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# taz.de -- Entscheidung über sächsische Wahllisten: Teilsieg für Sachsens A…
> Das sächische Landesverfassungsgericht erweitert die Landesliste der AfD
> auf 30 Bewerber. Eine endgültige Entscheidung gibt es am 16. August.
Bild: Hat über die Landesliste der AfD entschieden: der sächsische Verfassung…
Lepizig taz | Die sächsische AfD darf nun doch mit mindestens 30 ihrer 61
Listenbewerber zur Landtagswahl am 1. September antreten. Mit dieser
einstweiligen Anordnung folgte der neunköpfige sächsische
Verfassungsgerichtshof am Donnerstag nach langer mündlicher Verhandlung
zumindest teilweise einer Verfassungsbeschwerde der AfD.
Die Landespartei hatte diesen einzig möglichen Rechtsweg beschritten,
nachdem der Landeswahlausschuss am 5. Juli wegen angeblicher Formfehler nur
die auf einem ersten Nominierungsparteitag beschlossenen [1][ersten 18
Listenplätze zugelassen hatte]. Am Mittwoch hatte das
Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde nicht angenommen und
auf das höchste sächsische Gericht in Leipzig verwiesen.
In der Hauptsache wird das Gericht erst am 16. August entscheiden. Dann
könnte es den Landeswahlausschuss sogar vollständig korrigieren und alle 61
Listenplätze mit Ausnahme zweier unkorrekter Einzelbewerbungen zulassen.
Eine Tendenzentscheidung aber ist mit der einstweiligen Anordnung [2][nach
Auffassung der AfD-Vertreter] und anderer Verfahrensbeobachter bereits
getroffen. In diesem „besonderen Ausnahmefall“, so die Begründung der
Entscheidung, erachtet das Gericht die Beschwerde als zulässig, da ein Teil
der Listenkürzung durch den Landeswahlausschuss „mit hoher
Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist“ und somit das Landtagswahlergebnis am
1. September anfechtbar würde.
## Vorläufige Entscheidung
Der sächsische Verfassungsgerichtshof unterscheidet dabei zwischen zwei
Aspekten der Ausschussverfügung. Vergleichsweise unwichtiger erscheint ihm
die Frage, ob mit einem zweiten AfD-Nominierungsparteitag im März gegen das
sächsische Wahlgesetz verstoßen wurde. Entscheidend ist das [3][von
Landeswahlleiterin Carolin Schreck selbst vorgebrachte Argument], bei
dieser Fortsetzungsversammlung sei vom Einzelwahlverfahren zum
effizienteren Gruppenwahlverfahren übergegangen worden. Das aber war erst
ab Listenplatz 31 der Fall. Deshalb erkannte das Verfassungsgericht nun die
nach dem gleichen Einzelprinzip gewählten Plätze 19 bis 30 ebenfalls an.
Vorläufig, wie stets betont wird.
In der von Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Munz energisch geführten
Verhandlung geriet Landeswahlleiterin Carolin Schreck zunehmend in die
Defensive. Sie verteidigte die am 5. Juli vom Landeswahlausschuss unter
ihrem Vorsitz getroffene Entscheidung zunächst vehement. Maßgeblich sei das
geänderte Wahlverfahren, das die Chancengleichheit der Bewerber mindere.
Die Landeswahlleiterin betonte nach AfD-Vorhalten die Transparenz der in
öffentlicher Sitzung gefundenen Verfügung des Wahlausschusses.
Offen blieb in der Anhörung aber, ob die Wendung „eine Versammlung“ im
Wahlgesetz so auszulegen sei, dass die Landesliste nur auf einem einzigen
Parteitag unter identischen Bedingungen bestimmt werden darf. So verstand
es der Wahlausschuss.
Die AfD erschien mit gleich drei versierten Juristen, die grundsätzliche
Erwägungen anstellten. Dieser in der Bundesrepublik so noch nicht bekannte
„Ausnahmefall“ weist nach deren Auffassung auf einen Mangel im
Bundeswahlrecht hin, vor einer Wahl keinen Rechtsschutz zuzulassen. Erst
danach ist eine Wahlprüfung möglich.
In einem anderen sächsischen AfD-Einzelfall aus dem Wahljahr 2014 nahm sie
vier der fünf Jahre der Legislaturperiode in Anspruch. AfD-Fraktionsberater
und Staatsrechtler Michael Elicker verlangte, dass Entscheidungen wie die
des Wahlausschusses künftig noch vor der Wahl anfechtbar sein müssten.
Landesvorsitzender Jörg Urban und der auf Listenplatz drei nominierte
Jurist Joachim Keiler sahen den Proporz im künftigen Landtag gefährdet und
die Wahl vorab belastet. Dem Argument folgte das Gericht schließlich
teilweise.
Der AfD werden bei einem Zweitstimmenanteil von 25 Prozent bis zu 30
Mandate im neuen Landtag zugetraut. Wäre sie nur auf die Landesliste
angewiesen, hätte sie Landtagssitze nicht besetzen können. Über ihre
Chancen auf Direktmandate wird derzeit nur spekuliert. Landeschef Jörg
Urban sprach nach dem Gerichtsbeschluss von „einem großen Sieg nicht nur
für die AfD, sondern für die Demokratie“. Der Wahlausschuss habe
„fahrlässig gehandelt“, die AfD sei stets überzeugt gewesen, keine
Formfehler begangen zu haben. Man werde nun die Wählerstimmen auch absehbar
im Landtag umsetzen können.
25 Jul 2019
## LINKS
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## AUTOREN
Michael Bartsch
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