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# taz.de -- Bundestag verschärft das Waffenrecht: Waffe erst nach Überprüfung
> Waffenkäufer werden künftig vom Verfassungsschutz überprüft. Die Länder
> können Verbotszonen an belebten Plätzen einrichten.
Bild: Muss das wirklich sein? Ob jemand eine Waffe braucht, wird alle fünf Jah…
Berlin taz | Das Waffenrecht wird verschärft. Wer künftig eine Waffe
erwerben möchte, muss sich einer Prüfung durch den Verfassungsschutz
unterziehen. Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen können
als „unzuverlässig“ eingestuft und entwaffnet werden. Der Bundestag
verabschiedete am Freitag den entsprechenden Gesetzesentwurf. Innenminister
Horst Seehofer (CSU) freute sich, „die Sicherheit in unserem Land weiter
erhöhen“ zu können.
Das Gesetz dient zunächst zur Umsetzung der im Jahr 2017 geänderten
EU-Feuerwaffenrichtlinie. Durch diese Richtlinie soll die illegale
Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle
Zwecke erschwert werden.
Neben der Prüfung durch den Verfassungsschutz prüfen Behörden zudem alle
fünf Jahre, ob weiterhin ein Bedürfnis für den Besitz von Waffen vorliegt.
Nach erheblicher Kritik aus den Reihen von Schützenverbänden wird diese
Prüfung weniger streng ausfallen. Sportschützen müssen nach zehn Jahren
nicht mehr nachweisen, dass sie eine Waffe brauchen. Es genügt der
Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist.
Walter Wolpert, Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, begrüßt das
Entgegenkommen: „Die Sportschützen können zufrieden sein. Der
Bedürfnisnachweis ist praktikabel und umsetzbar.“
## Schützenverband bemängelt Unklarheiten
Um der EU-Richtlinie für Schusswaffen gerecht zu werden, wird zudem das
nationale Waffenregister ausgebaut. Künftig soll der gesamte Lebenszyklus
einer Waffe, von der Herstellung bis zur Vernichtung, behördlich
nachverfolgbar sein. Damit wird die [1][Rückverfolgung von Waffen] zu ihrem
Besitzer erleichtert.
Eine weitere Verschärfung betrifft die Größe der Magazine. Dem Gesetzestext
zufolge sollen künftig „bestimmte große Magazine“ verboten werden. Die
Koalitionsparteien wollen so die Nutzung großer Magazine bei
Terroranschlägen verhindern.
Wolpert vom Schützenbund moniert Unklarheiten: „Dem Schützen fällt es
schwer, die Magazine entsprechend zuzuordnen. Auch Experten können kaum
einschätzen, welche Magazine nun verboten sind und welche nicht“, so
Wolpert zur taz.
Mit dem neuen Gesetz werden die Bundesländer ebenfalls ermächtigt, an
belebten öffentlichen Orten sowie in Bildungseinrichtungen Waffen- und
Messerverbotszonen einzurichten – ein Kann, kein Muss. Die AfD-Fraktion
sieht hier dennoch die Freiheit der Bürger eingeschränkt und votierte gegen
den Gesetzentwurf.
Auch die FDP stimmte dagegen. „Wer sich in rechtsextremen Vereinen
engagiert, der darf keinen Zugang zu Schusswaffen haben“, stimmt der
FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle der Bundesregierung zu. Es gebe aber
nun einen Generalverdacht gegen legalen Waffenbesitz. Kuhle bezweifelte
außerdem die Wirksamkeit von Waffenverbotszonen. Linke und Grüne enthielten
sich im Plenum.
13 Dec 2019
## LINKS
[1] /Reaktion-auf-Nazi-Terror/!5634954
## AUTOREN
Jonas Julino
## TAGS
Waffen
Waffenrecht
Terrorismus
Bundestag
Schützenverband
Jagd
Schwerpunkt Rechter Anschlag in Hanau
Gerichtsprozess
Rechtsradikalismus
Schwerpunkt Rechter Terror
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