| # taz.de -- Caster Semenya darf nicht an den Start: Ein verstörendes Urteil | |
| > Das Schweizer Bundesgericht hat Semenya untersagt, bei der WM in Doha zu | |
| > starten. Grund ist der Testosteronspiegel der Leichtathletin. | |
| Bild: 27. August 2017: Caster Semenya beim ISTAF im Berliner Olympiastadion | |
| Dieser Dauerstreit um ihre Hormonwerte zerstöre sie „mental und | |
| körperlich“, hatte Caster Semenya vor wenigen Wochen der BBC erzählt. Ein | |
| Ende des Konflikts ist indes nicht in Sicht. Am Dienstag musste die | |
| südafrikanische Leichtathletin einen Rückschlag verkraften, sie muss mit | |
| ihrem WM-Ausschluss klarkommen. Die dreifache Weltmeisterin über 800 Meter | |
| wird aller Voraussicht nach nicht an den Ende September beginnenden | |
| Wettbewerben in Doha teilnehmen können. | |
| „Ich bin sehr enttäuscht, dass ich meinen hart erarbeiteten Titel nicht | |
| verteidigen kann. Aber das wird mich nicht davon abhalten, weiter für die | |
| Menschenrechte für alle betroffenen Sportlerinnen zu kämpfen“, sagte die | |
| 28-Jährige nach dem Urteil des Schweizer Bundesgerichtshof. | |
| In einer Pressemitteilung erklärte das Gericht, dass die im April 2018 | |
| eingeführte Regel des Internationalen Leichtathletikverband (IAAF), nach | |
| der Athletinnen, deren Testosteronspiegel bestimmte Werte überschreite, | |
| ausgeschlossen werden dürfen, „vorerst wieder anwendbar“ ist. Es geht bei | |
| dem Reglement, das auf Caster Semenya zugeschnitten ist, um die Exklusion | |
| von Frauen mit XY-Chromosomen, die einen Testosteronspiegel aufweisen, der | |
| im männlichen Bereich liegt. Für den IAAF gehört die zweifache | |
| Olympiasiegerin Caster Semenya zu den „biologisch männlichen Athleten mit | |
| weiblichen Geschlechtsidentitäten“. | |
| Als Semenya vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) wegen | |
| Diskriminierung klagte, stritt dieser den Tatbestand gar nicht ab, urteilte | |
| aber, „dass […] eine solche Diskriminierung nötig, angemessen und ein | |
| verhältnismäßiges Mittel ist, um das Ziel der IAAF zu erreichen: die | |
| Integrität der Frauenleichtathletik in den betroffenen Disziplinen zu | |
| schützen“. Der Erhalt des fairen Wettkampfes wurde also stärker gewichtet | |
| als die Diskriminierung. | |
| ## Nur mithilfe einer Hormontherapie | |
| Ein durchaus verstörendes Urteil. Die praktische Konsequenz daraus, dass | |
| Semenya nur mithilfe einer Hormontherapie wieder auf ihren Spezialstrecken | |
| starten kann, nannte Ulrich Montgomery, Präsident des Weltärztebundes WMA, | |
| gegenüber der FAZ „inverses Doping“. Ärzte sollten sich ebenso wenig daran | |
| beteiligen wie beim Dopen von Sportlern. | |
| Auch das Schweizer Bundesgericht war Anfang Juni noch dem Antrag von | |
| Semenya gefolgt und hob das Startverbot gegen sie auf den Mittelstrecken | |
| auf. So nahm Caster Semenya Ende Juli am Diamond-League-Meeting in | |
| Stanford, Kalifornien, teil und überquertet beim 800-Meter-Lauf nach | |
| 1:55,70 Minuten mit zweieinhalb Sekunden Vorsprung vor der Zweitplatzierten | |
| US-Amerikanerin Ajee Wilson die Ziellinie. | |
| Ein starkes Zeichen vor der WM und nach den vielen juristischen | |
| Scharmützeln, die sich nun schon über zehn Jahre hinziehen, nachdem sie | |
| 2009 bei der WM in Berlin erstmals Gold gewann. Fernsehreporter fragten die | |
| damals 18-jährige Südafrikanerin, ob sie ein Mann sei. Und beim IAAF begann | |
| man, über Testosterongrenzwerte zu diskutieren. | |
| Die Auseinandersetzungen werden weitergehen – zumal das Schweizer | |
| Bundesgericht am Dienstag lediglich seine Entscheidung pro Semenya | |
| zurücknahm. Nach Anhörung der IAAF-Argumente hob man die provisorische | |
| Nichtanwendung der IAAF-Regel wieder auf. | |
| Zur Begründung betonte das Bundesgericht seine strenge Praxis, die beim | |
| Erlass provisorischer Maßnahmen gelten würden. Solche Anordnungen würden | |
| nur erfolgen, wenn eine erste Prüfung ergebe, dass die Beschwerde „sehr | |
| wahrscheinlich begründet“ erscheint. „Über die Beschwerde als solche hat | |
| das Bundesgericht noch nicht entschieden“, erklärte das Bundesgericht in | |
| einer Medienmitteilung. | |
| Der Leichtahtletik-Weltverband bekräftigte in einer Stellungnahme zum | |
| Schweizer Urteil seine Position: „Die Entscheidung sorgt für die notwendige | |
| Sicherheit und Gleichstellung, die alle Athleten brauchen, die sich auf die | |
| WM in Doha vorbereiten.“ Semenyas Anwältin Dorothee Schramm wiederum wies | |
| auf die Vorläufigkeit des Richterspruchs hin: „Die Verfahrensentscheidung | |
| hat keinen Einfluss auf den Berufungsprozess. Wir werden Casters Klage | |
| weiterverfolgen.“ Mit einem Urteil ist in der ersten Jahreshälfte 2020 zu | |
| rechnen. | |
| 31 Jul 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Johannes Kopp | |
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