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# taz.de -- Früherer AfD-Fraktionsvize verurteilt: Hass gesät, Strafe geerntet
> Der frühere AfD-Fraktionsvize im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
> Holger Arppe muss wegen Beleidigungen in einem Chat 6.000 Euro zahlen.
Bild: Das Bärtchen ist noch nicht ganz originalgetreu: Holger Arppe im April 2…
Hamburg taz | 6.000 Euro muss der heute parteilose Landtagsabgeordnete
Holger Arppe aus Mecklenburg-Vorpommern für eine Beleidigung zahlen. Der
Ex-AfD-Landtagsfraktionsvize hatte eine ehemalige Parteikollegin in einem
Chat beleidigt, nachdem sie der Partei den Rücken gekehrt hatte. Arppe
schrieb in dem Chat mit mehreren AfD-Politikern: „Ich kämpfe für pränatale
Diagnostik, damit so was wie … (Name der Politikerin – d. Red.) rechtzeitig
abgetrieben werden kann.“ Nun erließ die Staatsanwaltschaft Rostock den
6.000-Euro-Strafbefehl. Vor knapp zwei Jahren hatten der NDR und die taz
Auszüge aus dem Chat veröffentlicht.
In den rund 12.000 Seiten umfassenden Chat-Protokollen beleidigte Arppe,
der 2016 in den Landtag gewählt worden war und dem rechten Flügel seiner
Partei zugerechnet wurde, noch weitere AfD-Mitglieder. So nannte er zum
Beispiel AfD-Bundesvize Alexander Gauland „Arschloch“. Mit derselben
Bezeichnung betitelte er seinen damaligen Fraktionsvorsitzenden und
heutigen Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm.
Außerdem fiel er mit Gewaltfantasien über politische Gegner sowie
außerparlamentarische Bündnispartner auf. In einem Chat im August 2015
schrieb er etwa über Mitglieder anderer Parteien: „Da muss man einfach
ausrasten und erstmal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken.
Und dann das Fallbeil hoch und runter, dass die Schwarte kracht!“ Und schob
nach: „Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns ggf. anpassen
und dem Gegner Honig ums Maul schmieren aber wenn wir endlich soweit sind,
dann stellen wir sie alle an die Wand. (…) Grube ausheben, alle rein und
Löschkalk oben rauf.“
Mit dem Strafbefehl der Rostocker Staatsanwaltschaft wurde nun erstmals
Material aus diesen Chats juristisch gegen Arppe verwendet. Er hatte die
Urheberschaft wiederholt bestritten. In seinem Blog schreibt er: „Im August
2017 initiierte die linke Presse gegen meine Person eine beispiellose
Rufmordkampagne der perfidesten Art, ohne mich jedoch nachhaltig
kleinzukriegen.“
Nach der Veröffentlichung der Chat-Protokolle verließ er die AfD-Fraktion,
die Partei aber nicht. Daraufhin beantragte die AfD-Landesspitze den
Parteiausschluss. Das Landesschiedsgericht der AfD gab diesem Antrag im
Juni 2018 statt und das Bundesschiedsgericht lehnte im September 2018 eine
Berufung ab. Seitdem ist Arppe parteilos und fraktionsloser Abgeordneter.
Zahlt er die nun verhängte Geldstrafe nicht, landet der Fall vor Gericht.
Es wäre für ihn nicht das erste Mal: Bereits 2015 verurteilte das
Amtsgericht Rostock Arppe in erster Instanz zu einer Geldstrafe wegen eines
volksverhetzenden Internetkommentars. Die Richter sahen es als erwiesen an,
dass Arppe 2010 in einem anonymen Internetbeitrag gegen Muslime gehetzt
habe. Arppes Verteidigung stritt die Urheberschaft ab.
9 Aug 2019
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
AfD Mecklenburg-Vorpommern
Schwerpunkt AfD
Rechtsextremismus
Volksverhetzung
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