| # taz.de -- Festnahme am G20-Jahrestag in Hamburg: Parkbank-Trio angeklagt | |
| > Staatsanwaltschaft klagt zwei Männer und eine Frau wegen der Vorbereitung | |
| > mehrerer teils schwerer Brandstiftungen an. Zwei sitzen in U-Haft. | |
| Bild: Können sich nun vor Gericht verteidigen: die Drei von der Parkbank | |
| Hamburg taz | Es hat eine ganze Weile gedauert, nun liegt die Anklage vor: | |
| „Die [1][Drei von der Parkbank“], die am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels | |
| in einem Park in Eimsbüttel festgenommen wurden, können sich jetzt | |
| verteidigen. Zwei junge Männer sitzen seit dem 8. Juli in | |
| Untersuchungshaft, eine Frau ist unter Auflagen frei. Die | |
| Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Verabredung zur gemeinschaftlichen | |
| Begehung von drei Brandstiftungen und einer schweren Brandstiftung vor. | |
| In einem Rucksack, den einer der drei bei sich trug, hatte die Polizei | |
| selbst gebastelte Brandsätze, Handschuhe und ein Feuerzeug gefunden, bei | |
| den anderen beiden ebenfalls Handschuhe, Feuerzeuge und Wechselkleidung. In | |
| dem Rucksack mit den Brandsätzen sei außerdem einen Zettel mit vier | |
| Adressen gewesen, die die Ermittler*innen als Anschlagsziele werten. | |
| Laut der Staatsanwaltschaft stehen die Adressen in Zusammenhang mit der | |
| Hamburger Immobilienwirtschaft. Darunter ist auch ein Wohnhaus – offenbar | |
| die Adresse von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). | |
| Dieses Ziel rechtfertige den Vorwurf der schweren Brandstiftung, sagte die | |
| Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nana Frombach. | |
| Außerdem komme dem Verfahren eine besondere Bedeutung zu, weil die | |
| Angeklagten durch „Art und Ausmaß der geplanten Rechtsverletzungen eine | |
| erhebliche Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ in Kauf | |
| genommen hätten, sagt Frombach. Das erwartete Strafmaß liegt bei mindestens | |
| einem und höchstens 15 Jahren. Die Ermittlungen führt die | |
| Generalstaatsanwaltschaft, das Verfahren soll am Landgericht eröffnet | |
| werden. | |
| ## Angeklagte sind nicht vorbestraft | |
| Die Anwält*innen der Betroffenen können jetzt Stellung beziehen und | |
| gegebenenfalls weitere Ermittlungen veranlassen. Eine Strafkammer muss dann | |
| die Anklage prüfen und das Verfahren eröffnen. Die Verteidiger*innen halten | |
| sich bedeckt, was die Kommunikation nach außen angeht. Es sind schwere | |
| Vorwürfe, die auf ihren Mandant*innen lasten. | |
| Zugute kommen könnte ihnen, dass sie nicht vorbestraft sind. Zudem werden | |
| zwei von ihnen schon einige Monate abgesessen haben, wenn das Verfahren | |
| eröffnet wird. [2][Eine Unterstützer*innen-Gruppe], die Solipartys für die | |
| Betroffenen organisiert und regelmäßig zum Briefeschreiben an die | |
| Inhaftierten einlädt, geht davon aus, dass der Prozess noch in diesem Jahr | |
| startet. | |
| Zum Jahreswechsel müsste das Oberlandesgericht eine neue Haftprüfung | |
| durchführen, weil die Inhaftierten dann sechs Monate ohne Anklage hinter | |
| Gittern säßen. Um eine so lange U-Haft zu rechtfertigen, müssen ein | |
| dringender Tatverdacht und Haftgründe wie Fluchtgefahr bestehen. | |
| Dass die Ermittler*innen die drei nachts im Park festgenommen haben, geht | |
| wahrscheinlich auf Observationen anlässlich des G20-Jahrestags zurück. | |
| Offiziell heißt es bei Polizei und Innenbehörde, das Trio hätte sich in dem | |
| Park auffällig verhalten. | |
| 25 Nov 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Katharina Schipkowski | |
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