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# taz.de -- Senat: Mindestlohn steigt stark
> Senat will Anstieg von 9,01 auf 12,50 Euro für Landesbedienstete und
> Auftragnehmer. Das Abgeordnetenhaus muss dem noch zustimmen.
Bild: Die Senatorinnen Breitenbach (links) und Pop stellten Dienstag den neuen …
Ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde? Was die neuen SPD-Bundeschefs erst
noch mit der CDU nachverhandeln wollen, damit es mit der Groko weitergeht,
ist in Berlin seit Dienstag teilweise auf dem Weg. Der rot-rot-grüne Senat
hat dazu zwei Gesetze auf den Weg gebracht, über die das Abgeordnetenhaus
einen Mindestlohn von 12,50 Euro beschließen könnte. Die SPD-Verhandlungen
braucht es trotzdem: Das Berliner Gesetz betrifft nur Beschäftigte des
Landes und Firmen, die Aufträge vom Senat haben wollen.
Der zuletzt Mitte 2017 von 8,50 auf 9,01 Euro angehobene Mindestlohn steigt
bei Zustimmung des Parlaments damit um über ein Drittel. Bundesweit gilt
seit Beginn dieses Jahres für alle Unternehmen – nicht nur Auftragnehmer
von Behörden – ein Mindestlohn von 9,19, der ab Januar auf 9,35 Euro
steigt.
Der Festlegung des Senats vom Dienstag gingen ein über eineinhalbjährige
Diskussionen zwischen Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und
Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) voraus. Pop sprach noch im
Mai 2018 von 10,20 Euro, was der untersten Stufe im Tarifvertrag
entspreche. Die Sozialverwaltung hingegen forderte 12,63 Euro.
Komplizierter wurde die Debatte, weil die Linksfraktion die Forderung ihrer
Parteifreunde in der Sozialverwaltung nicht teilte und einen Betrag
zwischen 10,50 und 11,30 Euro für richtig hielt. Dass es nun bei 12,50 Euro
und damit nahe bei der Breitenbach-Position mündete, führte
Grünen-Senatorin Pop auf entsprechende Erhöhungen auch im Tarifvertrag für
die Beschäftigten des Landes zurück.
Festgeschrieben ist das im Landesmindestlohngesetz. Von größerer Bedeutung
ist aber, dass es auch in der Neufassung des Vergabegesetzes eine Rolle
spielt. Für die Beschäftigten des Landes und seiner Betriebe hat der
Mindestlohn nämlich nach Einschätzung von Senatorin Breitenbach kaum
Bedeutung, weil dort keiner weniger als 12,50 pro Stunde verdiene,
ausgenommen den geförderten öffentlichen Beschäftigungssektor.
Anders ist die Lage bei privaten Arbeitgebern, für die entweder ein
niedrigerer Tariflohn gilt oder wo es gar keine Tarif-Vereinbarungen gibt
und die lediglich dem bundesweiten Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro
unterworfen sind: Sie müssen, wenn das Gesetz im Abgeordnetenhaus so
beschlossen wird, 12,50 Euro zahlen, wenn sie einen Auftrag vom Land für
ein Produkt oder eine Dienstleistung haben wollen. Diese Vorgabe gilt aber
nur für den konkreten Auftrag für das Land – wenn dasselbe Unternehmen am
nächsten Tag für einen privaten Auftraggeber tätig sind, muss ihr
Arbeitgeber ihnen nur den bundesweit gültigen Mindestlohn oder den
Tariflohn zahlen.
Wirtschaftsvertreter hatten das kritisiert und mit Blick auf die
Hauptstadtregion darauf hingewiesen, dass es hier drei Vorgaben gibt: das
Bundesgesetz und die Landesmindestlöhne in Berlin und Brandenburg. Dort hat
die neue rot-schwarz-grüne Landesregierung einen Betrag von 13 Euro in den
Koalitionsvertrag geschrieben. Auf die Frage, warum man sich nicht
abgestimmt habe, sagte Sozialsenatorin Breitenbach, dass die Anhebung in
Brandenburg „nicht heute und nicht morgen passieren wird“, das Gesetz aber
jetzt in Kraft treten solle.
Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg als führender Dachverband der
Region äußerten sich nach der Senatssitzung kritisch zum
Vergabe-Mindestlohn: In vielen Branchen werde sich die Arbeit von An- und
Ungelernten deutlich verteuern, sagte ihr Hauptgeschäftsführer Christian
Amsinck. „Wir erwarten, dass die Politik die Wirkungen des Gesetzes genau
überprüft“, sagte er, „es geht immerhin um ein Auftragsvolumen von 5
Milliarden Euro“.
3 Dec 2019
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Mindestlohn
Ramona Pop
Elke Breitenbach
DGB
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Steuergelder
R2G Berlin
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