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# taz.de -- Widerstand gegen Abschiebung: Bewährungsstrafe für Adama K.
> Das Amtsgericht Deggendorf verurteilt Adama K., die sich hochschwanger
> gegen ihre Abschiebung wehrte, zu sieben Monaten auf Bewährung.
Bild: Sollte kein Wunder geschehen, wird Adama K. demnächst in das Land abgesc…
Berlin taz | Die Anklage hatte es in sich: Tätlicher Angriff auf
Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen. [1][Adama K., die sich vor einem
Jahr gegen ihre Abschiebung nach Italien wehrte], ist am Dienstag vor dem
Amtsgericht Deggendorf schuldig gesprochen worden. Sie erhielt sieben
Monate auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Monate, die
Verteidigung maximal sechs Monate gefordert. Zu ihren Gunsten wertete die
Richterin, dass K. keine Vorstrafen hat. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
„Aus unserer Sicht ist das ein politisches Urteil“, sagte Jana Weidhaase
vom bayerischen Flüchtlingsrat. „Hier wurde ein Exempel statuiert:
Widerstand gegen die Abschiebung soll sich nicht lohnen.“
Die heute 21-jährige Adama K. stammt aus Sierra Leone, hat jedoch keinen
entsprechenden Pass. In Sierra Leone sollte sie beschnitten werden,
Verwandte retteten die sedierte Jugendliche vor der Prozedur. Das Haus der
Familie wurde später angezündet. Adama K. und ihre Familie flohen. Über
Libyen und Italien gelangten sie schließlich nach Deutschland. So habe es
Adama K. auch der Deggendorfer Richterin unter Tränen geschildert,
berichtet Weidhaase, die am Dienstag im Gerichtssaal war.
Seit August 2017 lebt Adama K. in Deutschland, zusammen mit ihrem
Lebensgefährten und ihren beiden Kindern. Das ältere besucht eine Kita in
Straubing.
## Biss in den Finger
Als sie und ihr damals vierjähriger Sohn im Mai 2018 im Zuge der
Dublin-Regeln nach Italien abgeschoben werden sollten, war sie mit ihrem
zweiten Kind schwanger. Schwarz, schwanger, mit Kleinkind und getrennt von
ihrem Partner in Italien? Adama K. wehrte sich. Unter anderem biss sie
einem Polizisten in den behandschuhten Finger – tätlicher Angriff auf
Vollstreckungsbeamte also. Auch ein zweiter Abschiebeversuch scheiterte
zwei Wochen später.
Die Richterin verzichtete in dem Verfahren auf weitere Auflagen, ermahnte
Adama K. jedoch nachdrücklich, nun alles zu tun, um für sich und ihre
Kinder Pässe zu beschaffen. Die fehlenden Papiere sind derzeit noch das
einzige Abschiebehindernis.
Adama K.s Asylverfahren ist mittlerweile abgeschlossen, ihr Asylgesuch
abgelehnt. Hat sie die nötigen Ausweispapiere, können sie und ihre beiden
Kinder jederzeit abgeschoben werden – direkt nach Sierra Leone.
Eine Woche hat Adama K. theoretisch Zeit, Berufung gegen das Urteil
einzulegen. Doch mittlerweile sei sie wohl zu eingeschüchtert, meint
Weidhaase. Die Kosten für das Verfahren und ihren Rechtsanwalt muss Adama
K. selbst tragen. Der Flüchtlingsrat Bayern hat einen [2][Spendenaufruf]
gestartet.
18 Jun 2019
## LINKS
[1] /Widerstand-gegen-die-Staatsgewalt/!5600584
[2] https://www.betterplace.org/de/projects/71080-unterstutze-adama
## AUTOREN
Anna Lehmann
## TAGS
Abschiebung
Geflüchtete Frauen
Geflüchtete
Bayern
Widerstand
Flüchtlingsrat
Abschiebung
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