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# taz.de -- RichterInnen entscheiden am Donnerstag: Urteil zum Kükenschreddern
> Das Bundesverwaltungsgericht legt fest, ob das Töten männlicher Küken
> verboten werden kann. Wenn ja, gibt es lange Übergangsfristen.
Bild: Männliche Küken wie dieses setzen nicht genug Fleisch an – finden Gef…
Freiburg taz | Ist es „vernünftig“, männliche Küken gleich nach dem
Schlüpfen zu töten? Und: Können die Behörden diese Praxis verbieten?
Darüber muss an diesem Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Für männliche Küken von Legehennenrassen hat die Geflügelwirtschaft keine
Verwendung. Die Hähne legen keine Eier und sie setzen auch nicht genug
Fleisch an, um sie effizient vermarkten zu können. Deshalb werden die
Hahnenküken gleich am ersten Tag ihres Lebens mit Kohlendioxid erstickt
und dann geschreddert. [1][Rund 45 Millionen Eintagsküken pro Jahr kommen
so um.]
Der einstige NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) ordnete
2012 ein Verbot dieser Praxis in Nordrhein-Westfalen an. „Diese Praxis ist
absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der
Landwirtschaft“, sagte er zur Begründung. Allerdings klagten mehrere
betroffene Unternehmen gegen das Verbot – und hatten [2][vor den
Verwaltungsgerichten Erfolg].
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte Remmels Tötungsverbot im
Mai 2016 für rechtswidrig. Die Aufzucht der männlichen Küken der
Legelinien stehe „im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und
den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“. Technische Verfahren, um nur noch
Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich.
## Tötung nicht „ohne vernünftigen Grund“
Ausgewachsene Hähne der Legehennenrassen seien allenfalls ein Produkt für
eine Absatznische. Die Tötung der Küken sei daher „Teil der Verfahren zur
Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch“. Die wirtschaftliche
Gestaltung dieser Verfahren sei für die Brütereien „unvermeidbar“, so die
Richter in Münster.
Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Revision
entscheiden. Im Tierschutzgesetz heißt es, niemand darf ein Tier „ohne
vernünftigen Grund“ töten oder ihm Leid zufügen. Die Leipziger Richter
müssen nun urteilen, ob die wirtschaftlichen Interessen der
Geflügelwirtschaft einen „vernünftigen Grund“ für das Töten der männli…
Küken darstellen. Falls das Bundesverwaltungsgericht das NRW-Verbot des
Kükentötens akzeptiert, wird es aber vermutlich eine lange Umstellungsfrist
für die Betriebe verlangen.
Bisher gibt es im Wesentlichen zwei Alternativen: einerseits den Wechsel zu
Hühnerrassen, bei denen die männlichen Tiere mehr Fleisch ansetzen, zum
anderen die Vernichtung [3][von Eiern mit männlichen Tieren vor dem
Schlüpfen].
13 Jun 2019
## LINKS
[1] /Zahl-der-getoeteten-Kueken-2018/!5589074
[2] /Urteil-zur-Gefluegelindustrie-in-NRW/!5306146
[3] /Kuekenschreddern-soll-beendet-werden/!5211515
## AUTOREN
Christian Rath
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