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# taz.de -- Etikettenpflicht für Siedlungsprodukte: Die konsumkritische „Isr…
> Der Europäische Gerichtshof behandelt Produkte aus dem Westjordanland
> anders als solche aus Tibet oder von der Krim. Israelboykotteure freut's.
Bild: Nie wieder „Kauft nicht bei Juden“: Das Bündnis gegen Antisemitismus…
Dass die Europäische Union einen Knacks mit Israel hat, ist hinlänglich
bekannt. Ein ums andere Mal verabschiedet das Staatenbündnis einseitige
Resolutionen und Richtlinien zulasten des einzigen jüdischen Staates der
Welt. In diese Woche wurde die antiisraelische Politik der Europäischen
Union höchstrichterlich bestätigt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag, dass eine
Kennzeichnung der Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland
[1][nicht nur möglich, sondern sogar verpflichtend sei.] Für andere
Territorialkonflikte gilt dies mal wieder nicht: Beispielsweise müssen
Produkte aus dem von China besetzten Tibet nicht speziell gekennzeichnet
werden.
Es handelt sich um eine lupenreine Sonderbehandlung. [2][In der
Antisemitismusforschung spricht man von „Doppelten Standards“], wenn Israel
nach anderen Maßstäben behandelt wird als andere. Ein Paradebeispiel. So
gern sich die Europäische Union als Exportweltmeister von Moral und Ethik
inszeniert, handelt sie doch selbst unmoralisch, wenn die Gangart gegenüber
dem jüdischen und demokratischen Staat härter ist als gegenüber tendenziell
autoritären Staaten wie China.
Das Gericht in Luxemburg betonte, die Herkunftskennzeichnung solle dazu
beitragen, dass Verbraucher eine „fundierte Wahl“ treffen können. Dazu
gehörten „ethische Erwägungen oder solche, die die Wahrung des Völkerrechts
betreffen“. „Israelkritik“ mittels Konsumentscheidung also. Die
antisemitischen Israelboykotteure von BDS (Boycott, Divestment and
Sanctions) werden’s der Europäischen Justitia danken, dass ihr ausgerechnet
dann die Augenbinde verrutscht, wenn über Israel geurteilt wird.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichts meint, dass Verbraucher wissen
sollten, woher genau Waren kommen, und schreckt, wie auch die [3][vom
Bundestag als antisemitisch eingestufte BDS-Kampagne,] nicht vor dem
Vergleich mit Südafrika zur Zeit der Apartheid zurück. Das ist nicht nur
eine hemmungslose Dämonisierung und Stigmatisierung Israels, sondern auch
eine ignorante Verharmlosung des staatlichen Rassismus im damaligen
Südafrika.
Besonders tragisch ist das Urteil für [4][palästinensische
Arbeitnehmer*innen], die in israelischen Siedlungen oft zu besseren
Arbeitsbedingungen als in palästinensischen Betrieben vergleichsweise gutes
Geld verdienen. Hätte ein Boykott Erfolg, müssten sie um die Einkommen
ihrer Familien bangen.
Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes stand, dass Waren von
der durch Russland besetzten Krim nicht gekennzeichnet werden müssen. Das
ist zwar richtig, aber hinfällig: Es besteht in der Europäischen Union ein
Importverbot für Waren von der Krim. Wir bitten den Fehler zu
entschuldigen.
15 Nov 2019
## LINKS
[1] /Von-Israel-besetzte-Gebiete/!5637101
[2] https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eugh-urteilt-ueber-sonder-ke…
[3] /Antrag-zu-BDS-Kampagne/!5595802
[4] /Etikettenpflicht-fuer-Siedlungsprodukte/!5641307
## AUTOREN
Alexander Nabert
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