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# taz.de -- Karlsruher Urteil zur Schmähkritik: Ein Recht auf Wut
> Das Bundesverfassungsgericht betont die Meinungsfreiheit. Es ist seine
> Aufgabe, die Rechte des Einzelnen zu verteidigen. Wer schimpft, schießt
> nicht.
Bild: Das höchste Gericht schützt auch wütende Menschen
Es ist fast Konsens: Der politische Diskurs in Deutschland ist verroht.
Maßlose Diffamierung politisch Andersdenkender hat die sachliche Diskussion
verdrängt. Angriffe auf Politiker bis zum Mord am Kasseler
Regierungspräsidenten Walter Lübcke scheinen da fast schon die logische
Folge.
Und was macht das Bundesverfassungsgericht in dieser Lage? Es betont die
Meinungsfreiheit, [1][die auch das Recht auf polemische Zuspitzung
umfasse]. Es verhindert, dass verletzende Äußerungen automatisch als
verbotene Schmähkritik eingestuft werden. Und es betont, dass die scharfe
Kritik an staatlichen Maßnahmen vom Grundgesetz besonders geschützt ist.
Die Karlsruher Richter schwimmen offensichtlich gegen den Strom, und das
ist gut so. Es ist ihre Aufgabe, die Rechte des Einzelnen zu verteidigen,
wenn der politische Mainstream zu restriktiv zu werden droht. Die
Meinungsfreiheit dient nicht nur dem gesellschaftlichen Diskurs. Sie
schützt auch die menschliche Emotionalität. Wer sich aufregt, darf auch
übertreiben. Es gibt ein Recht auf Wut, das vor staatlicher Strafe schützt.
Damit fällt das Gericht bedrohten Politikern und Aktivisten nicht in den
Rücken. Im Gegenteil. Eine möglichst freie Diskussion kann auch
kathartische Wirkung haben. Nicht jede überzogene Tirade befeuert
politische Gewalt. In der Regel gilt doch: Wer schimpft, schießt nicht.
Doch was für den Staat gilt, muss nicht automatisch für private Foren
gelten. Es ist ein legitimes Anliegen, auch Räume ohne Hass und
Beschimpfungen zu schaffen und zu erhalten. Es muss auch Foren geben, in
denen die Lauten und Aggressiven nicht die Leisen und Differenzierten
verdrängen. Es ist keine Verletzung der Meinungsfreiheit, wenn Private in
ihrem Bereich einen sachlichen Diskurs einfordern. Und ja, das gilt auch im
Internet.
Erst wenn ein Forum quasi ein Monopol besitzt, muss es – wie der Staat –
möglichst freie Diskussionen zulassen. Aber wer hat schon ein Monopol auf
den politischen Diskurs? Facebook wohl kaum.
24 Jul 2019
## LINKS
[1] /Urteil-zu-NS-Vergleichen/!5611192
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schmähkritik
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Meta
Meinungsfreiheit
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Meinungsfreiheit
Jan Böhmermann
Polizei Niedersachsen
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