| # taz.de -- Festgenommene Deutsche bei G7: Auf der schwarzen Liste | |
| > Vier Deutsche wurden am Rande des G7-Gipfels in Frankreich in einer | |
| > „Präventivmaßnahme“ festgenommen. Drei sind noch immer in Haft. | |
| Bild: Polizeieinsatz am 24. August in Bayonne | |
| Paris taz | Zu seinen persönlichen Erfolgen auf dem G7-Gipfel in Biarritz | |
| zählt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, dass Gegendemonstranten und | |
| gewaltsame Protestaktionen von Schwarzen Blöcken ausblieben oder verhindert | |
| werden konnten. Der Badeort war dazu [1][von Polizei und Militär weiträumig | |
| abgesperrt] worden. Unter den Personen, die präventiv festgenommen wurden, | |
| befinden sich auch deutsche Staatsangehörige. Die Hinweise dafür wurden den | |
| französischen Behörden wohl von BKA und Verfassungsschutz geliefert. | |
| Diese deutsch-französische Kooperation wurde vier Deutschen zum Verhängnis, | |
| deren Namen offenbar auf schwarzen Listen standen. Angeblich sind sie bei | |
| Demonstrationen „mit internationaler Beteiligung polizeilich in Erscheinung | |
| getreten“ oder sollen in diesem Kontext „Kontakte zu ausländischen | |
| Aktivisten und Gruppierungen unterhalten“ haben. So wurde auf Anfrage des | |
| Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) der polizeiliche | |
| Informationsaustausch begründet. | |
| Am 21. August wurde vermutlich dank Informationen aus Deutschland an einer | |
| Autobahnmautschranke bei Biarritz das Fahrzeug von drei Deutschen zwischen | |
| 18 und 22 Jahren kontrolliert. Da die Polizei nach eigenen Angaben Pfeffer- | |
| oder Tränengassprays sowie einen Hammer und linke Propaganda fand, wurden | |
| die drei aus Nürnberg inhaftiert. | |
| Zwei Tage später wurden sie im Eilverfahren zu zwei und drei Monaten Haft | |
| verurteilt. Für den Staatsanwalt stellten die drei ein „latentes Risiko“ | |
| dar. „Wir hatten zwölf Tage keine Nachricht über ihren Verbleib“, beklagt | |
| sich Angelika K., deren Sohn E. getrennt von seinen Freunden in einem | |
| Gefängnis in Bordeaux sitzt. | |
| Das Urteil hat einen Haken: Die drei hatten vor der Festnahme nichts | |
| Illegales getan. Auf ihren Handys wurde kein Hinweis auf geplante | |
| Straftaten gefunden. Wie E.'s Mutter telefonisch bestätigte, waren sie auf | |
| dem Weg ins spanische Baskenland. | |
| Das Gericht stützte sich auf den umstrittenen Artikel 222-14-2 des | |
| französischen Strafgesetzbuchs, der präventive Festnahmen erlaubt und bei | |
| der Repression der Gelbwestenbewegung häufig angewandt wurde. Eine | |
| „Teilnahme an einer Versammlung in Hinblick auf Sachbeschädigungen oder | |
| vorsätzliche Gewalt gegen Personen und Einrichtungen“ ermöglicht eine | |
| Verurteilung bereits für vermutete Absichten. | |
| ## Nach Kehl abgeschoben | |
| Ein Opfer des Austauschs von Überwachungsdaten wurde auch ein 38-jähriger | |
| Mitarbeiter von Radio Dreyeckland, der über den Gipfel und die | |
| [2][Gegenveranstaltungen in Biarritz] und Umgebung berichten wollte. Am 8. | |
| August wurde er in Dijon, wo er seit Anfang Juli lebt und arbeitet, unter | |
| Hinweis auf ein gegen ihn erlassenes Aufenthaltsverbot als | |
| Sicherheitsrisiko festgenommen und am Tag danach über die Grenze nach Kehl | |
| abgeschoben. | |
| Das Motiv: Dieser Deutsche sei „mit seinen Aktivitäten in der ultralinken | |
| Szene und wegen Teilnahme an gewaltsamen Aktionen“, namentlich beim | |
| G20-Gipfel in Hamburg, aufgefallen. Das bestreitet der 38-Jährige, der mit | |
| Erfolg die Anordnung angefochten hat. | |
| Da die französische Polizei in Straßburg ihm auf seine Anfrage hin sagte, | |
| es liege nichts gegen ihn vor, kehrte er am 20. August nach Dijon zurück. | |
| Am 21. fuhr er mit dem Zug in Richtung Hendaye, wo er für den Radiosender | |
| über den Gipfel der G7-Gegner informieren sollte. Aufgrund eines ihm nicht | |
| bekannten neuen Bescheids der Behörden wurde er in Saint-Jean-de-Luz | |
| festgenommen und nach 18 Stunden Haft mit einem Sonderflug nach Stuttgart | |
| gebracht. Er habe gegen ein befristetes Einreiseverbot verstoßen. | |
| Wie der Rechtsgelehrte Serge Slama in der Zeitung Libération erklärt, | |
| benutze die französische Regierung in diesem Fall gegen einen unliebsamen | |
| Reporter „eine Antiterror-Vorschrift. Dieses wurde während des | |
| Ausnahmezustands in Kraft gesetzt, um Ausländern und EU-Bürgern die | |
| Einreise zu untersagen, weil sie im Verdacht standen, in Frankreich | |
| Attentate verüben zu wollen.“ | |
| In Nürnberg und im Baskenland fanden Solidaritätskundgebungen für die Opfer | |
| der als „willkürlich“ kritisierten Festnahmen und Inhaftierungen von | |
| vermeintlichen „Gesinnungstätern“ am Rande des G7 statt. Die französische | |
| Menschenrechtsliga LDH protestierte gegen „Einschüchterungsversuche“ der | |
| französischen Behörden. | |
| 4 Sep 2019 | |
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| Rudolf Balmer | |
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