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# taz.de -- Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Klima-Finanzierung steht
> Das Kabinett hat ein 23-seitiges Klimaschutzprogramm beschlossen. Bis
> daraus konkrete Gesetze werden, ist es noch ein weiter Weg.
Bild: Auch für die Gebäudedämmung sollen die Einnahmen aus dem CO2-Handel ei…
Berlin taz | Bisher sind es nur 23 Seiten, die die das Bundeskabinett als
Eckpunkte zum [1][„Klimaschutzprogramm 2030“] beschlossen hat. Bis daraus
konkrete Gesetze werden, ist es noch ein weiter Weg, bei dem sich viele
Beteiligte einigen müssen. Schon in der Bundesregierung gibt es bisher
keine Einigung über das weitere Vorgehen. Das ausführliche
Maßnahmenprogramm, in dem die geplanten Vorhaben detailliert aufgeführt
werden, wird an diesem Mittwoch wohl noch nicht vom Kabinett verabschiedet.
Obwohl im jüngsten Entwurf bereits alle Zahlen zur CO2-Minderungswirkung
aus dem Papier [2][gestrichen] worden waren, gibt es nach Informationen aus
Regierungskreisen noch erhebliche Differenzen.
Einigkeit besteht hingegen inzwischen über die finanziellen Auswirkungen
des Pakets. Laut einer Kabinettsvorlage, die am Mittwoch beschlossen werden
soll und die der taz vorliegt, sind von 2020 bis 2023 Gesamtausgaben von
54,4 Milliarden Euro vorgesehen. Finanziert werden sollen sie ohne neue
Schulden vor allem aus den Einnahmen des Emissionshandels: 12 Milliarden
Euro soll der bestehende Emissionshandel für Industrie und
Energiewirtschaft einbringen, weitere 18,8 Milliarden Euro der neu
einzuführende CO2-Preis im Bereich Verkehr und Wärme. 10 Milliarden sollen
aus der Rücklage des Energie- und Klimafonds entnommen werden, etwa 15
Milliarden aus dem allgemeinen Haushalt.
Anders als in den im Vorfeld erstellten Gutachten angenommen, wird aber nur
ein kleiner Teil der Einnahmen aus dem neuen CO2-Preis gleichmäßig
rückerstattet: Über die Senkung der EEG-Umlage beim Strompreis fließen bis
2023 lediglich rund 5 Milliarden Euro an Haushalte, Gewerbe und Industrie
zurück. Der Rest des Geldes wird für die Entlastung einzelner Gruppen wie
Fernpendler oder Wohngeldbezieher sowie für die Förderung von
Gebäudesanierung und Elektromobilität verwendet.
## Rechtliche Hürden bei der Umsetzung
Schon bis zum Jahresende will die Regierung die einzelnen Vorhaben nun in
Gesetzentwürfe gießen. Doch damit ist es nicht getan. Fest steht schon
jetzt, dass viele Vorhaben von der EU-Kommission gebilligt werden müssen,
weil sie als Beihilfe gelten. Zudem muss bei vielen Gesetzen, die auch
Finanzen der Länder betreffen, der Bundesrat zustimmen – etwa bei der
geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale, der steuerlichen Förderung der
Gebäudesanierung oder dem Ausbau der Lade-Infrastruktur. Ob auch die
Einführung des CO2-Emissionshandels im Verkehrs- und Gebäudesektor
zustimmungspflichtig ist, hängt davon ab, wie diese gesetzlich genau
umgesetzt wird.
Zu lösen sind dabei auch noch rechtliche Hürden. So könnte ein
Emissionshandel mit Festpreis als steuerähnliche Sonderabgabe auf CO2 vor
dem Bundesverfassungsgericht landen, warnte am Dienstag die Fachanwältin
Ines Zenke. Auch die geplante Ausrichtung der Lkw-Maut am CO2-Ausstoß könne
juristisch schwierig werden, wenn bereits auf den Kraftstoff eine
CO2-Abgabe erhoben wird.
1 Oct 2019
## LINKS
[1] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1673502/855f58eed07bcbb…
[2] /Klimaschutzprogramm-der-Groko/!5627016
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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