# taz.de -- Staatliche Finanzierung der NPD: Kein Geld für Nazis | |
> Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen | |
> werden. Das beantragen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag. | |
Bild: Die NPD erreichte bei der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen | |
Karlsruhe taz | Nun wird es ernst für die NPD. In diesen Tagen wollen | |
Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag einen gemeinsamen Antrag beim | |
Bundesverfassungsgericht einreichen. Ziel ist der völlige Ausschluss der | |
NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. | |
In dem Antrag, der der taz als Entwurf vorliegt, heißt es unter anderem, | |
die NPD sei eine „verfassungsfeindliche“ Partei. Insbesondere sei sie einem | |
„völkischen Denken“ verpflichtet, bei dem die Anerkennung als Deutscher an | |
„rassische Kriterien“ gebunden sei. | |
Der Antrag baut im ersten Schritt auf dem Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017 auf. Damals hatte das Gericht | |
festgestellt, die NPD strebe an, die freiheitlich demokratische | |
Grundordnung Deutschlands zu beseitigen. Die Richter lehnten damals jedoch | |
ein Verbot ab, da die NPD offensichtlich keine Chance habe, ihre Ziele zu | |
erreichen. Es fehle ihr die „Potentialität“. | |
Im zweiten Schritt belegen die Autoren des Antrags, die Berliner | |
Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, dass sich der | |
Charakter der NPD seither nicht verändert hat. Sie stützen sich dabei auf | |
eine umfangreiche Materialsammlung der Verfassungsschutzämter. Die | |
Innenminister von Bund und Länder versicherten zudem, dass es nach wie vor | |
keine staatlichen Spitzel in der NPD-Führung gibt. | |
## Die AfD enthielt sich bei der Entscheidung | |
Der Antrag der drei Staatsorgane beruft sich auf eine Grundgesetzänderung | |
vom Juli 2017. Als Reaktion auf das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren wurde | |
damals in Artikel 21 ein zusätzliches Verfahren eingeführt, mit dem | |
verfassungsfeindliche Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung | |
ausgeschlossen werden können. Das Verfahren zielt auf Parteien wie die NPD, | |
die nur wegen ihrer Schwäche nicht verboten werden können. Auch in diesem | |
Verfahren muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bejaht es den | |
Ausschluss von staatlichen Zuschüssen, wären zugleich auch private | |
Parteispenden an die NPD nicht mehr steuerbegünstigt. | |
Zwischen Februar und April 2019 beschlossen Bundesrat, Bundesregierung und | |
Bundestag, einen derartigen Antrag zu stellen. Im Bundesrat stimmten alle | |
16 Länder dafür. Und im Bundestag votierten alle Fraktionen außer der AfD | |
für den Antrag. Die AfD enthielt sich mit formalen Argumenten, der | |
AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner bezeichnete die NPD aber als | |
[1][„zutiefst widerliche Partei“.] | |
Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung haben nur Parteien, die bei | |
Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 Prozent erzielen; bei | |
Landtagswahlen ist ein Prozent Stimmanteil erforderlich. Im Jahr 2018 | |
hatte die NPD Anspruch auf 878.325 Euro. | |
Zuletzt sanken die Zuschüsse ohnehin drastisch | |
Als Folge der guten AfD-Ergebnisse sinken jedoch die Stimmanteile der NPD | |
und damit auch die Finanzansprüche immer weiter. So erreichte die NPD bei | |
der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen, allein dadurch fällt der | |
Anspruch auf Zuschüsse im Jahr 2019 um rund 300.000 Euro. | |
Weitere Reduzierungen werden sich wohl aus den Landtagswahlen im Herbst | |
ergeben. In Brandenburg tritt die NPD gar nicht mehr an. In Sachsen und | |
Thüringen dürfte sie unter der Ein-Prozent-Schwelle bleiben. Der | |
Finanzierungsanspruch könnte sich dann nur noch auf die Wahlergebnisse in | |
Mecklenburg-Vorpommern (2016: 3,0 Prozent) und Sachsen-Anhalt (2016: 1,9 | |
Prozent) stützen. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag einige Jahre | |
liegen lässt, wäre er vielleicht sogar hinfällig, weil die NPD dann wohl | |
gar keinen Anspruch auf Staatsgeld mehr hat. | |
Bevor das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der drei Staatsorgane | |
entscheidet, muss es noch über eine Organklage der NPD befinden, die der | |
taz ebenfalls vorliegt. Die NPD hält die Grundgesetzänderung von 2017 für | |
verfassungswidrig, weil die „Chancengleichheit der Parteien“ zum | |
änderungsfesten Kern des Grundgesetzes gehöre. Der Eingriff in die | |
Chancengleichheit sei nicht mit dem Schutz der Demokratie zu rechtfertigen, | |
so NPD-Anwalt Peter Richter, da bei der Finanzierung ja nur solche Parteien | |
benachteiligt werden sollen, die eh keine Chance haben, die Demokratie zu | |
beseitigen. | |
18 Jul 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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