# taz.de -- Früherer AfD-Fraktionsvize verurteilt: Hass gesät, Strafe geerntet | |
> Der frühere AfD-Fraktionsvize im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern | |
> Holger Arppe muss wegen Beleidigungen in einem Chat 6.000 Euro zahlen. | |
Bild: Das Bärtchen ist noch nicht ganz originalgetreu: Holger Arppe im April 2… | |
Hamburg taz | 6.000 Euro muss der heute parteilose Landtagsabgeordnete | |
Holger Arppe aus Mecklenburg-Vorpommern für eine Beleidigung zahlen. Der | |
Ex-AfD-Landtagsfraktionsvize hatte eine ehemalige Parteikollegin in einem | |
Chat beleidigt, nachdem sie der Partei den Rücken gekehrt hatte. Arppe | |
schrieb in dem Chat mit mehreren AfD-Politikern: „Ich kämpfe für pränatale | |
Diagnostik, damit so was wie … (Name der Politikerin – d. Red.) rechtzeitig | |
abgetrieben werden kann.“ Nun erließ die Staatsanwaltschaft Rostock den | |
6.000-Euro-Strafbefehl. Vor knapp zwei Jahren hatten der NDR und die taz | |
Auszüge aus dem Chat veröffentlicht. | |
In den rund 12.000 Seiten umfassenden Chat-Protokollen beleidigte Arppe, | |
der 2016 in den Landtag gewählt worden war und dem rechten Flügel seiner | |
Partei zugerechnet wurde, noch weitere AfD-Mitglieder. So nannte er zum | |
Beispiel AfD-Bundesvize Alexander Gauland „Arschloch“. Mit derselben | |
Bezeichnung betitelte er seinen damaligen Fraktionsvorsitzenden und | |
heutigen Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm. | |
Außerdem fiel er mit Gewaltfantasien über politische Gegner sowie | |
außerparlamentarische Bündnispartner auf. In einem Chat im August 2015 | |
schrieb er etwa über Mitglieder anderer Parteien: „Da muss man einfach | |
ausrasten und erstmal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken. | |
Und dann das Fallbeil hoch und runter, dass die Schwarte kracht!“ Und schob | |
nach: „Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns ggf. anpassen | |
und dem Gegner Honig ums Maul schmieren aber wenn wir endlich soweit sind, | |
dann stellen wir sie alle an die Wand. (…) Grube ausheben, alle rein und | |
Löschkalk oben rauf.“ | |
Mit dem Strafbefehl der Rostocker Staatsanwaltschaft wurde nun erstmals | |
Material aus diesen Chats juristisch gegen Arppe verwendet. Er hatte die | |
Urheberschaft wiederholt bestritten. In seinem Blog schreibt er: „Im August | |
2017 initiierte die linke Presse gegen meine Person eine beispiellose | |
Rufmordkampagne der perfidesten Art, ohne mich jedoch nachhaltig | |
kleinzukriegen.“ | |
Nach der Veröffentlichung der Chat-Protokolle verließ er die AfD-Fraktion, | |
die Partei aber nicht. Daraufhin beantragte die AfD-Landesspitze den | |
Parteiausschluss. Das Landesschiedsgericht der AfD gab diesem Antrag im | |
Juni 2018 statt und das Bundesschiedsgericht lehnte im September 2018 eine | |
Berufung ab. Seitdem ist Arppe parteilos und fraktionsloser Abgeordneter. | |
Zahlt er die nun verhängte Geldstrafe nicht, landet der Fall vor Gericht. | |
Es wäre für ihn nicht das erste Mal: Bereits 2015 verurteilte das | |
Amtsgericht Rostock Arppe in erster Instanz zu einer Geldstrafe wegen eines | |
volksverhetzenden Internetkommentars. Die Richter sahen es als erwiesen an, | |
dass Arppe 2010 in einem anonymen Internetbeitrag gegen Muslime gehetzt | |
habe. Arppes Verteidigung stritt die Urheberschaft ab. | |
9 Aug 2019 | |
## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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