angekündigt, | |
| nach dem künftig alle Bürger bei der Ausstellung ihres Personalausweises zu | |
| ihrer Spendebereitschaft befragt werden sollen. | |
| Eine Entscheidung bliebe dabei wie jetzt freiwillig. Derzeit gilt in | |
| Deutschland die sogenannte Entscheidungsregelung, bei der die | |
| Spendebereitschaft vor allem über den Organspendeausweis dokumentiert oder | |
| bei den Hinterbliebenen erfragt wird. | |
| 1 Apr 2019 | |
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