# taz.de -- HU schafft Parallelbeschäftigung ab: Kein Zweitjob für HU-Studier… | |
> HU-Studierende sollen künftig nur noch einen Job an ihrer Universität | |
> ausüben dürfen. An anderen Berliner Unis sind mehrere Tätigkeiten kein | |
> Problem. | |
Bild: Es gibt wieder Zoff zwischen der Humboldt-Universität und Studierenden | |
An der Humboldt-Universität gibt es einen neuen Konflikt zwischen | |
Universität und Studierenden. Studentische Mitarbeitende dürfen nur noch | |
eine Tätigkeit an der HU ausüben, die Parallelbeschäftigung mit mehreren | |
Verträgen wurde abgeschafft. Noch bestehende Verträge werden zwar | |
eingehalten, doch die Studierenden sind verunsichert und Gewerkschaften | |
kritisieren das in Berlin bisher beispiellose Vorgehen. Aus einer E-Mail | |
der Personalabteilung vom 6. September geht hervor, dass eine Kombination | |
von verschiedenen Tarifverträgen an der HU nicht mehr möglich ist. Konkret | |
sind das der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und der Tarifvertrag für | |
studentisch Beschäftigte (TV-Stud). Letzterer ist für Hilfstätigkeiten im | |
wissenschaftlichen Bereich vorgesehen, während der TV-L für | |
nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten in der Verwaltung oder in Bibliotheken | |
verwendet wird. | |
Die Personalabteilung begründet den Schritt in der E-Mail, die der taz | |
vorliegt, wie folgt: „Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der | |
Länder und der Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten weisen eine | |
völlig andere Struktur auf.“ Dies sei nach der Neuverhandlung des TV-Stud | |
im vergangenen Jahr insbesondere in der Regelung zur Lohnfortzahlung im | |
Krankheitsfall zum Ausdruck gekommen. Die HU ist damit wahrscheinlich die | |
einzige Berliner Universität, die eine Parallelbeschäftigung ausschließt. | |
„So ein Vorgehen ist mir von anderen Universitäten nicht bekannt und ist | |
erstmalig so an der HU aufgetaucht“, sagt Antje Thomaß, | |
Gewerkschaftssekretärin für Forschungseinrichtungen in Berlin bei Verdi. An | |
der TU sei eine Mehrfachbeschäftigung problemlos möglich. | |
Die Initiative TVLfürStudis Berlin kritisiert auch diesen Schritt. Die HU | |
versuche sich in ihrer Argumentation auf einen Passus des TV-L zu stützen, | |
der mehrere Tätigkeiten bei einem Arbeitgeber nur dann erlaubt, wenn sie | |
nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen – ansonsten müssten | |
sie als ein Arbeitsverhältnis gelten. „Es liegt aber in der Natur des TV-L, | |
dass sich TV-Stud- und TV-L-Tätigkeiten nicht in einem solchen | |
Sachzusammenhang befinden, da sie unterschiedliche Bereiche abdecken“, sagt | |
eine Sprecherin zur taz. Tatsächlich steht im TV-L, dass er nicht für | |
studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte gilt. „Angesichts dessen, | |
dass eine Doppelbeschäftigung in TV-Stud und TV-L möglich ist, sehen wir es | |
als weiteren Versuch der HU an, die Beschäftigten zu verunsichern.“ | |
Besonders brisant sei zudem der Zeitpunkt der Ankündigung vor dem | |
Semesterwechsel, da am 30. September viele Verträge auslaufen würden. „Hier | |
wird mit studentisch Beschäftigten und ihren Existenzängsten gespielt.“ | |
Die HU weicht den Vorwürfen aus: „Ein Arbeitsvertrag an der HU wird | |
entweder nach TV-L HU oder nach TV Stud III abgeschlossen“, sagt | |
Pressesprecher Hans-Christoph Keller, „Nach Abschluss des TV Stud III und | |
der damit einhergehenden veränderten Regelung erfolgt der Abschluss von | |
Arbeitsverträgen mit einer Person an der HU entweder nach TV-L HU oder nach | |
TV Stud III. Bestehende Verträge werden eingehalten.“ Seit Abschluss des TV | |
Stud III habe es nur zwei Fälle gegeben, in denen eine | |
Parallelbeschäftigung nach unterschiedlichen tariflichen Grundlagen | |
abgelehnt wurde. | |
17 Sep 2019 | |
## AUTOREN | |
Gabriel Rinaldi | |
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