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# taz.de -- Vergabe öffentlicher Aufträge: Wie viel darf gute Arbeit kosten?
> Rot-Rot-Grün will das Vergabegesetz überarbeiten. Die Linkspartei
> streitet dabei über die Höhe des Mindestlohns.
Bild: Auch hier wurden öffentliche Gelder in Millionenhöhe verbaut: Arbeiter …
Ungezählte ArbeitnehmerInnen sind täglich im Auftrag Berlins tätig – ohne
selbst beim Land angestellt zu sein. Bauarbeiter sanieren die Staatsoper,
errichten neue Schulen oder versuchen, einen Flughafen fertigzustellen.
Reinigungskräfte halten öffentliche Gebäude sauber, Fahrzeuge werden
gewartet. Träger beantragen Gelder für Projekte – und bezahlen davon ihre
MitarbeiterInnen. Schätzungen zufolge vergeben Berlin und seine
landeseigenen Betriebe pro Jahr Aufträge im Wert von insgesamt 5,5
Milliarden Euro.
Welche Kriterien die beteiligten Unternehmen dabei erfüllen müssen, ist im
Vergabegesetz geregelt, das Rot-Rot-Grün nun überarbeiten will. Im
Koalitionsvertrag hat man sich auf den Grundsatz „öffentliches Geld nur für
gute Arbeit“ verständigt. Was das aber genau heißt, darüber gehen die
Meinungen auseinander, selbst innerhalb der Linkspartei.
Bislang müssen Firmen ihren Beschäftigten bei öffentlichen Aufträgen
mindestens 9 Euro pro Stunde zahlen – also nur wenig mehr als den
bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Im Mai hatte
Alexander Fischer, Staatssekretär in der Verwaltung von Arbeitssenatorin
Elke Breitenbach (Linke), 12,63 Euro als neuen Landesmindestlohn bei
öffentlichen Aufträgen ins Gespräch gebracht: Nur bei so einem Entgelt
könnten Beschäftigte eine Rente oberhalb der Grundsicherung erreichen.
Nun grätscht die Fraktion der Linken mit einem Beschluss zum Vergabegesetz
dazwischen: Geht es nach den Abgeordneten, dann soll der Mindestlohn auf
die unterste Stufe des Tarifvertrags der Länder angehoben werden – auf
10,50 bis 11,30 Euro pro Stunde. „In diesem Korridor müssen wir uns
bewegen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher und ehemalige
Wirtschaftssenator Harald Wolf am Mittwoch.
Gegenüber der taz bekräftigte Staatssekretär Fischer seine Haltung: „Wir
haben fachlich darauf hingewiesen, dass ein Stundenlohn von 12,63 Euro zur
Verhinderung von Altersarmut geeignet ist.“ In der kommenden Woche soll das
Vergabegesetz im Senat besprochen werden. Wenn schon ihre eigene Fraktion
ihr nicht den Rücken stärkt, dürfte es für Arbeitssenatorin Breitenbach
schwierig werden, ihren höheren Wert durchzusetzen.
„Wir freuen uns, dass die Linksfraktion mit ihrem Eckpunktepapier den
Plänen der grün geführten Wirtschaftsverwaltung folgt“, freute sich denn
auch der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen, Marc Urbatsch. Auch
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop will den Mindestlohn bei öffentlichen
Aufträgen anheben auf die unterste Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes.
Auf einen genauen Stundenlohn werde sie sich aber nicht festlegen, sagte
ihre Sprecherin am Mittwoch.
Pop will neben den sozialen auch ökologische Kriterien im Gesetz stärker
verankern. Dem schließt sich die Linksfraktion im Prinzip an und fordert:
„Die Kriterien für umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung
sollten konkreter gefasst werden.“ Zudem solle stärker kontrolliert werden,
dass die Firmen die Vorgaben tatsächlich einhalten. Bisher hat die
zuständige Kontrollgruppe acht Stellen. Sie soll mit Befugnissen, aber auch
personell gestärkt werden.
Sozialpolitik solle man nicht über die Vergabepolitik betreiben, sagte
Carsten Brönstrup von den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg. Er
warnte: „Kleine und mittlere Unternehmen können höhere Löhne nicht zahlen
und werden sich weniger bewerben.“ Harald Wolf glaubt das nicht. „Für
Firmen, die gute Arbeit bieten, kann das Vergabegesetz gerade ein Anreiz
sein, sich zu bewerben.“
5 Sep 2018
## AUTOREN
Antje Lang-Lendorff
## TAGS
Steuergelder
Mindestlohn
Bauarbeiten
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Mindestlohn
Ausbildung
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