# taz.de -- RichterInnen entscheiden am Donnerstag: Urteil zum Kükenschreddern | |
> Das Bundesverwaltungsgericht legt fest, ob das Töten männlicher Küken | |
> verboten werden kann. Wenn ja, gibt es lange Übergangsfristen. | |
Bild: Männliche Küken wie dieses setzen nicht genug Fleisch an – finden Gef… | |
FREIBURG taz | Ist es „vernünftig“, männliche Küken gleich nach dem | |
Schlüpfen zu töten? Und: Können die Behörden diese Praxis verbieten? | |
Darüber muss an diesem Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. | |
Für männliche Küken von Legehennenrassen hat die Geflügelwirtschaft keine | |
Verwendung. Die Hähne legen keine Eier und sie setzen auch nicht genug | |
Fleisch an, um sie effizient vermarkten zu können. Deshalb werden die | |
Hahnenküken gleich am ersten Tag ihres Lebens mit Kohlendioxid erstickt | |
und dann geschreddert. [1][Rund 45 Millionen Eintagsküken pro Jahr kommen | |
so um.] | |
Der einstige NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) ordnete | |
2012 ein Verbot dieser Praxis in Nordrhein-Westfalen an. „Diese Praxis ist | |
absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der | |
Landwirtschaft“, sagte er zur Begründung. Allerdings klagten mehrere | |
betroffene Unternehmen gegen das Verbot – und hatten [2][vor den | |
Verwaltungsgerichten Erfolg]. | |
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte Remmels Tötungsverbot im | |
Mai 2016 für rechtswidrig. Die Aufzucht der männlichen Küken der | |
Legelinien stehe „im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und | |
den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“. Technische Verfahren, um nur noch | |
Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich. | |
## Tötung nicht „ohne vernünftigen Grund“ | |
Ausgewachsene Hähne der Legehennenrassen seien allenfalls ein Produkt für | |
eine Absatznische. Die Tötung der Küken sei daher „Teil der Verfahren zur | |
Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch“. Die wirtschaftliche | |
Gestaltung dieser Verfahren sei für die Brütereien „unvermeidbar“, so die | |
Richter in Münster. | |
Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Revision | |
entscheiden. Im Tierschutzgesetz heißt es, niemand darf ein Tier „ohne | |
vernünftigen Grund“ töten oder ihm Leid zufügen. Die Leipziger Richter | |
müssen nun urteilen, ob die wirtschaftlichen Interessen der | |
Geflügelwirtschaft einen „vernünftigen Grund“ für das Töten der männli… | |
Küken darstellen. Falls das Bundesverwaltungsgericht das NRW-Verbot des | |
Kükentötens akzeptiert, wird es aber vermutlich eine lange Umstellungsfrist | |
für die Betriebe verlangen. | |
Bisher gibt es im Wesentlichen zwei Alternativen: einerseits den Wechsel zu | |
Hühnerrassen, bei denen die männlichen Tiere mehr Fleisch ansetzen, zum | |
anderen die Vernichtung [3][von Eiern mit männlichen Tieren vor dem | |
Schlüpfen]. | |
13 Jun 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Zahl-der-getoeteten-Kueken-2018/!5589074 | |
[2] /Urteil-zur-Gefluegelindustrie-in-NRW/!5306146 | |
[3] /Kuekenschreddern-soll-beendet-werden/!5211515 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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