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# taz.de -- Greenpeace verklagt Bundesregierung: Klage gegen Klimawandel
> Die Bundesregierung muss sich vor dem Verwaltungsgericht wegen ihrer
> verfehlten Klimaziele verantworten. Greenpeace und drei Biobauern haben
> geklagt.
Bild: Umwelt- und Naturschutzverbände halten das im September verabschiedete K…
Karlsruhe taz | Am Donnerstagmorgen verhandelt das Verwaltungsgericht
Berlin über die Klage von Greenpeace und drei Biobauern-Familien gegen die
Klimapolitik der Bundesrepublik. [1][Es ist die erste
verwaltungsgerichtliche Klage zur Klimapolitik in Deutschland.]
Ausgangspunkt ist das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Es sieht
seit 2007 eine kontinuierliche Verringerung des CO2-Ausstoßes vor.
Zielmarke für 2020 ist eine 40-prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes
gegenüber 1990. Dieses Programm setze die Bundesregierung aber nicht
konsequent um, [2][kritisiert Greenpeace.] Deshalb werde das Klimaziel für
2020 verfehlt. Statt 40 Prozent erreicht Deutschland wohl nur eine
Reduktion von 32 Prozent.
Das Verwaltungsgericht soll die Bundesregierung deshalb verpflichten, ihr
Klimaprogramm nachzubessern, so die Kläger. Mit entschlossenen Maßnahmen
sei es durchaus möglich, das Klimaziel im nächsten Jahr noch zu erreichen.
Beispielhaft wird ein Ausstieg aus der Kohleverstromung genannt. Außerdem
könnte der Staat auch allen Wohnungseigentümern kostenlos eine neue Heizung
spendieren.
Greenpeace will es ganz der Bundesregierung überlassen, wie sie das
Zwischenziel erreicht. So wappnet man sich gegen den Vorwurf, die
Demokratie sei gefährdet, wenn künftig Gerichte über die Maßnahmen der
deutschen Klimapolitik entscheiden.
Anders als der BUND, der voriges Jahr gemeinsam mit elf Bürgern eine
Verfassungsklage lancierte, klagen Greenpeace und die Bauern auf unterster
Ebene beim Verwaltungsgericht Berlin. Dort braucht man für Entscheidungen
nicht so lange, wie in Karlsruhe beim Verfassungsgericht.
## Können Betroffene die Regierung vor Gericht zwingen?
Es wirkt allerdings etwas bemüht, wenn Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen
darlegt, warum es hier um einen verwaltungsrechtlichen Streit gehen soll.
So sei das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein verbindlicher
Rechtsakt, an den sich die Regierung nun selbst halten müsse.
Dabei ist das Klimaprogram an sich nur ein Kabinettsbeschluss (und eben
kein Gesetz). Doch Anwältin Verheyen argumentiert umgekehrt: Gerade weil
auf ein eigentlich notwendiges Klimaschutzgesetz verzichtet wurde, sei nun
auch ein bloßer Kabinettsbeschluss verbindlich. Betroffene könnten die
Regierung vor Gericht zu entsprechendem Verwaltungshandeln zwingen.
Betroffen fühlen sich zum Beispiel die drei klagenden Bauernfamilien. Die
Missachtung des deutschen Klimaziels verletze ihre Grundrechte. Anders als
normale Bürger seien sie jetzt schon vom Klimawandel betroffen. Die
zunehmenden Extremwetterlagen (große Hitze und Starkregen) sowie das
vermehrte Auftreten von Schädlingen führten zu Ernteeinbußen.
Doch können die Kläger wirklich die Bundesregierung dazu zwingen, dass
diese ihre Anstrengungen auf das einst versprochene Maß erhöht? Zwar hat
die Bundesregierung eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern und darf den
Klimawandel nicht ignorieren. Aber 32 Prozent Reduzierung sind ja auch
nicht nichts.
## Greenpeace: „Verfahren des Jahres“
Zudem gibt es kein nationales Klima und Deutschland trägt jährlich nur zwei
Prozent zum globalen CO2-Ausstoß bei. Selbst wenn Deutschland 2020 sein
40-Prozent-Ziel einhielte, hätte das nur sehr kleine Auswirkungen für die
Bauern. Für Anwältin Verheyen ist aber jegliche „faktische
Verschlechterung“ relevant.
Am Berliner Verwaltungsgericht ist die Greenpeace-Klage das „Verfahren des
Jahres“, jedenfalls was den Medienrummel angeht. Schon am
Donnerstagnachmittag soll das Urteil verkündet werden.
29 Oct 2019
## LINKS
[1] https://www.heise.de/tp/features/Sollen-Gerichte-jetzt-auch-noch-ueber-das-…
[2] /Greenpeace-Aktion-an-Parteizentrale/!5634211
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Landwirtschaft
Bundesregierung
Greenpeace
Klimaschutzziele
Klage
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Kohle
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