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# taz.de -- Anleitung für AktivistInnen: How to klimanotstand
> Klimaschutz ist gar nicht so schwierig. So können BürgerInnen in ihrer
> Stadt oder Gemeinde die Politik zum „Notstand“ bewegen.
Bild: Während der Rede von Kanzlerin Merkel Anfang Juni beim Rat für Nachhalt…
Berlin taz | Für deutsche Ohren hört sich „Klimanotstand“ vermutlich etwas
alarmistisch an. Das hat vor allem historische Gründe. Hier klingt die
Kontroverse über die [1][Notstandsgesetze] nach, die die Große Koalition im
Mai 1968 beschloss, begleitet von heftigen Protesten im Land. Acht Wochen
zuvor waren in Frankfurt am Main Brandsätze in zwei Kaufhäusern in die Luft
geflogen, dann brannten in Berlin Lieferwagen der Bild-Zeitung, eine
Reaktion auf das Attentat auf Rudi Dutschke.
Union und SPD waren sich – auch – wegen der Tumulte einig, dass die
Bundesrepublik Notstandsgesetze brauche, um den Staat in Krisen
handlungsfähig zu halten. Die KritikerInnen fürchteten jedoch, dass eine
Art [2][Ermächtigungsgesetz] wie zum Ende der Weimarer Republik irgendwann
einem Despoten die Macht geben könnte, die Demokratie zu untergraben.
Eine Nummer kleiner gedacht ist der „Notstand“, den Gemeinden unter
Berufung auf Artikel 20a des Grundgesetzes ausrufen können. Dann müssten,
je nach Antrag, zum Beispiel alle Entscheidungen der Kommune auf ihre
Enkeltauglichkeit abgeklopft werden. Wie so ein Beschluss verabschiedet
werden kann, erklärt die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Badum [3][in
einem Musterantrag auf ihrer Homepage]. Der „Notstand“ bilde „die
Grundlage, um Klimaschutzmaßnahmen in den Gemeinden und Städten schneller
umzusetzen“, schreibt Badum.
Klimaschutz in jedem Dorf ist laut Paragraf 18b der deutschen
Gemeindeordnung (GO) gar nicht so schwer. Danach können nämlich alle
EinwohnerInnen das Thema in jedem Gemeinderat auf die Tagesordnung bringen.
Da nur die Unterschriften von einem Prozent der EinwohnerInnen nötig sind,
ist das vor allem in kleineren Orten relativ leicht.
## Bei Fraktionen im Stadtrat um Unterstützung werben
Ebenfalls einfach: Laut GO können auch Einzelpersonen auf
Bürgerversammlungen das Thema zur Sprache bringen, alle GemeindebürgerInnen
sind hier stimmberechtigt. Eine weitere Möglichkeit: An eine oder mehrere
Fraktionen im Stadt- oder Kreisrat herantreten und hier um Unterstützung
werben. Vielleicht ist das sogar der schnellste Weg, um das Thema in der
Lokalpolitik zu verankern.
Der „Notstand“ kommt längst vielfach im deutschen Recht vor: Im Grundgesetz
gibt es Regelungen für den äußeren (Verteidigungsfall) und den inneren
Notstand (Unruhen, Naturkatastrophen). Es gibt auch den polizeilichen
Notstand, während dem Versammlungen verboten werden können. Oder den
rechtfertigenden Notstand, nach dem Krankenwagen im Einsatz rote Ampeln
missachten dürfen.
27 Jun 2019
## LINKS
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_19…
[3] https://www.lisa-badum.de/2019/05/07/climate-emergency-ein-leitfaden-fuer-d…
## AUTOREN
Kai Schöneberg
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