| # taz.de -- Staatliche Finanzierung der NPD: Kein Geld für Nazis | |
| > Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen | |
| > werden. Das beantragen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag. | |
| Bild: Die NPD erreichte bei der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen | |
| Karlsruhe taz | Nun wird es ernst für die NPD. In diesen Tagen wollen | |
| Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag einen gemeinsamen Antrag beim | |
| Bundesverfassungsgericht einreichen. Ziel ist der völlige Ausschluss der | |
| NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. | |
| In dem Antrag, der der taz als Entwurf vorliegt, heißt es unter anderem, | |
| die NPD sei eine „verfassungsfeindliche“ Partei. Insbesondere sei sie einem | |
| „völkischen Denken“ verpflichtet, bei dem die Anerkennung als Deutscher an | |
| „rassische Kriterien“ gebunden sei. | |
| Der Antrag baut im ersten Schritt auf dem Urteil des | |
| Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017 auf. Damals hatte das Gericht | |
| festgestellt, die NPD strebe an, die freiheitlich demokratische | |
| Grundordnung Deutschlands zu beseitigen. Die Richter lehnten damals jedoch | |
| ein Verbot ab, da die NPD offensichtlich keine Chance habe, ihre Ziele zu | |
| erreichen. Es fehle ihr die „Potentialität“. | |
| Im zweiten Schritt belegen die Autoren des Antrags, die Berliner | |
| Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, dass sich der | |
| Charakter der NPD seither nicht verändert hat. Sie stützen sich dabei auf | |
| eine umfangreiche Materialsammlung der Verfassungsschutzämter. Die | |
| Innenminister von Bund und Länder versicherten zudem, dass es nach wie vor | |
| keine staatlichen Spitzel in der NPD-Führung gibt. | |
| ## Die AfD enthielt sich bei der Entscheidung | |
| Der Antrag der drei Staatsorgane beruft sich auf eine Grundgesetzänderung | |
| vom Juli 2017. Als Reaktion auf das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren wurde | |
| damals in Artikel 21 ein zusätzliches Verfahren eingeführt, mit dem | |
| verfassungsfeindliche Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung | |
| ausgeschlossen werden können. Das Verfahren zielt auf Parteien wie die NPD, | |
| die nur wegen ihrer Schwäche nicht verboten werden können. Auch in diesem | |
| Verfahren muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bejaht es den | |
| Ausschluss von staatlichen Zuschüssen, wären zugleich auch private | |
| Parteispenden an die NPD nicht mehr steuerbegünstigt. | |
| Zwischen Februar und April 2019 beschlossen Bundesrat, Bundesregierung und | |
| Bundestag, einen derartigen Antrag zu stellen. Im Bundesrat stimmten alle | |
| 16 Länder dafür. Und im Bundestag votierten alle Fraktionen außer der AfD | |
| für den Antrag. Die AfD enthielt sich mit formalen Argumenten, der | |
| AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner bezeichnete die NPD aber als | |
| [1][„zutiefst widerliche Partei“.] | |
| Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung haben nur Parteien, die bei | |
| Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 Prozent erzielen; bei | |
| Landtagswahlen ist ein Prozent Stimmanteil erforderlich. Im Jahr 2018 | |
| hatte die NPD Anspruch auf 878.325 Euro. | |
| Zuletzt sanken die Zuschüsse ohnehin drastisch | |
| Als Folge der guten AfD-Ergebnisse sinken jedoch die Stimmanteile der NPD | |
| und damit auch die Finanzansprüche immer weiter. So erreichte die NPD bei | |
| der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen, allein dadurch fällt der | |
| Anspruch auf Zuschüsse im Jahr 2019 um rund 300.000 Euro. | |
| Weitere Reduzierungen werden sich wohl aus den Landtagswahlen im Herbst | |
| ergeben. In Brandenburg tritt die NPD gar nicht mehr an. In Sachsen und | |
| Thüringen dürfte sie unter der Ein-Prozent-Schwelle bleiben. Der | |
| Finanzierungsanspruch könnte sich dann nur noch auf die Wahlergebnisse in | |
| Mecklenburg-Vorpommern (2016: 3,0 Prozent) und Sachsen-Anhalt (2016: 1,9 | |
| Prozent) stützen. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag einige Jahre | |
| liegen lässt, wäre er vielleicht sogar hinfällig, weil die NPD dann wohl | |
| gar keinen Anspruch auf Staatsgeld mehr hat. | |
| Bevor das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der drei Staatsorgane | |
| entscheidet, muss es noch über eine Organklage der NPD befinden, die der | |
| taz ebenfalls vorliegt. Die NPD hält die Grundgesetzänderung von 2017 für | |
| verfassungswidrig, weil die „Chancengleichheit der Parteien“ zum | |
| änderungsfesten Kern des Grundgesetzes gehöre. Der Eingriff in die | |
| Chancengleichheit sei nicht mit dem Schutz der Demokratie zu rechtfertigen, | |
| so NPD-Anwalt Peter Richter, da bei der Finanzierung ja nur solche Parteien | |
| benachteiligt werden sollen, die eh keine Chance haben, die Demokratie zu | |
| beseitigen. | |
| 18 Jul 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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