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# taz.de -- Dieselmassenklage gegen VW: Kläger sind offen für Vergleich
> Das Musterfeststellungsverfahren wegen des Dieselbetrugs beginnt am 30.
> September. Verbraucherschützer wollen, dass Geschädigte schnell Geld
> sehen.
Bild: Zieht für die Opfer des Dieselbetrugs von VW vor Gericht: Verbraucherzen…
Berlin taz | Schnelle Einigung statt jahrelangem Tauziehen vor Gericht: Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen hält einen Vergleich mit dem
Autokonzern Volkswagen im Zuge der [1][Musterfeststellungsklage] wegen des
Dieselabgasbetrugs für wahrscheinlich. Die Verbraucherschützer haben die
Klage angestrengt, damit geschädigte VW-KundInnen unkompliziert und
risikofrei Schadenersatz einklagen können. Volkswagen will von einer
solchen Einigung allerdings nichts wissen – zurzeit jedenfalls nicht. Ein
Vergleich sei „kaum vorstellbar“, sagte ein Sprecher.
Vier Jahre nach dem Bekanntwerden des [2][Dieselskandals] um manipulierte
Abgaseinrichtungen beginnt am 30. September vor dem Oberlandesgericht
Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentralen
gegen VW. Allein in Deutschland sind zwei Millionen
DieselfahrzeugbesitzerInnen betroffen. „Unserer Meinung nach hat Volkswagen
betrogen und muss deshalb zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte
Verbandschef Klaus Müller vor JournalistInnen in Berlin.
Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ist das erste dieser
Art, denn die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage wurde erst im Zuge
der Manipulationsaffäre geschaffen. Geben RichterInnen der Klage statt,
gilt das Urteil für alle, die sich vorher in ein spezielles Klageregister
eingetragen haben. Bislang sind das 430.000 Personen.
Eine Musterfeststellungsklage hat durchaus Haken: Ist sie nicht
erfolgreich, können Geschädigte nicht mehr individuell vor Gericht ziehen.
Bei einem Erfolg müssen sie den Schadenersatz noch individuell erstreiten.
Dieser Aufwand würde ihnen bei einem Vergleich erspart werden. „Wenn VW
einem Urteil zuvorkommen möchte und mit uns in Vergleichsverhandlungen
eintreten will, dann sind wir dafür offen“, sagte Müller. Ein Vergleich sei
nicht für jeden Preis zu haben. „Es ist aber im Interesse der
Verbraucherinnen und Verbraucher, möglichst schnell Geld zu sehen.“ Ein
Angebot werden die VerbraucherschützerInnen nicht machen – sie warten auf
eines von VW.
## Geschädigte können sich Klage noch anschließen
Der Autobauer ziert sich. „Bei der hohen Anzahl von Registeranmeldungen,
Fallkonstellationen und etwaigen individuellen Schadensforderungen
erscheint ein Vergleichsschluss kaum vorstellbar“, gab ein Sprecher die
Sprachregelung des Konzerns wieder.
Die Formulierung „kaum vorstellbar“ stimme ihn optimistisch, sagte Müller.
Die VerbraucherschützerInnen gehen davon aus, dass ihre Klage erfolgreich
ist – und viele Geschädigte anschließen vor Gericht ihre Entschädigung
geltend machen. Volkswagen werde die zu erwartenden Prozesskosten
hochrechnen, meinte auch Anwalt Ralph Sauer, der die Musterklage führt. „Es
wird mit einem Vergleich für VW viel billiger“, sagte er. „Die wollen einen
Vergleich, anders kann ich es mir nicht vorstellen.“ Konzern und
Geschädigte haben in Australien bereits eine solche Einigung getroffen, bei
der DieselkäuferInnen nach VW-Angaben umgerechnet etwa 870 Euro bekommen.
Das wäre den VerbraucherschützerInnen zu wenig, signalisierte Müller.
Grundsätzlich sind zwei Wege der Entschädigung möglich, erklärte der
Wirtschaftsjurist Marco Rogert, der ebenfalls Klagevertreter ist. Entweder
kommt es zu einer Rückabwicklung, VW zahlt also den Kaufpreis und zieht
möglicherweise einen Teil für die bisherige Nutzung des Autos ab. Oder VW
zahlt einen einmaligen Betrag. „Die Gegenseite wird Interesse daran haben“,
sagte der Anwalt.
Geschädigte können sich noch bis zum 29. September der Klage anschließen.
Das kommt infrage für AutohalterInnen der Marken Audi, Seat, Škoda und
Volkswagen, deren Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestattet
sind, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf
betroffen waren. Bereits registrierte Geschädigte sollten prüfen, ob die
Voraussetzungen zutreffen, raten die ExpertInnen. Ansonsten könnten
Ansprüche, die anders geltend gemacht werden müssen, verloren gehen.
Hilfestellungen bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen an unter
[3][musterfeststellungsklagen.de].
17 Sep 2019
## LINKS
[1] /Interview-zu-Musterfeststellungsklagen/!5547403
[2] /Klagewelle-im-VW-Diesel-Skandal/!5574235
[3] http://www.musterfeststellungsklagen.de
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Dieselskandal
Musterfeststellungsklage
Verbraucherschutz
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Diesel-Nachrüstung
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