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# taz.de -- Staatliche Finanzierung der NPD: Kein Geld für Nazis
> Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen
> werden. Das beantragen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag.
Bild: Die NPD erreichte bei der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen
Karlsruhe taz | Nun wird es ernst für die NPD. In diesen Tagen wollen
Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag einen gemeinsamen Antrag beim
Bundesverfassungsgericht einreichen. Ziel ist der völlige Ausschluss der
NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung.
In dem Antrag, der der taz als Entwurf vorliegt, heißt es unter anderem,
die NPD sei eine „verfassungsfeindliche“ Partei. Insbesondere sei sie einem
„völkischen Denken“ verpflichtet, bei dem die Anerkennung als Deutscher an
„rassische Kriterien“ gebunden sei.
Der Antrag baut im ersten Schritt auf dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017 auf. Damals hatte das Gericht
festgestellt, die NPD strebe an, die freiheitlich demokratische
Grundordnung Deutschlands zu beseitigen. Die Richter lehnten damals jedoch
ein Verbot ab, da die NPD offensichtlich keine Chance habe, ihre Ziele zu
erreichen. Es fehle ihr die „Potentialität“.
Im zweiten Schritt belegen die Autoren des Antrags, die Berliner
Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, dass sich der
Charakter der NPD seither nicht verändert hat. Sie stützen sich dabei auf
eine umfangreiche Materialsammlung der Verfassungsschutzämter. Die
Innenminister von Bund und Länder versicherten zudem, dass es nach wie vor
keine staatlichen Spitzel in der NPD-Führung gibt.
## Die AfD enthielt sich bei der Entscheidung
Der Antrag der drei Staatsorgane beruft sich auf eine Grundgesetzänderung
vom Juli 2017. Als Reaktion auf das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren wurde
damals in Artikel 21 ein zusätzliches Verfahren eingeführt, mit dem
verfassungsfeindliche Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung
ausgeschlossen werden können. Das Verfahren zielt auf Parteien wie die NPD,
die nur wegen ihrer Schwäche nicht verboten werden können. Auch in diesem
Verfahren muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bejaht es den
Ausschluss von staatlichen Zuschüssen, wären zugleich auch private
Parteispenden an die NPD nicht mehr steuerbegünstigt.
Zwischen Februar und April 2019 beschlossen Bundesrat, Bundesregierung und
Bundestag, einen derartigen Antrag zu stellen. Im Bundesrat stimmten alle
16 Länder dafür. Und im Bundestag votierten alle Fraktionen außer der AfD
für den Antrag. Die AfD enthielt sich mit formalen Argumenten, der
AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner bezeichnete die NPD aber als
[1][„zutiefst widerliche Partei“.]
Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung haben nur Parteien, die bei
Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 Prozent erzielen; bei
Landtagswahlen ist ein Prozent Stimmanteil erforderlich. Im Jahr 2018
hatte die NPD Anspruch auf 878.325 Euro.
Zuletzt sanken die Zuschüsse ohnehin drastisch
Als Folge der guten AfD-Ergebnisse sinken jedoch die Stimmanteile der NPD
und damit auch die Finanzansprüche immer weiter. So erreichte die NPD bei
der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen, allein dadurch fällt der
Anspruch auf Zuschüsse im Jahr 2019 um rund 300.000 Euro.
Weitere Reduzierungen werden sich wohl aus den Landtagswahlen im Herbst
ergeben. In Brandenburg tritt die NPD gar nicht mehr an. In Sachsen und
Thüringen dürfte sie unter der Ein-Prozent-Schwelle bleiben. Der
Finanzierungsanspruch könnte sich dann nur noch auf die Wahlergebnisse in
Mecklenburg-Vorpommern (2016: 3,0 Prozent) und Sachsen-Anhalt (2016: 1,9
Prozent) stützen. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag einige Jahre
liegen lässt, wäre er vielleicht sogar hinfällig, weil die NPD dann wohl
gar keinen Anspruch auf Staatsgeld mehr hat.
Bevor das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der drei Staatsorgane
entscheidet, muss es noch über eine Organklage der NPD befinden, die der
taz ebenfalls vorliegt. Die NPD hält die Grundgesetzänderung von 2017 für
verfassungswidrig, weil die „Chancengleichheit der Parteien“ zum
änderungsfesten Kern des Grundgesetzes gehöre. Der Eingriff in die
Chancengleichheit sei nicht mit dem Schutz der Demokratie zu rechtfertigen,
so NPD-Anwalt Peter Richter, da bei der Finanzierung ja nur solche Parteien
benachteiligt werden sollen, die eh keine Chance haben, die Demokratie zu
beseitigen.
18 Jul 2019
## LINKS
[1] /Rechtsextremer-Hintergrund-bei-der-AfD/!5597804
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Neonazis
NPD
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Doris von Sayn-Wittgenstein
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NPD
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