| # taz.de -- Von Israel besetzte Gebiete: Siedlerprodukte brauchen Etikett | |
| > Der EuGH urteilt, dass Waren entsprechend gekennzeichnet werden müssen. | |
| > Nur so könnten Verbraucher „ethische“ Entscheidungen treffen. | |
| Bild: Die Weinernte aus der israelischen Siedlung Psagot im Westjordanland soll… | |
| FREIBURG taz | Waren aus israelischen Siedlungen im besetzten | |
| Westjordanland müssen entsprechend benannt sein. Dies entschied am Dienstag | |
| der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. | |
| Der Rechtsstreit hatte seinen Ursprung in Frankreich. Dort hatte das | |
| Wirtschaftsministerium 2016 in einem Erlass darauf hingewiesen, wie | |
| Produkte aus Siedlerbetrieben zu kennzeichnen sind. Das Ministerium stützte | |
| sich dabei auf eine Mitteilung der EU-Kommission von 2015. | |
| Die Kommission schrieb damals: „[1][Da die Golanhöhen und das | |
| Westjordanland (einschließlich Ostjerusalem)] völkerrechtlich kein Teil des | |
| israelischen Hoheitsgebiets sind, ist die Angabe ‚israelisches Erzeugnis‘ | |
| als inkorrekt und irreführend anzusehen.“ Korrekt wäre zum Beispiel die | |
| Bezeichnung „Erzeugnis aus dem Westjordanland (palästinensisches | |
| Erzeugnis)“ oder „Erzeugnis aus dem Westjordanland (israelische Siedlung)�… | |
| Gegen den französischen Erlass klagte ein Weingut in der israelischen | |
| Siedlung Psagot, die 1981 gegründet wurde und im Westjordanland nahe | |
| Ramallah liegt. Die Kennzeichnungspflicht sei „diskriminierend“, so die | |
| Kläger. Das Weingut wurde dabei unterstützt von der kleinen „Organisation | |
| Juive Européenne“. Der zuständige Conseil d’Etat, das oberste französisc… | |
| Verwaltungsgericht, bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. | |
| ## Gegen eine Täuschung der Verbraucher | |
| Der EuGH kam jetzt zu dem Schluss, dass eine entsprechende Kennzeichnung | |
| der Waren aus den von Israel besetzten Gebieten nicht nur möglich sei, | |
| sondern sogar verpflichtend. Die EU-Kommission und das französische | |
| Ministerium hätten das EU-Recht also korrekt ausgelegt. | |
| Grundlage der EuGH-Entscheidung ist eine [2][EU-Verordnung von 2011 zur | |
| Information von Verbrauchern über Lebensmittel]. Danach sind auch | |
| Herkunftsgebiet und -ort von Lebensmitteln anzugeben, wenn dies | |
| erforderlich ist, um eine Täuschung von Verbrauchern zu vermeiden. Der EuGH | |
| stellte darauf ab, dass manche Konsumenten auch „ethische“ Aspekte in ihre | |
| Kaufentscheidungen einbeziehen. | |
| Laut EuGH muss eine Irreführung der Verbraucher darüber verhindert werden, | |
| dass das Westjordanland zu Israel gehören könnte. Vielmehr agiere Israel | |
| dort als Besatzungsmacht – obwohl das palästinensische Volk ein „Recht auf | |
| Selbstbestimmung“ habe. Der EuGH verweist hierbei auf ein Gutachten des | |
| Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 2004. | |
| Zudem müsse als „Herkunftsort“ gegebenenfalls die Angabe „israelische | |
| Siedlung“ verwendet werden, so der EuGH. So könne verhindert werden, dass | |
| Verbraucher glauben, das Produkt stamme von einem palästinensischen | |
| Unternehmen. Die israelische „Umsiedlungspolitik“ in den besetzten Gebieten | |
| verstoße ebenfalls gegen Völkerrecht. Wieder verweist der EuGH auf das | |
| IGH-Gutachten, aber auch auf Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats und der EU. | |
| Da der EuGH eine EU-Verordnung auslegte, gilt das Urteil ab sofort ohne | |
| Weiteres in der gesamten EU, also auch in Deutschland. Gesetzesänderungen | |
| oder Ministerialerlasse sind nicht erforderlich. | |
| 12 Nov 2019 | |
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| [1] /Kommentar-Annektierte-Golanhoehen/!5582509 | |
| [2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011R1169 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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